Jobwechsel: Ansprüche auf Zahlung für offene Urlaubstage können verjähren
An sich verjährt Urlaub nicht automatisch, das hatte bereits das Bundesarbeitsgericht im Dezember entschieden. Doch nun wurde dem Beschluss ein Update verpasst. Was jetzt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt? Wir haben die Antworten für euch.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun mit folgender Frage beschäftigt: Kann der Anspruch auf Zahlung für offene Urlaubstage verjähren? Wir haben alle Antworten für euch.
Nach Jobwechsel noch jahrelang im Nachhinein Geld kassieren?
Durch ein Urteil im Dezember 2022 kam bei vielen Arbeitnehmern die Hoffnung, für offene Urlaubstage nach einem Jobwechsel noch jahrelang im Nachhinein Geld zu kassieren. Hier hieß es nämlich, dass der Urlaub an sich nicht verjährt. Nun wurde aber im Sinne der Arbeitgeber ein weiterer Punkt vom Bundesarbeitsgericht beschlossen, der diese Hoffnung für viele Arbeitnehmer platzen lässt. An sich könnt ihr als Arbeitnehmer nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses noch drei Jahre danach ausbezahlt bekommen, so wurde es am Dienstag, den 31. Januar 2023 entschieden. Allerdings räumte das Gericht für Altfälle eine Übergangsfrist von 2018 bis 2021 ein, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel deutlich machte. Die Richter reagierten mit dem aktuellen Beschluss auf die in den vergangenen Jahren geänderte Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof dazu entschieden, ein Jahr später das Bundesarbeitsgericht. Normalerweise beginnen die Fristen am Ende des Kalenderjahres, in dem Urlaubsansprüche strittig sind.
Wie wurde die 3-Jahres-Frist begründet?
Den Bestand der dreijährigen Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen aus beendeten Arbeitsverhältnissen begründete Kiel damit, dass es nicht um den wichtigen Erholungszweck, sondern einen «reinen Geldanspruch» gehe, also den finanziellen Ausgleich für Urlaub. Zudem gebe es für Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Druck mehr, möglicherweise auf Urlaub zu verzichten.
Was war das Urteil im Dezember 2022?
Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Urlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Sie müssen ihre Beschäftigten auf ihre Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird. Damit wurde eine EuGH-Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt. Manche Arbeitgeber befürchteten danach eine Klageflut wegen der Bezahlung offener Urlaubsansprüche aus seit Jahren beendeten Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer würden vor allem nach dem Ende von Arbeitsverhältnissen Geld für offene Urlaubsansprüche einklagen - bei laufenden Arbeitsverhältnissen spiele die Sorge um den Job eine stärkere Rolle, erklärte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing.
Welcher Fall war vor Gericht?
Vor Gericht war ein Fall aus Niedersachsen: Hier forderte ein Fluglehrer und Pilot für nicht genommenen Urlaub von 2010 bis 2015 insgesamt 44 899 Euro von seinem Arbeitgeber - mit Erfolg für einen Teil der Jahre. Ihm wurden 37 416 Euro zugesprochen.