Vorsicht mit Aprilscherzen: In diesen Fällen droht die Kündigung
Es ist wieder so weit: Die Scherzkekse unter uns können am 1. April richtig loslegen! Aber wie sieht es mit Witzen und Streichen am Arbeitsplatz aus? Sollte man sich da mit Aprilscherzen besser zurückhalten, weil am Ende noch der Job in Gefahr ist? Hier lest ihr alles Wichtige.
Manche Scherzkekse haben sich den 1. April rot im Kalender markiert – in diesem Jahr fällt er auf einen Freitag. Doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, mit wem und vor allem, über wen sie Witze machen. Hier findet ihr die wichtigsten Regeln:
Am 1. April keine Ausnahmeregelung
„Es gibt kein Recht darauf, Aprilscherze machen zu dürfen, oder eine rechtliche Ausnahmeregel für den 1. April“,
Tjark Menssen
sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Sätze wie „Ich wurde befördert!“ oder „Das Unternehmen ist pleite!“ können zwar eine starke Reaktion auslösen, haben aber oft eine falsche Wirkung.
Schlechte Scherze sind riskant
„Spaß am Arbeitsplatz ist notwendig, um das Sozialgefüge in der Belegschaft zu stärken. Man sollte einen Scherz aber nur mit jemandem machen, mit dem man sich auch ansonsten gut versteht.“
so Menssen. Außerdem sollte man sich sicher sein, dass derjenige Spaß versteht. Ansonsten kann die Aktion nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Scherz den Arbeitnehmer sogar den Job kosten.
Grenzen kennen und beachten
Auch Witze mit diskriminierendem Charakter sollte man unbedingt bleiben lassen.
"Vermeiden sollten Arbeitnehmer Scherze, die Beleidigungen enthalten oder Dritten schaden",
Alexander Bredereck
sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Betroffene kann dem Arbeitgeber unter Umständen einen Antrag auf Schadenersatz und Schmerzensgeld stellen.
Nicht aus Spaß kündigen
Tjark Menssen rät zudem dringend davon ab, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. Arbeitnehmende sollten es zudem unterlassen, sich als eine andere Person auszugeben – etwa Kunden gegenüber als Chef. Das geht in Richtung Identitätsklau und kann ebenfalls zu einer Abmahnung oder fristlosen Kündigung führen.
Führungskraft kann Scherz absichtlich falsch verstehen
Als Experte für Kündigungsrecht landen bei Alexander Bredereck jedes Jahr mehrere Fälle von Aprilscherzen und Witzen, die schiefgelaufen sind und in der Folge zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung geführt haben.
„Zum Teil liegt es daran, dass der Scherz tatsächlich Schaden bei jemandem angerichtet hat, weil er sich aufgrund von falschen Informationen anders verhalten hat. Doch zum Teil verstehen Vorgesetzte Scherze auch absichtlich falsch, weil sie schon jemanden auf dem Kieker hatten und den Witz als Anlass für eine Kündigung nutzen wollen“,
Alexander Bredereck
sagt er. In jedem Fall machen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angreifbar, wenn sie Witze reißen oder anderen Streiche spielen.
Bei Ärger schnell reagieren und sich entschuldigen
Wer merkt, dass der eigene Witz schlecht ankam, missverstanden wurde oder jemanden verletzt hat, sollte sich bei allen beteiligten Personen entschuldigen. Ist die Führungskraft bei der Entschuldigung nicht anwesend, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie aufsuchen. Es gebe Fälle, bei denen ein Urteil abgemildert wurde, weil sich eine Person sofort für ihr Verhalten entschuldigt hat. Das müsse aber schnell passieren, bevor ein Vorgesetzter seine Kündigungsabsichten formuliert hat, sagt der Arbeitsrechtsexperte.