Autofahren im Winter: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Beim Blick aus dem Fenster wähnen sich derzeit viele Menschen in Bayern mitten im Winter: weiße Dächer, weiße Straßen. Doch der Schnee bringt nicht nur Vergnügen. Von Nord bis Süd kracht es auf den Straßen - dabei missachten die Fahrer meist die simpelsten Regeln. Und dabei drohen hohe Bußgelder. Worauf ihr im Winter achten solltet, lest ihr hier.
Die einen rutschen in Straßengräben, andere überschlagen sich oder schlingern über die Autobahn: Der Wintereinbruch hat viele Autofahrer in Bayern am Wochenende ins Schlittern gebracht. Welche Regeln sind besonders im Winter wichtig? Der große Überblick des Bußgeldkatalogs:
Sommerreifen im Winter
Das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte zieht ein Bußgeld nach sich. Hier ein Überblick:
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen gefahren |
60 € |
1 |
…mit Behinderung |
80 € |
1 |
…mit Gefährdung |
100 € |
1 |
…mit Unfall |
120 € |
1 |
Scheibe schlecht freigekratzt
Nur ein kleines Sichtfenster in der vereisten Scheibe freizukratzen, genügt nicht. Alle Scheiben müssen großflächig von Eis und Schnee befreit werden, damit die Sicht nicht behindert wird. Wenn ihr euch daran nicht haltet, müsst ihr mit 10 Euro Geldbuße rechnen. Für ein verschneites Kennzeichen werden weitere fünf Euro fällig.
Schnee auf dem Auto
Den Schnee solltet ihr von Dach und Motorhaube entfernen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 25 Euro, wenn ihr den Schnee nicht gründlich wegfegt.
Motor warmlaufen lassen
Draußen die Scheiben freikratzen, innen schön warm machen. Auch das ist verboten, denn es macht unnötigen Lärm und belastet die Umwelt. Hier droht ein Bußgeld von 80 €.
Kein Abblendlicht
Bei schlechter Sicht müsst ihr das Abblendlicht einschalten. Wenn ihr das nicht macht, gibt es auch hier Bußgelder:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | |
Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (innerorts) | 25 € | ||
…mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (außerorts) | 60 € | 1 | |
…mit Gefährdung | 75 € | 1 | |
…mit Sachbeschädigung | 90 € | 1 |