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Ich war zuerst da: Parkplatzklau? Das sind eure Rechte

Jeder hat es schon erlebt, nach einer ewig langen Parkplatzsuche findet man endlich einen! Doch was gilt, wenn jemand anderes denselben Parkplatz schnappen wollte? Gilt auch hier: Wer zuerst kommt, malt zuerst? Welche Rechte ihr in dieser Situation habt, erfahrt ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Parken Verkehr Foto: Paolese / Adobe stock


Nach langer Park­platz­su­che wurde endlich einer gefun­den! Das ist Balsam für die Nerven. Doch was gilt, wenn jemand ande­res diesen zuerst entdeckt hat? Alle Infor­ma­ti­o­nen hier.

Ist der Parkplatzklau strafbar?

Wenn zwei Menschen gleich­zei­tig nach einer langen Suche einen Park­platz finden, kann es auch mal hitzig werden. Doch wer hat eigent­lich Anrecht auf den gefun­de­nen Park­platz?

Laut Straßenverkehrsordnung hat derjenige Vorrang, der die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht

Elke Hübner

, so die Rechts­ex­per­tin Elke Hübner des Auto­mo­bil­klubs ADAC gegen­über ntv.

Die Rege­lung gilt auch dann, wenn der Berech­tigte nach Setzen des Blin­kers erst­mal an der Park­lü­cke vorbei­fährt, um rück­wärts einzu­par­ken. Auch wenn ander­wei­tig rangiert werden, oder zunächst noch an einer frei werden­den Park­lü­cke gewar­tet werden muss, hat der Auto­fah­rer, der zuerst die Park­lü­cke erreicht hat, das „Anrecht“.

Jemandem den Parkplatz wegzunehmen, obwohl er oder sie zuerst da war, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und erfüllt damit den Bußgeldtatbestand

Elke Hübner

, so Hübner.

Tatsäch­lich kann also ein Bußgeld von zehn Euro verlangt werden, wenn jemand sich in eine Park­lü­cke drän­gelt.

Wie viel Bußgeld ist angemessen?

Ob beim „Park­platz­klau“ oder bei ande­ren Situa­ti­o­nen im Stra­ßen­ver­kehr. Nahezu jeder musste schon mal ein Bußgeld bezah­len. Wie viel eure Verstöße jeweils kosten dürfen, das könnt ihr im Rech­ner prüfen.