Bayern führt neues Ladenschlussgesetz ein: Shoppingnächte und 24/7 Supermärkte möglich
Das bayerische Kabinett hat ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet, das mehr Flexibilität für Kommunen und den Betrieb digitaler Supermärkte bietet. Alle Informationen dazu gibt's hier.
Das bayerische Kabinett hat heute ein Ladenschlussgesetz verabschiedet, das Änderungen für den Einzelhandel in Bayern mit sich bringt. Die bisherigen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bleiben bestehen, doch gibt es nun erweiterte Möglichkeiten für die Kommunen und den Betrieb von digitalen Kleinsupermärkten.
Neue Regelungen für Shoppingnächte und Sonntagsverkäufe
Jede Kommune in Bayern kann zukünftig bis zu acht Shoppingnächte pro Jahr durchführen, die bis Mitternacht andauern dürfen. Zusätzlich sind weiterhin vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Diese Neuerungen sollen den Einzelhandel stärken und den Bürgern mehr Flexibilität beim Einkaufen bieten.
24/7 Öffnung für digitale Kleinsupermärkte
Eine wesentliche Neuerung ist die Erlaubnis für digitale Kleinsupermärkte, rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche zu öffnen. Diese Supermärkte, die ohne Personal auskommen, dürfen auf einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern betrieben werden. Dies soll insbesondere die Nahversorgung in urbanen und ländlichen Gebieten verbessern.
Arbeitnehmerschutz bleibt gewahrt
Trotz der Flexibilisierung des Ladenschlusses betont Arbeitsministerin Scharf, dass der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin im Mittelpunkt steht. Das Gesetz fördere die Freiheit und Entbürokratisierung, ohne dabei den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen.
Ausblick und Umsetzung
Das neue Gesetz soll im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten und die Grundlage für ein modernes und flexibles Ladenschlussrecht in Bayern schaffen. Es ersetzt das Bundesgesetz von 1956 und geht nun in die Verbandsanhörung, bevor es im Landtag beschlossen wird.