Frist endet am 31. Juli: Das müsst ihr bei eurer Steuererklärung beachten
Am 31. Juli endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2019. Wir verraten euch, was ihr in diesem Jahr beachten müsst und wo ihr Geld rausholen könnt.
Wer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, hat nicht mehr viel Zeit. Die Frist für die Steuererklärung 2019 endet am 31. Juli 2020.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Verpflichtend müssen Selbstständige, Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro, Empfänger von Lohnersatzleistungen und eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. Eheleute mit der Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor eine Steuererklärung abgeben.
Auch wer innerhalb eines Jahres mehr als einen Arbeitgeber hatte, muss unter Umständen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Informiert euch hier rechtzeitig, ob ihr eine Steuererklärung abgeben müsst oder nicht. Wichtig: Das Finanzamt wird euch nicht an die Frist erinnern, wenn ihr eine Steuererkärung abgeben müsst.
Wer sich nicht an die Frist hält, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt monatlich 0,25 Prozent der geforderten Steuersumme, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Für wen gilt die Frist?
Die Abgabefrist endet am 31. Juli 2020. Diese Frist gilt für diejenigen, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerbüro helfen lässt, hat bis zum 28. Februar 2021 Zeit. Wenn ihr die Steuererklärung selber bearbeitet, könnt ihr unter Angaben von Gründen beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.
Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat insgesamt vier Jahre für die Abgabe Zeit.
Lohnt sich die freiwillige Abgabe?
In vielen Fällen ja. Durchschnittlich bekommt jeder Deutsche bei einer Steuererstattung bis zu 1007 Euro vom Finanzamt zurück. Mit Computerprogrammen oder Onlinetools lässt sich die Steuererklärung mittlerweile relativ erstellen. Viele Programme zeigen dann auch schon die voraussichtliche Rückerstattungssumme.
Wer bekommt Geld zurück?
Alle deren Einkommen im Jahr 2019 unter dem Freibetrag von 9168 Euro lag, können ziemlich sicher mit einer Rückerstattung rechnen. Ansonsten gilt die Faustregel: Hat man mehr Steuer abgeführt als man müsste, gibt es mehr Geld zurück.
Diese Steueränderungen gibt es
- Jobticket: Ein Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmitteln ist jetzt steuerfrei. Das Finanzamt zieht den Betrag aber von der Entfernungspauschale ab
- E-Autos, die privat und als Dienstwagen genutzt werden müssen nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden (Hybrid: 0,5 Prozent)
- Ein Dienstrad oder ein E-Bike zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber ist steuerfrei
- Für beruflich bedingte Umzüge gibt es neue Pauschalbeträge, die ihr geltend machen könnt
- Der Grundfreibetrag wurde angehoben