Tempolimit bei Nässe: Wann gilt eine Straße als nass?
Auch in Bayern wird der Herbst immer nässer - und das heißt oftmals Vorsicht geboten beim Autofahren. Tempo 80 steht dabei auf den Verkehrsschildern, darunter "bei Nässe". Doch ab wann eine Straße als gilt eine Straße als "nass"?
Es nieselt, die Straße glänzt und ihr seht die GeschwinÂdigÂkeitsÂbeÂgrenÂzung auf 80, darunÂter das Schild „bei Nässe“. Müsst ihr nun bremÂsen? Der ADAC klärt auf.
Wann gilt das Zusatzschild "bei Nässe"
Wann genau das ZusatzÂschild „bei Nässe“ gilt, hat der BundesÂgeÂrichtsÂhof bereits vor einiÂgen Jahren entschieÂden.
Eine FahrÂbahn ist demnach nass, wenn sich auf der OberÂfläÂche erkennÂbar eine wenn auch nur dünne WasserÂschicht gebilÂdet hat, also die gesamte FahrÂbahn mit einem WasserÂfilm überÂzoÂgen ist – und sei er noch so dünn. Das erkenÂnen Sie in der Regel daran, dass das FahrÂzeug vor Ihnen eine SprühÂfahne bildet. Wegen ein paar einzelÂner PfütÂzen und WasserÂlaÂchen oder bei leichÂtem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass.
Ist die FahrÂbahn hingeÂgen nur feucht, müsst ihr die GeschwinÂdigÂkeitsÂbeÂgrenÂzung nicht beachÂten. Eine feuchte FahrÂbahn ist in der Regel daran zu erkenÂnen, dass ihre OberÂfläÂche sich dunkel verfärbt hat, so der ADAC.
In folgenden Fällen gilt das Verkehrsschild noch nicht
- Einzelne PfütÂzen oder WasserÂlaÂchen auf der FahrÂbahn
- NieselÂreÂgen
- Feuchte FahrÂbahn, sie ist ledigÂlich dunkel gefärbt
Lieber zu vorsichtig fahren
Solche SchilÂderÂkomÂbiÂnaÂtiÂoÂnen werden nicht ohne Grund aufgeÂstellt, sondern stehen an Orten, wo eine erhöhte Rutsch- oder AquaÂplaÂning-Gefahr besteht. Im ZweiÂfelsÂfall sollÂtet ihr also lieber einmal mehr für die eigene SicherÂheit vom Gas gehen. Um auch „bei Nässe“ sicherÂzuÂgeÂhen, hilft eine FaustÂreÂgel: Wird von andeÂren FahrÂzeuÂgen Wasser hochÂgeÂwirÂbelt oder schränkt Regen eure Sicht ein, dann ist die FahrÂbahn so nass, dass ihr schon im eigeÂnen InterÂesse das Tempo reduÂzieÂren sollÂtet.
Konsequenzen bei Missachtung des Schildes
Wer ein TempoÂliÂmit „bei Nässe“ ignoÂriert und dabei in einen Unfall verwiÂckelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld verordÂnet bekomÂmen. Denn wenn GutachÂter ein erhebÂliÂches ÃœberÂschreiÂten der GeschwinÂdigÂkeitsÂbeÂgrenÂzung nachÂweiÂsen, drohen auch LeisÂtungsÂbeÂgrenÂzunÂgen der KaskoÂverÂsiÂcheÂrung bis hin zu RegressÂansprüÂchen des HaftÂpflichtÂverÂsiÂcheÂrers gegen den UnfallÂveÂrurÂsaÂcher. Eine vollÂstänÂdige Liste mit den StraÂfen bei GeschwinÂdigÂkeitsÂüberÂschreiÂtunÂgen finden ihr bei bussÂgeldÂkaÂtaÂlog.org.
Tempolimit nur begrenzt
NormaÂleÂrÂweise bezieÂhen sich GeschwinÂdigÂkeitsÂbeÂgrenÂzunÂgen auf bestimmte StreÂcken. Das TempoÂliÂmit endet dann, wenn das VerkehrsÂzeiÂchen mit der vorgeÂschrieÂbeÂnen GeschwinÂdigÂkeit mit durchÂgeÂstriÂcheÂner Zahl erscheint. Bei dem ZusatzÂzeiÂchen „bei Nässe“ gilt das TempoÂliÂmit so lange, bis die FahrÂbahn nicht mehr nass bezieÂhungsÂweise von keiner WasserÂschicht mehr überÂzoÂgen ist. Wenn der Fall eintritt, gelten für euch die übliÂchen HöchstÂgeÂschwinÂdigÂkeiÂten, sofern es keine weiteÂren GeschwinÂdigÂkeitsÂbeÂgrenÂzunÂgen gibt.
Hier findet ihr den BußgeldÂkaÂtaÂlog: