Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Kündigung ist rechtens: Kollege arbeitet weniger als ich

Für eine Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil kann man auch gekündigt werden, wenn man beispielsweise zu wenig arbeitet. Wir haben mit einer Arbeitsrechtlerin im ANTENNE BAYERN Interview darüber gesprochen und alle Antworten rund um die Kündigung für euch.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Zwei gezeichnete Männer mit einer Kündigung in der Hand Job & Berufsleben Foto: Alexander Limbach / Adobe Stock

Es herrscht Unruhe im Büro, wenn der eine Mitarbeiter anders arbeitet wie der andere. Bei dem einen kommt der Druck, der andere fühlt sich ungerecht behandelt, weil er in gleicher Zeit mehr leistet. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil kann man sogar gekündigt werden, wenn man zu wenig arbeitet. Wir haben die Hintergründe und alle Antworten rund um die Kündigung für euch.

Kann man wegen zu wenig Arbeit gekündigt werden? 

Ja, wenn ein Mitarbeiter über einen langen Zeitraum deutlich schlechter arbeitet als seine anderen Kollegen, kann die Kündigung erfolgen, so die Rechtanwältin Silvia Michel gegenüber ANTENNE BAYERN. Bei den sogenannten Low-Performern muss der Arbeitgeber aber in einem Kündigungsschutzprozess genau das nachweisen können. Vorab muss allerdings auch eine Abmahnung erfolgen. Bei einem aktuellen Gerichtsurteil bekam das Unternehmen eines Mitarbeiters Recht. 

Gericht: Mitarbeiter wird gekündigt, weil er zu wenig arbeitet

Einem Lebensmittellogistiker-Unternehmen aus Köln hat vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) nachweisen können, dass ein gekündigter Mitarbeiter längerfristig ein Drittel weniger arbeitete als der Durchschnitt der restlichen Arbeitnehmer.(AZ: 4 Sa 548/21) Genau das ist eine Voraussetzung, um wegen zu wenig Arbeit gekündigt zu werden. Hierbei ging es um die Abwicklung von Aufträgen. Der Mitarbeiter erreichte in keinem Monat die Basisleistung, die in einer Betriebsvereinbarung festgelegt war. Dieser Fall ist allerdings eine Ausnahme, selten klappt es, dass eine Kündigung wegen des Vorwurfes weniger als andere zu arbeiten, rechtskräftig ist.

Wann darf ein Mitarbeiter gekündigt werden? 

Bei einer Kündigung wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen unterschieden. 

Was ist eine Ordentliche Kündigung?

Hier erfolgt die Kündigung unter einer Einhaltung einer bestimmten Frist. Das Arbeitsverhältnis wird also nicht sofort beendet. Beispiele für eine ordentliche Kündigung: 

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung
  • Krankheitsbedingte Kündigung 

Was ist eine Außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt diese fristlos. Das Arbeitsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung. Beispiele für eine Außerordentliche Kündigung:

  • Wenn ihr den Arbeitgeber oder Kollegen beklaut
  • Wenn ihr die Arbeit durchgehend verweigert
  • Wenn ihr schwere Beleidigungen äußert
  • Wenn ihr Bestechungsgelder annehmt
  • Wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Wann bin ich unkündbar?

Meistens sind diese Regelungen im Tarifvertrag festgelegt. Darin stehen meist die sehr lange Betriebszugehörigkeit oder ein hohes Alter, dass beispielsweise dem Mitarbeiter einen Unternehmenswechsel nahezu unmöglich machen würde. Sobald solche Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitnehmer nicht mehr ordentlich gekündigt werden (also unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist). Unkündbare Mitarbeiter können nur fristlos mit einem wichtigen Grund entlassen werden (§ 626 Absatz 1 BGB).

Nach wie vielen Jahren Betriebszugehörigkeit kann ich nicht gekündigt werden? 

Laut  § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD handelt es sich bei einem Mitarbeiter, der mehr als 15 Jahre in einem Betrieb ist, schon um einen unkündbaren Arbeitnehmer. Obendrauf ist eine Kündigung auch nahezu ausgeschlossen wenn ihr 55 Jahre alt seid und davon schon mindestens 20 Jahre im selben Unternehmen arbeitet. Hier gelten dann nur noch die oben genannten Kündigungsmöglichkeiten

Kündigung Arbeitsvertrag: Will kündigen, aber wie?

Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich gemacht werden und eine handschriftliche Unterschrift haben. Daher reicht es nicht aus, wenn ihr einen Zettel oder eine E-Mail schreibt. Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist festgelegt, diese müsst ihr einhalten. Man ist als Mitarbeiter nicht verpflichtet einen Kündigungsgrund anzugeben, außer das wäre beispielsweise in Ausnahmereglungen von Tarifvereinbarungen geregelt. Achtet darauf, dass die Kündigung auch beim Unternehmen ankommt, beispielsweise in dem ihr es per Einschreiben verschickt. Wenn ihr nicht anschließend direkt eine weitere Stelle habt, müsst ihr euch rechtzeitig arbeitslos melden. 

Sperrfrist Arbeitslosengeld

Sobald ihr selbst kündigt oder verhaltensbedingt gekündigt wurdet, gilt eine Sperrfirst fürs Arbeitslosengeld von drei Monaten. Trotzdem ist es wichtig, dass ihr euch arbeitslos meldet, wenn ihr noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habt.

  • Wo arbeitslos melden? Bei der Bundesagentur für Arbeit 

Ausnahmen für die Sperrfrist sind laut staufenbiel.institut beispielsweise: 

  • Nachweisliche Überforderung im Job
  • Kündigung erfolgt wegen Zusammenziehen mit deinem Ehe/-Lebenspartner
  • Ursprünglich hattest du eine feste Zusage für eine neue Stelle

ANTENNE BAYERN Live

Unser Webradio mit allen aktuellen Hits in Bayerns bestem Musik-Mix!

Bayerns bester Musikmix

Gerade läuft: