Mieterhöhungen explodieren: Was ist erlaubt?
Energie- und Nahrungsmittelpreise steigen weiter, ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Auch höhere Mieten drohen. Aus der Koalition werden Forderungen nach einem weiteren Hilfspaket lauter. Was Vermieter dürfen - und was nicht, haben wir für euch zusammengefasst.
Bezahlbarer Wohnraum fehlt allerorten – und vor allem in Ballungsgebieten. Nun sollen auch die Mieten erhöht werden. Doch was dürfen Vermieter überhaupt?
Wer ist betroffen?
Indexmietverträge können grundsätzlich eine gute Sache sein. Die Höhe der künftigen Mieten orientiert sich hier immer an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. In Zeiten hoher Inflation kann das richtig teuer werden.
Mietpreiserhöhung: Was ist erlaubt?
Dürfen Vermieter telefonisch eine sofortige Mieterhöhung verlangen?
Nein, denn die Miete erhöht sich nicht sofort und die Erhöhung kann auch nicht mündlich geltend gemacht werden. Es muss eine schriftliche Erhöhungs- oder Änderungserklärung geben.
Gibt es Grenzen für eine Indexmieterhöhung?
Nein, das sieht das Mietrecht derzeit nicht vor.
Dürfen Modernisierungsmaßnahmen in die Erhöhung eingerechnet werden?
Bei den Indexmieten können die Vermieter Modernisierungsmaßnahmen finanziell nicht an die Mieter weiterreichen. Eine Ausnahme bilden dabei Maßnahmen, auf die Vermieter keinen Einfluss haben, wie beispielsweise neue Heizungen.
Wer zahlt die C02-Abgabe?
Die CO2-Abgabe für Öl und Gas haben bislang die Mieter in ihrer Nebenkostenabrechnung erhalten. Das soll sich künftig ändern. Dann können nur noch zwischen zehn und 90 Prozent der Kosten weitergegeben werden, je nach energetischem Zustand. Je schlechter dieser ist, desto weniger können die Vermieter auch weiterreichen. Und umgekehrt: Je besser der Zustand, desto mehr steht in der Nebenkostenabrechnung.