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Familienbesteuerung statt Ehegattensplitting? Das steht im Koalitionsvertrag

Ehegattensplitting ist der neuen Bundesregierung ein Dorn im Auge. Deswegen plant die Ampelkoalition eine grundlegende Steuerreform. Was sich ändern soll und was das für Ehepaare steuerlich bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Eine Ehepaar bei einer Hochzeit, die sich die Ringe anlegen Geld & Recht Foto: Andreas Lander/zb/dpa

Das Ehegattensplitting steht seit Jahren in der Kritik. Laut Koalitionsvertrag ist nun eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung geplant, "sodass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden." Was bedeutet das?

Was ist Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein steuerrechtliches Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern. Das Verfahren greift bei den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V.

Welche Vor- und Nachteile hat das Ehegattensplitting?

Es verschafft Ehepartnern bzw. Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Einkünften eine geringere steuerliche Belastung. Den maximalen Vorteil des Ehegattensplittings gibt es vor allem dann, wenn nur einer der beiden Partner über steuerlich relevante Einkünfte verfügt.

Doch schon seit Längerem wird das Ehegattensplitting kritisiert. Es ist nicht mehr zeitgemäß, da das Verfahren Besserverdienenden zugutekommt und falsche Anreize setzt. Außerdem haben Partner bzw. Familien mit relativ gleich hohen Einkommen keinerlei Vorteile haben. 

Wie funktioniert Ehegattensplitting? Was soll nun geändert werden?

Zuerst wird das zu versteuernde Einkommen des Paares addiert. Das sich daraus Ergebende zu versteuernde Einkommen wird dann halbiert. Die auf die Hälfte entfallende Einkommensteuer wird dann ermittelt und anschließend verdoppelt.

Am Ende wird es also so getan, als hätten beide Partner die gleiche Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient. Die Steuerschuld des Paars ist demnach unabhängig von der tatsächlichen Verteilung der Einkommen.

Beispiel: 

Ohne Ehegattensplitting:

Partner A verdient 40.000 Euro und zahlt 8.452 Euro Steuern.

Partner B verdient 20.000 Euro und zahlt 2.346 Euro Steuern. Somit zahlen sie zusammengerechnet 10.798 Euro Steuern.

Mit Ehegattensplitting:

Zusammen verdienen Partner A und Partner B 60.00 Euro. Das wird dann durch zwei geteilt und ergibt noch 30.000 Euro. 

Laut Splittingtabelle ergibt sich also eine Steuer von 2.170 Euro pro Person, insgesamt also 4.340 Euro. 

Partner A und Partner B haben 6.458 Euro gespart.

Was soll nun geändert werden? 

SPD, FDP und Grüne wollen das Ehegattensplitting durch eine sogenannte Familienbesteuerung ersetzen. Das soll der Gleichstellung dienen. Das würde bedeuten, dass die Kombination aus den Steuerklassen III und V abgeschafft werden soll. Diese sollen dann in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. 

Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der die Vorteile des Splittingtarifs auf die unterschiedlich hohen Arbeitslöhne beider Ehepartner verteilt. Dabei ermittelt das Finanzamt anhand der (voraussichtlichen) Jahres-Bruttoarbeitslöhne der Eheleute bzw. der eingetragenen Lebenspartner die nach Splittingtarif zu zahlende Einkommensteuer.

Die Änderung solle laut den Ampel-Partnern für mehr Gerechtigkeit sorgen und dient demnach der Gleichstellung von Frauen und Männern.

"Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.",

heißt es im Vertrag.

Faktorenverfahren statt Steuerklasse IV 

Das von der künftigen Ampel-Koalition geplante Faktorverfahren der Steuerklasse IV berücksichtigt laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.

Was bedeutet das für Ehepaare?

Das Vorhaben könnte für mehr Gerechtigkeit sorgen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten und weniger verdienen, stärken.

Jedoch wird die Abschaffung des Ehegattensplittings vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am wichtigsten sind. Ehepaare, deren Einkommen unterschiedlich hoch ist, wären benachteiligt.

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