Straßenverkehr im Ausland: 7 Besonderheiten, die ihr kennen solltet
In Deutschland bekommt man für Verkehrsvergehen in den meisten Fällen eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. In anderen Ländern hingegen wird mit Verstößen im Straßenverkehr oft ganz anders umgegangen. Welche besonderen Regeln es im Ausland gibt, die uns hierzulande unbekannt sind, lest ihr hier.
In europäischen Ländern gelten oft andere Vorschriften, als bei uns in Bayern. Welche Besonderheiten ihr kennen solltet, haben wir euch zusammengefasst.
1. Warnwesten-Pflicht
Auch wenn in vielen Autos mittlerweile Warnwesten vorhanden sein müssen, ist es sinnvoll sich bereits im Vorfeld über die gesetzlichen Regelungen des Reiseziels zu informieren. Vorgeschrieben ist in der Regel nur eine Warnweste pro Fahrzeug.
Wenn aber mehr als nur eine Person im Fahrzeug ist und diese im Pannenfall aussteigen möchte, benötigt auch diese Person in einigen Ländern eine Warnweste.
ADAC
Dazu zählen vor allem Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich und Spanien. Hier solltet ihr als immer für jeden Mitfahrer eine Weste dabei haben.
Welche Bußgelder sonst auf euch warten, könnt ihr hier nachlesen.
2. Verhalten beim Autounfall
Niemand möchte im ruhigen Familienurlaub einen Urlaub erleben. Doch wenn es einmal kracht, gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Einen europäischen Unfallbericht, Warndreieck, Warnwesten und Verbandkasten solltet ihr bei euch haben. Auch die Grüne Karte ist sehr wichtig. Sie wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf finden sich alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein, so der ADAC. Außerdem ist in einigen Ländern, z. B. Frankreich, die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden.
Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!
ADAC
3. Promille-Regelungen
Fahren mit Alkohol im Blut solltet ihr grundsätzlich vermeiden, egal wie hoch die Promillegrenze letztendlich ist. Ab 1,5 Promille am Steuer drohen in Italien Geldstrafen bis 6000 Euro, manchmal sogar eine Haftstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Pkw beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. In Tschechien und Ungarn liegt die Promillegrenze beispielsweise bei 0,0 - in Großbritannien bei 0,8 Promille. Eine komplette Übersicht über die Promillegrenzen in Europa findet ihr im Bußgeldkatalog.
4. Mautgebühren
In vielen Ländern können Straßen oder Tunnel mautpflichtig sein. Auch in einigen europäischen Innenstädten wird bei der Einfahrt eine City-Maut fällig oder die Zufahrt zu Umweltzonen ist kostenpflichtig. Damit ihr die Urlaubskosten im Blick habt, informiert euch vor eurem Urlaub über eventuell anfallende Mautgebühren. Eine Übersicht findet ihr hier.
5. Sonderregelungen für Fahranfänger
In drei europäischen Ländern gelten für Fahranfänger besondere Tempolimits, die natürlich bei Fahrten in diese Länder auch von deutschen Fahranfängern zu beachten sind.
- Frankreich: Außerorts dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Für Schnellstraßen gilt für sie Tempo 100 und auf der Autobahn beträgt das maximale Tempo 110 km/h.
- Italien: In Italien müssen sich alle Fahranfänger auf Autobahnen an Tempo 100 halten. Das hängt nicht mit dem Alter des Anfängers zusammen und gilt während der ersten drei Jahre nach Erwerb der für das geführte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis.
- Kroatien: Für Fahranfänger bis 24 Jahre gilt in Kroatien außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
6. Rauchverbot im Auto
Außerhalb Europas gibt es Rauchverbote in Pkw bei Anwesenheit von Kindern u.a. in einzelnen US-amerikanischen Bundesstaaten, kanadischen Provinzen sowie in Australien und Südafrika. Außerdem gibt es in Frankreich, Italien und Österreich und mehreren anderen europäischen Ländern ein Rauchverbot im Auto. Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Geldbußen geahndet, schreibt der ADAC. Eine Auflistung der Länder findet ihr hier.
7. Rettungsgassen-Regeln
In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Im Ausland gelten bezüglich der Rettungsgasse oft andere Regeln als hierzulande, manchmal gibt es sogar gar keine. In Belgien muss beispielsweise bei Stau eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Dabei gelten generell die gleichen Vorschriften wie bei der Bildung einer Rettungsgasse in Deutschland, so der ADAC. Anders gibt es in Italien zum Beispiel keine Regelung, ebenso in den Niederlanden. Informiert euch daher vor eurer Reise über die Regeln.
Eine gesamte Übersicht über Verkehrsvorschriften im Ausland findet ihr beim ADAC.