Ich war zuerst da: Parkplatzklau? Das sind eure Rechte
Jeder hat es schon erlebt, nach einer ewig langen Parkplatzsuche findet man endlich einen! Doch was gilt, wenn jemand anderes denselben Parkplatz schnappen wollte? Gilt auch hier: Wer zuerst kommt, malt zuerst? Welche Rechte ihr in dieser Situation habt, erfahrt ihr hier.
Nach langer Parkplatzsuche wurde endlich einer gefunden! Das ist Balsam für die Nerven. Doch was gilt, wenn jemand anderes diesen zuerst entdeckt hat? Alle Informationen hier.
Ist der Parkplatzklau strafbar?
Wenn zwei Menschen gleichzeitig nach einer langen Suche einen Parkplatz finden, kann es auch mal hitzig werden. Doch wer hat eigentlich Anrecht auf den gefundenen Parkplatz?
Laut Straßenverkehrsordnung hat derjenige Vorrang, der die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht
Elke Hübner
, so die Rechtsexpertin Elke Hübner des Automobilklubs ADAC gegenüber ntv.
Die Regelung gilt auch dann, wenn der Berechtigte nach Setzen des Blinkers erstmal an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Auch wenn anderweitig rangiert werden, oder zunächst noch an einer frei werdenden Parklücke gewartet werden muss, hat der Autofahrer, der zuerst die Parklücke erreicht hat, das „Anrecht“.
Jemandem den Parkplatz wegzunehmen, obwohl er oder sie zuerst da war, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und erfüllt damit den Bußgeldtatbestand
Elke Hübner
, so Hübner.
Tatsächlich kann also ein Bußgeld von zehn Euro verlangt werden, wenn jemand sich in eine Parklücke drängelt.
Wie viel Bußgeld ist angemessen?
Ob beim „Parkplatzklau“ oder bei anderen Situationen im Straßenverkehr. Nahezu jeder musste schon mal ein Bußgeld bezahlen. Wie viel eure Verstöße jeweils kosten dürfen, das könnt ihr im Rechner prüfen.