Umzug, Hochzeit und Co: So viel Sonderurlaub steht euch zu
Es passieren immer wieder schöne, aber leider auch schlimme Dinge im Leben. Es ist nur logisch, zu diesen besonderen Anlässen nicht zu arbeiten. Denn die Betroffenen wünschen sich einen Moment zum Genießen oder Durchatmen. In bestimmten Fällen gibt es dafür auch zusätzlichen Urlaub. Wir fassen für euch zusammen, wann ihr mit Sonderurlaub rechnen dürft.
Zur Hochzeit, zur Geburt des Kindes oder zu einem Trauerfall in der Familie: In besonderen Lebenssituationen von der Arbeit freinehmen zu können, das wünscht sich jeder Arbeitnehmer. In Deutschland regelt das Gesetz die Ansprüche auf Sonderurlaub – und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 616. Allerdings ist dort nicht festgehalten, in welchen konkreten Fällen der Beschäftigte einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommen sollte. Zum Recht, der Arbeit ohne Verlust der Vergütungsansprüche fernzubleiben, heißt es lediglich:
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Bürgerlichen Gesetzbuch
Anerkannte Gründe für Sonderurlaub
Es gibt allerdingsanerkannte Gründe für einen bezahlten Sonderurlaub. Der Anspruch darauf kann etwa durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge konkretisiert werden. Die wohl bekanntesten Regelungen finden sich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 29 TVöD).
Grund | Dauer |
Geburt des eigenen Kindes | 1 Arbeitstag |
Tod des Ehegatten/Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils | 2 Arbeitstage |
Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort | 1 Arbeitstag |
25-jähriges und 40-jähriges Arbeitsjubiläum | 1 Arbeitstag |
schwere Erkrankung von Angehörigem, soweit er im selben Haushalt lebt | 1 Arbeitstag im Kalenderjahr |
schwere Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat | bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr |
schwere Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer bis zu Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss | bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr |
ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss | erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschl. erforderlicher Wegezeiten |
Bekomme ich Sonderurlaub zur Hochzeit?
Auch am
Tag seiner eigenen Hochzeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub. Nach ständiger Rechtsprechung wird auch hier der bezahlte Sonderurlaub als angemessen betrachtet. Manche Arbeitgeber sind sogar großzügig und gönnen Heiratenden mehr als einen zusätzlichen freien Tag.
Wichtig ist: Sprecht frühzeitig mit eurem Chef darüber und checkt euren Arbeitsvertrag, was dort festgehalten wurde. Denn letztlich liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber, ob er euch als Angestellten zum Beispiel auch zur Hochzeit eurer Kinder oder anderer Familienangehöriger frei gibt.
Spezialfall: Umzug
Es kommt nicht selten vor, dass ein
Umzug den gewohnten Alltag durcheinander wirbelt. Deshalb hoffen Betroffene, dass sie auch aus diesem Grund zusätzliche freie Tage bekommen. Wenn der Umzug durch die Firma bedingt ist, zum Beispiel weil der Beschäftigte versetzt wird, steht dem Mitarbeiter in der Regel ein Tag bezahlter Sonderurlaub für den Umzug zu.
Erfolgt der Wohnortwechsel allerdings ausschließlich aus privatem Antrieb, muss es nicht zwingend Sonderurlaub geben. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass alle Umstände des Einzelfalls und die Interessen des Arbeitnehmers und die des Arbeitgebers abzuwägen seien.
Staatsbürgerliche Pflichten: Das gehört dazu
Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Mitarbeiter staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen hat. Hierzu zählen zum Beispiel Tätigkeiten als ehrenamtlicher Richter, Schöffe oder solche im Katastrophen- und Brandschutz. Auch wenn ein Beschäftigter einen Gerichtstermin hat und als Zeuge erscheinen muss, ist er von der Arbeit zu befreien.