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Brief-Porto, Kindergeld, Rente & Steuer: Das ändert sich für euch im Juli 2019

„Mehr, mehr, mehr...“ heißt es im Juli dieses Jahr. Für die einen ist das Grund zur Freude, wie etwa Eltern oder Rentner. Für die anderen, wie zum Beispiel Post-Kunden, dagegen ein Anlass sich zu ärgern. Für Steuerpflichtige naht der Abgabeschluss für die Steuererklärung. Und in Bayern gibt es eine Neuregelung, die für Hauseigentümer spannend ist.

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Porto bei der Post: Brief wird 10 Cent teurer

Postkunden müssen wieder tiefer in die Tasche greifen. Das Porto für Briefe und Postkarten in Deutschland wird am 1. Juli teurer. Die Bundesnetzagentur hatte der Deutschen Post grünes Licht für die Erhöhung gegeben. 

Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet dann 80 Cent statt bisher 70 Cent. Für die Postkarte steigt das Porto von 45 auf 60 Cent. Auch andere Briefarten werden teurer. Die neuen Briefmarken seien ab dem 1. Juli in den Filialen oder online erhältlich, teilte die Post mit. Für Marken mit dem alten Porto, die bis zum 30. Juni nicht aufgebraucht sind, könnten schon jetzt Ergänzungsmarken gekauft werden. Mehr zu den Hintergründen der Porto-Erhöhung hier.

Renten steigen um über 3 Prozent

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen künftig mehr Geld, zum 1. Juli steigen die Bezüge spürbar an. In Westdeutschland können sich Rentner über einen Zuwachs um 3,18 Prozent freuen, im Osten sind es sogar 3,91 Prozent.

Die Rentenanpassung rührt vor allem von der positiven Lohnentwicklung und somit von der konjunkturellen Lage her. Eine Rolle spielen auch die Beitragsentwicklung und das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Das Rentenniveau steigt leicht auf 48,16 Prozent an. Es markiert das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn und gibt Auskunft über die Absicherungskraft der Rente.

Der Haken an der Sache: Durch die Rentenerhöhung werden rund 48.000 Rentner überhaupt erst steuerpflichtig.

Kindergeld: 10 Euro mehr pro Kind und Monat

Eltern haben Grund zur Freude. Ab 1. Juli will die Bundesregierung das Kindergeld erhöhen. Die große Koalition will Geringverdiener und Beschäftigte mit mittlerem Einkommen unterstützen – und zwar im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes. Wie viel Kindergeld es künftig genau gibt, erfahrt ihr hier.

Abgabeschluss für Steuererklärungen

Bisher wühlten sich jedes Jahr im Mai viele durch Rechnungen, Belege und Steuerformulare: Bis Ende des Monats musste die Steuererklärung vorliegen.

Ab dem Jahr 2019 haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit. Abgabeschluss für die Steuererklärung ist jetzt der 31. Juli. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat sogar noch mehr Zeit: bis Ende Februar 2020. Wer zu spät einreicht, muss mit Zuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Eine Fristverlängerung wie bisher gibt es nicht mehr.

Anwohner bekommen Kosten für Straßenausbau zurück

Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge („Strabs“) können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen. Um in den Genuss er Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, sie also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.

Der Antrag muss bis Ende des Jahres entweder in einem Online-Verfahren oder schriftlich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung. Hier geht's zur den Anträgen.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Die Bearbeitung in der fünfköpfigen Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Entscheidungen über die Anträge sollen erst im Frühjahr 2020 nach dem Ende der Antragsfrist gefällt werden.

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