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Zu hohe Mieten? Mit diesen 4 Schritten wehrt ihr euch

Zahlt ihr zu viel Miete? Um das möglichst einfach zu überprüfen, hat die Stiftung Warentest eine Methode entwickelt, mit der ihr das in wenigen Minuten herausfinden könnt. Dazu erfahrt ihr, wie ihr am besten vorgeht, wenn ihr tatsächlich zu viel Miete zahlt und euch Geld zurückholen könnt.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Wohnhäuser Haus & Garten Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Eigentlich ist die Mietbremse seit dem 1. Juni 2015 Gesetz. In Bayern gab es aber Nachholbedarf: Denn die ursprüng­liche Miet­preisbrems­ver­ordnung war nach Meinung der Gerichte unwirk­sam. Die Landes­regierung habe sie nicht richtig begründet, so die Sicht der Richter.

Seit Anfang August 2019 gilt eine neue Verordnung. Die Mietpreisbremse soll Mieter vor über­höhten Forderungen der Vermieter schützen. Das Instrument greift dort, wo die Bundesländer einen angespannten Wohnungsmarkt fest­gestellt haben. In Bayern gilt sie nun in 162 Städten und Gemeinden.

Viele Mieter tappen im Dunkeln, ob sie von der Mietpreisbremse profitieren können bzw. ob sie für ihre Wohnung oder ihr Haus zu viel Miete zahlen. Die Stiftung Warentest hat eine Methode entwickelt, mit der ihr das wenigen Minuten herausfinden könnt. Und die Experten geben auch Rat, was ihr in so einem Fall tun solltet.

Miete bremsen: 4 Schritte

1. Orts­übliche Vergleichs­miete ermitteln

Zunächst müsst ihr für euren Wohnort die ortsübliche Vergleichsmiete checken. Etliche Kommunen bieten dafür online Mietspiegel an. Hier eine Auswahl der Städte in Bayern mit Mietspiegeln:


Bei dem Check müsst ihr unter anderem die Lage der Wohnung und Extras oder Makel miteinbeziehen, die werterhöhend oder -verringernd sind.

2. Vergleichs­miete mal 1,1 rechnen

Dann der zweite Schritt: Die Vergleichsmiete mal 1,1 rechnen. Also zehn Prozent der Vergleichsmiete oben draufpacken.

Beispiel: Liegt die Vergleichs­miete bei 1.000 Euro, darf der Vermieter höchs­tens 1.100 Euro verlangen.

3. Erstattung fordern

Ist die Miete bei euch zu hoch, schreibt den Vermieter an. Die Stiftung Warentest bietet dafür ein Musterschreiben an.

4. Rechts­beratung

Egal, was der Vermieter antwortet, holt euch Rechtsberatung beim Mieterverein oder schaltet einen Mietrechtsanwalt ein. Die Experten bewerten die Antwort des Vermieters und machen den Rest für euch.