Illegale Kontoführungsgebühren: So bekommt ihr Geld zurück
Eine Bank darf nicht ohne aktive Zustimmung die Kontogebühren erhöhen. Das ergab jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Was das für euch bedeutet und wie auch ihr Geld zurückbekommen könntet, lest ihr hier.
Gebühren bei Girokonten gibt es halt, ob für die Debitkarte, Geldabheben im Ausland oder sonstige geschickte Kleinigkeiten. Gang und gäbe war es bis jetzt bei vielen Banken Änderungen in ihren Bedingungen - inklusive Kontoführungsgebühren - ihren Kunden mitzuteilen und dann ein zweimonatiges „Schweigen“ als Zustimmung zu registrieren. Dies gilt jetzt als rechtswidrig, denn es muss aktiv zugestimmt werden.
Die Postbank wurde verklagt – für eure Bank gilt aber vermutlich dasselbe
Ob Sparkasse oder Deutsche Bank, wenn eure Bank Gebühren erhöht hat, ohne dass ihr aktiv zugestimmt habt – dann könntet ihr diese Kosten rückwirkend bis 2018 wieder bekommen. Zu beachten ist hier, dass ihr Rückforderungen für mindestens drei Jahre anmelden könnt. Fordert ihr also bis Dezember 2021 Gebühren zurück, müsstest ihr die zu viel gezahlten Gebühren bis einschließlich 2018 zurückbekommen.
Wie ihr Geld zurückbekommt
Erstens muss geprüft werden, ob ihr Rückerstattungsansprüche habt. Dafür muss in die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschaut werden. Besonders ins Auge stechen könnte eine zweimonatige Widerspruchslosigkeit, die als Zustimmung gilt.
Vertragsänderungen findet ihr in der Korrespondenz eurer Bank: per Post oder Online-Postfach. Wenn ihr eure Rückerstattungsgebühren ausgerechnet habt, dann ist es Zeit eure Bank zu kontaktieren.
Musterbriefe, die ihr an eure Bank schicken könnt, könnt ihr zum Beispiel online von der Verbraucherzentrale Website herunterladen.
Fakt ist: Magisch wird das Geld nicht erneut auf euren Konten auftauchen, also falls ihr euch den Kaffee bei einer Kaffeepause sozusagen zurückerstatten lassen wollt, dann nehmt's selbst in die Hand.