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Mütterrente, Mindestlohn, Mofas und mehr: Das ändert sich im März 2019

Der Februar klingt aus und im neuen Monat wird sich für Verbraucher wieder einiges ändern. Vor allem Mütter und Beschäftigte im Baugewerbe sollen profitieren. Welche Neuerungen im März auf euch zukommen, erfahrt ihr hier.

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Eine Mutter mit ihren Kindern an der Hand Geld & Recht Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr Mütterrente

Als Teil eines milliardenschweren Rentenpakets wird ab 1. März die  Mütterrente ausgeweitet. Neurentnerinnen erhielten bereits ab Januar mehr Geld. Jetzt bekommen auch alle anderen Mütter rückwirkend einen Zuschlag. Das bedeutet: Im März wird das Geld für drei Monate ausbezahlt. 

Bisher bekamen Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte pro Kind. Ab März gibt es 2,5 Rentenpunkte. Diese Rentenpunkte sind allerdings unterschiedlich viel wert, je nachdem wo die Bezieher leben. In den alten Bundesländern entspricht ein Rentenpunkt 32,03 Euro. Mütter erhalten demnach im Westen pro Kind 16,02 Euro mehr pro Monat. In den neuen Bundesländern fällt die Erhöhung geringer aus. Im Osten steht ein Rentenpunkt für 30,69 Euro. Hier heißt das für Mamas, dass sie 15,35 Euro mehr im Monat bekommen.

Mehr Geld für Bauarbeiter

Fünf Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab 1. März mehr Geld. In der Baubranche haben die Gewerkschaft IG Bau und die beiden Arbeitgeberverbände des Baugewerbes beschlossen, den Mindestlohn für Facharbeiter anzuheben.

In Westdeutschland gibt es künftig 15,20 Euro statt 14,95 Euro. In Ostdeutschland bekommen Facharbeiter mindestens 12,20 Euro. Für Berlin gibt es einen eigenen Satz: Hier steigt der Mindestlohn von 14,80 Euro auf 15,05 Euro.

Hilfsarbeiter dürfen sich ebenfalls über etwas mehr Geld freuen. Sie bekommen ab März 12,20 Euro statt 11,75 Euro. Diese Regelung gilt für West- und Ostdeutschland.

Neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Ab März haben die blauen Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern ausgedient. Ab sofort dürfen Mofas, Mopeds und auch E-Bikes nur noch mit grünem Kennzeichen auf den Straßen fahren.

Wer mit altem Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz.

Halter von Kleinkrafträdern müssen ihr Kennzeichen jährlich wechseln. Ihr bekommt es bei eurer Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Kleinkrafträdern gesetzlich vorgeschrieben.

Hecken schneiden verboten

Hecken und Bäume sind beliebte Bepflanzungen im Garten. Wenn ihr diese nach dem Winter auf Vordermann bringen wollt, solltet ihr aber das Schnittverbot laut Bundesnaturschutzgesetz beachten. Es gilt zwischen dem 1. März und dem 30. September. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, sind in diesem Zeitraum nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Größere Arbeiten sind erst wieder ab Oktober erlaubt.

Berlin bekommt einen neuen Feiertag

Die Menschen in der Bundeshauptstadt haben am 8. März frei. Denn Berlin feiert den Internationalen Frauentag und damit einen neuen offiziellen Feiertag. Für die Berliner bedeutet das sogar ein verlängertes Wochenende, denn der Feiertag fällt auf einen Freitag.

Eines der letzten Kapitel der Zeitumstellung?

Einen Termin sollten sich alle schon vormerken, und zwar Sonntag, den 31. März. Dann stellen wir wieder von Winter- auf Sommerzeit um. Die Uhren werden um eine Stunde vorgedreht. Möglicherweise ist es das vorletzte Male, denn die EU-Kommission will die Zeitumstellung abschaffen. Vermutlich ist es aber erst 2021 soweit.

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