Zu hohe Mieten? Mit diesen 4 Schritten wehrt ihr euch
Zahlt ihr zu viel Miete? Um das möglichst einfach zu überprüfen, hat die Stiftung Warentest eine Methode entwickelt, mit der ihr das in wenigen Minuten herausfinden könnt. Dazu erfahrt ihr, wie ihr am besten vorgeht, wenn ihr tatsächlich zu viel Miete zahlt und euch Geld zurückholen könnt.
Eigentlich ist die Mietbremse seit dem 1. Juni 2015 Gesetz. In Bayern gab es aber Nachholbedarf: Denn die ursprüngliche Mietpreisbremsverordnung war nach Meinung der Gerichte unwirksam. Die Landesregierung habe sie nicht richtig begründet, so die Sicht der Richter.
Seit Anfang August 2019 gilt eine neue Verordnung. Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Forderungen der Vermieter schützen. Das Instrument greift dort, wo die Bundesländer einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt haben. In Bayern gilt sie nun in 162 Städten und Gemeinden.
Viele Mieter tappen im Dunkeln, ob sie von der Mietpreisbremse profitieren können bzw. ob sie für ihre Wohnung oder ihr Haus zu viel Miete zahlen. Die Stiftung Warentest hat eine Methode entwickelt, mit der ihr das wenigen Minuten herausfinden könnt. Und die Experten geben auch Rat, was ihr in so einem Fall tun solltet.
Miete bremsen: 4 Schritte
1. Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln
Zunächst müsst ihr für euren Wohnort die ortsübliche Vergleichsmiete checken. Etliche Kommunen bieten dafür online Mietspiegel an. Hier eine Auswahl der Städte in Bayern mit Mietspiegeln:
Bei dem Check müsst ihr unter anderem die Lage der Wohnung und Extras oder Makel miteinbeziehen, die werterhöhend oder -verringernd sind.
2. Vergleichsmiete mal 1,1 rechnen
Dann der zweite Schritt: Die Vergleichsmiete mal 1,1 rechnen. Also zehn Prozent der Vergleichsmiete oben draufpacken.
Beispiel: Liegt die Vergleichsmiete bei 1.000 Euro, darf der Vermieter höchstens 1.100 Euro verlangen.
3. Erstattung fordern
Ist die Miete bei euch zu hoch, schreibt den Vermieter an. Die Stiftung Warentest bietet dafür ein Musterschreiben an.
4. Rechtsberatung
Egal, was der Vermieter antwortet, holt euch Rechtsberatung beim Mieterverein oder schaltet einen Mietrechtsanwalt ein. Die Experten bewerten die Antwort des Vermieters und machen den Rest für euch.