Freizeitausgleich durch Überstunden: Nur so geht's!
In der Arbeit sammeln sich gerne mal Überstunden an. Doch wenn ihr diese für einen Freizeitausgleich hernehmen wollt, gibt's ein paar Dinge zu beachten. Diese Voraussetzungen solltet ihr unbedingt beachten!
Mal kurz nicht auf die Uhr geschaut und schon haben sich wieder ein paar Überstunden angesammelt. Natürlich hat man ein Recht darauf, diese dann als Freizeitausgleich zu bekommen. Doch tatsächlich gibt es hier Regeln, die ihr unbedingt beachten solltet.
Nachweispflicht für Überstunden
Grundsätzlich müsst ihr eure Überstunden dokumentieren, weil ihr eurem Chef gegenüber eine Nachweispflicht erfüllen müsst. Zum einen könnt ihr euch eure Mehrarbeitszeit von eurem nächsthöheren Vorgesetzten per Unterschrift bestätigen lassen. Zum anderen haben viele Unternehmen ja auch ein System, in dem die Überstunden durchs Ein- und Auschecken in einer Arbeitszeiterfassung gesammelt werden.
Freizeitausgleich nicht eigenständig einteilbar
Außerdem könnt ihr nicht eigenmächtig beschließen, wann ihr euren Freizeitausgleich nehmen wollt. Ihr müsst das mit eurem Vorgesetzten absprechen. So kann dann eine gemeinsame Lösung gefunden werden, ob ihr beispielsweise mal eine Woche am Stück frei nehmt, oder die Überstunden betriebsbedingt eher anders aufteilt. Hier gilt: Wann ihr den Freizeitausgleich bekommt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.