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Nacktfotos veröffentlicht: Das könnt ihr tun

So ein Nacktfoto ist schnell geschossen: Klamotten aus vor den Spiegel und fertig. Empfänger ist dann oft der eigene Partner. Doch was passiert, wenn die Beziehung ein böses Ende nimmt und der Ex die Fotos veröffentlicht? Wir haben es für euch gecheckt.

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Jugendliche mit Handy Geld & Recht Foto: pixabay / Anastasia Gepp

Grundsätzlich solltet ihr euch beim knipsen und verschicken von Nacktfotos immer fragen:
Wäre es in Ordnung für mich, wenn dieses Foto im Netz landen würde? Selbst wenn wir dem Partner vertrauen, kann es immer noch passieren, dass der sein Handy verliert, dass das Handy geklaut wird oder die Fotos durch einen Hacker heruntergeladen und im schlimmsten Fall verbreitet werden.

Macht euch immer bewusst: Wenn ein Foto einmal im Netz gelandet ist, bekommt ihr es nicht mehr so leicht wieder raus.

Juristisch illegal

Wenn ihr ein selbstgeknipstes Foto an euren Partner schickt, darf der es ohne eure Zustimmung weder weiterleiten, noch veröffentlichen. Für eine legale Veröffentlichung braucht er die Einwilligung der Person, die auf dem Foto abgebildet ist. Hier gilt auch ein mündlicher Vertrag. Ohne ist die Weiterleitung illegal und das kann unter Umständen strafbar sein.

ABER: Die Tathandlung des illegalen Weiterverbreitens muss bewiesen werden. Das bedeutet: Das Opfer muss beweisen, dass der Expartner hinter der Veröffentlichung steckt. Als Beweis reicht nicht, dass das Bild nur an diese eine Person weitergeleitet wurde.

Unterlassung und Schmerzensgeld

Wenn ein Nacktbild ohne die eigene Zustimmung im Netz landet, sollte als Erstes versucht werden, die weitere Verbreitung des Bildes zu stoppen. Dafür kann mithilfe eines Anwaltes ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden. Wenn ihr auf dem Bild erkennbar seid, die Bilder heimlich aufgenommen wurden oder die Person, die das Bild veröffentlicht hat, sich beispielsweise an euch rächen wollte, könnt ihr hier auch einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen.

Urheberrecht

Wenn ich ein Bild – egal, ob nackt oder nicht - gemacht habe, kann ich dritten untersagen, das Foto zu nutzen. Das bedeutet, niemand darf selbstgeknipste Fotos von anderen
ohne deren Zustimmung veröffentlichen.

ABER: Wenn die Bilder also einmal im Netz sind, ist es oft schwer nachvollziehbar, wer die Bilder ursprünglich veröffentlicht hat. Auf pornografischen Seiten werden solche Bilder meist anonym veröffentlicht.

Auch das Versenden von eigenen Bildern kann strafbar sein

Wer pornografisches Material, wie beispielsweise den nackten Oberkörper, an Minderjährige oder ohne das Einverständnis des Empfängers versendet, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften strafbar. Das gilt, sobald die Nacktbilder nicht explizit gewünscht sind oder diesen nicht zugestimmt wurde.

Sonderfall: Kinder

Unter 18 Jahren dürfen Bilder von Jugendlichen und Kindern weder weitergegeben noch angeboten werden. Hier ist schon die bloße Weitergabe illegal. Das gilt auch, wenn die Person auf dem Bild 17 und der Empfänger der 18-jährige Freund ist. Wer Nacktbilder von unter 14-Jährigen besitzt oder verbreitet, macht sich der Kinderpornografie strafbar. Nacktbilder von unter 18-Jährigen gelten als Jugendpornografie. Hierbei ist es egal, ob die Weitergabe mit Zustimmung der unter 14-jährigen Person erfolgte. Problematisch wird es hier im Normalfall aber erst, wenn die Bilder an Dritte weitergegeben werden.