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Autofahren im Winter: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen

Beim Blick aus dem Fenster wähnen sich derzeit viele Menschen in Bayern mitten im Winter: weiße Dächer, weiße Straßen. Doch der Schnee bringt nicht nur Vergnügen. Von Nord bis Süd kracht es auf den Straßen - dabei missachten die Fahrer meist die simpelsten Regeln. Und dabei drohen hohe Bußgelder. Worauf ihr im Winter achten solltet, lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Scheibe kratzen Verkehr Foto: Hoda Bogdan/Adobe Stock

Die einen rutschen in Stra­ßen­grä­ben, andere über­schla­gen sich oder schlin­gern über die Auto­bahn: Der Winter­ein­bruch hat viele Auto­fah­rer in Bayern am Wochen­ende ins Schlit­tern gebracht. Welche Regeln sind beson­ders im Winter wich­tig? Der große Über­blick des Bußgeld­ka­ta­logs:

Sommerreifen im Winter

Das Fahren mit Sommer­rei­fen bei Schnee und Glätte zieht ein Bußgeld nach sich. Hier ein Über­blick:


Verstoß

Bußgeld

Punkte

Bei Glatt­eis oder Schnee ohne Winter­rei­fen gefah­ren

60 €

1

…mit Behin­de­rung

80 €

1

…mit Gefähr­dung

100 €

1

…mit Unfall

120 €

1

Scheibe schlecht freigekratzt

Nur ein klei­nes Sicht­fens­ter in der vereis­ten Scheibe frei­zu­krat­zen, genügt nicht. Alle Schei­ben müssen groß­flä­chig von Eis und Schnee befreit werden, damit die Sicht nicht behin­dert wird. Wenn ihr euch daran nicht haltet, müsst ihr mit 10 Euro Geld­buße rech­nen. Für ein verschnei­tes Kenn­zei­chen werden weitere fünf Euro fällig.

Schnee auf dem Auto

Den Schnee soll­tet ihr von Dach und Motor­haube entfer­nen. Ansons­ten droht ein Bußgeld von 25 Euro, wenn ihr den Schnee nicht gründ­lich wegfegt.

Motor warmlaufen lassen

Drau­ßen die Schei­ben frei­krat­zen, innen schön warm machen. Auch das ist verbo­ten, denn es macht unnö­ti­gen Lärm und belas­tet die Umwelt. Hier droht ein Bußgeld von 80 €.

Kein Abblendlicht

Bei schlech­ter Sicht müsst ihr das Abblend­licht einschal­ten. Wenn ihr das nicht macht, gibt es auch hier Bußgel­der:


Verstoß

Bußgeld

Punkte

Obwohl die Sicht durch Schnee­fall behin­dert war, Abblen­d­licht nicht einge­­schal­tet (inner­orts)

25 €


…mit Sach­be­schä­di­gung

35 €


Obwohl die Sicht durch Schnee­fall behin­­dert war, Abblen­d­­licht nicht einge­­schal­tet (außer­orts)

60 €

1




…mit Gefähr­­dung

75 €

1




…mit Sach­be­schä­di­gung

90 €

1








Hier ein Überblick des Bußgeldkatalogs

  • Bußgeldkatalog Foto: Bußgeldkatalog.org
  • Bußgeldkatalog Foto: Bußgeldkatalog.org
  • Bußgeldkatalog Foto: Bußgeldkatalog.org

Weitere Informationen findet ihr hier: