Reform der Grundsteuer: Das ändert sich für Hausbesitzer
In diesem Jahr tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft. Alles, was ihr jetzt für die Steuererklärung wissen müsst, lest ihr hier.
Experten sprechen von einem der größten Steuerprojekte in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands, die es in den kommenden Monaten zu stemmen gilt. Ab dem 01. Juli tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft.
Hintergrund
2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Grund dafür ist, dass die Steuer in den 'alten' Bundesländern nach veralteten Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet wird, die in den 'neuen' Ländern hingegen aufgrund von Werten aus dem Jahr 1935. Aus diesem Grund wurde 2019 von der Bundesregierung eine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht.
Darum geht's
Immobilienbesitzer müssen ab dem 01.07.2022 digital eine extra Steuererklärung abgeben, und zwar für jede Art von Grundstücksbesitz. Bis zum 31. Oktober bleibt Zeit dafür. Bei Verspätung warten Strafgelder.
Jeder Immobilienbesitz ist betroffen
Jeder, der ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, muss eine 'Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts' beim Finanzamt einreichen, also eine gesonderte Steuererklärung machen. Das gilt ebenfalls für alle Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie von Grundstücken im Erbbaurecht.
Eigentumswohnungen sind ebenfalls von der Änderung betroffen, hier sind die Hausverwalter nicht zuständig. Erbengemeinschaften müssen eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben. In jedem Fall muss für jede Immobilie, für jedes Grundstück eine
eigene Grundsteuererklärung gemacht werden.
Höhe der Immobiliensteuer
Wie hoch die neue Grundsteuer am Ende für die Eigentümer ausfällt, hängt nicht zuletzt vom Standort der Immobilie und den Hebesätzen der Stadt oder Gemeinde ab. Experten erwarten, dass es in Großstädten künftig teurer werden dürfte, in strukturschwachen Regionen günstiger. Fällig wird die neue Grundsteuer ab 2025.
Einrichtung über die Steuerplattform Elster
Die Erklärungen müssen immer online über die Steuerplattform ELSTER ans Finanzamt geschickt werden. Wer noch nie bei ELSTER war, sollte sich rechtzeitig anmelden, da die Freischaltung der Zugänge bis zu zwei Wochen dauern kann. Für Senioren und Immobilienbesitzer ohne Computer mit Internetzugang soll es eine Ausnahmeregelung geben, damit sie die Grundsteuererklärung in Papierform einreichen können.
Hier könnt ihr euch direkt bei ELSTER registrieren:
So funktioniert es in Bayern
Vorsicht, wenn ihr Immobilien verschiedenen Bundesländern habt, denn nicht alle Bundesländer bewerten gleich. Dem sogenannten Bundesmodell, bei dem der Wert des Grundstücks im Vordergrund steht, haben sich unter anderem Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen angeschlossen.
Bei uns in Bayern zählen nur die Flächen von Grundstück und Gebäude sowie die Nutzung. Im Gegensatz zum Bundesmodell sind Wert und Lage sowie Alter und Zustand sind nicht gefragt.
Hier werden vom Bayerischen Landesamt für Steuern alle wichtigen Details aufgezeigt: