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Tempolimit bei Nässe: Wann gilt eine Straße als nass?

Auch in Bayern wird der Herbst immer nässer - und das heißt oftmals Vorsicht geboten beim Autofahren. Tempo 80 steht dabei auf den Verkehrsschildern, darunter "bei Nässe". Doch ab wann eine Straße als gilt eine Straße als "nass"?

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Nasse Straße Verkehr Foto: Ashwini Chaudhary(Monty)/unsplash

Es nieselt, die Straße glänzt und ihr seht die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 80, darun­ter das Schild „bei Nässe“. Müsst ihr nun brem­sen? Der ADAC klärt auf.

Wann gilt das Zusatzschild "bei Nässe"

Wann genau das Zusatz­schild „bei Nässe“ gilt, hat der Bundes­ge­richts­hof bereits vor eini­gen Jahren entschie­den.

Eine Fahr­bahn ist demnach nass, wenn sich auf der Ober­flä­che erkenn­bar eine wenn auch nur dünne Wasser­schicht gebil­det hat, also die gesamte Fahr­bahn mit einem Wasser­film über­zo­gen ist – und sei er noch so dünn. Das erken­nen Sie in der Regel daran, dass das Fahr­zeug vor Ihnen eine Sprüh­fahne bildet. Wegen ein paar einzel­ner Pfüt­zen und Wasser­la­chen oder bei leich­tem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass.

Ist die Fahr­bahn hinge­gen nur feucht, müsst ihr die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung nicht beach­ten. Eine feuchte Fahr­bahn ist in der Regel daran zu erken­nen, dass ihre Ober­flä­che sich dunkel verfärbt hat, so der ADAC.

In folgenden Fällen gilt das Verkehrsschild noch nicht


  • Einzelne Pfüt­zen oder Wasser­la­chen auf der Fahr­bahn
  • Niesel­re­gen
  • Feuchte Fahr­bahn, sie ist ledig­lich dunkel gefärbt

Lieber zu vorsichtig fahren

Solche Schil­der­kom­bi­na­ti­o­nen werden nicht ohne Grund aufge­stellt, sondern stehen an Orten, wo eine erhöhte Rutsch- oder Aqua­pla­ning-Gefahr besteht. Im Zwei­fels­fall soll­tet ihr also lieber einmal mehr für die eigene Sicher­heit vom Gas gehen. Um auch „bei Nässe“ sicher­zu­ge­hen, hilft eine Faust­re­gel: Wird von ande­ren Fahr­zeu­gen Wasser hoch­ge­wir­belt oder schränkt Regen eure Sicht ein, dann ist die Fahr­bahn so nass, dass ihr schon im eige­nen Inter­esse das Tempo redu­zie­ren soll­tet.

Konsequenzen bei Missachtung des Schildes

Wer ein Tempo­li­mit „bei Nässe“ igno­riert und dabei in einen Unfall verwi­ckelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld verord­net bekom­men. Denn wenn Gutach­ter ein erheb­li­ches Über­schrei­ten der Geschwin­dig­keits­be­gren­zung nach­wei­sen, drohen auch Leis­tungs­be­gren­zun­gen der Kasko­ver­si­che­rung bis hin zu Regress­ansprü­chen des Haft­pflicht­ver­si­che­rers gegen den Unfall­ve­rur­sa­cher. Eine voll­stän­dige Liste mit den Stra­fen bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen finden ihr bei buss­geld­ka­ta­log.org.

Tempolimit nur begrenzt

Norma­le­r­weise bezie­hen sich Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen auf bestimmte Stre­cken. Das Tempo­li­mit endet dann, wenn das Verkehrs­zei­chen mit der vorge­schrie­be­nen Geschwin­dig­keit mit durch­ge­stri­che­ner Zahl erscheint. Bei dem Zusatz­zei­chen „bei Nässe“ gilt das Tempo­li­mit so lange, bis die Fahr­bahn nicht mehr nass bezie­hungs­weise von keiner Wasser­schicht mehr über­zo­gen ist. Wenn der Fall eintritt, gelten für euch die übli­chen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten, sofern es keine weite­ren Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen gibt.

Hier findet ihr den Bußgeld­ka­ta­log: