Neue Regeln zum Unterhalt ab 2020: So viel mehr erhalten Trennungskinder
Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem Jahr 2020 mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird erhöht. Das geht aus einer neuen Verordnung hervor, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Minderjährige Trennungskinder haben zum Jahreswechsel Anspruch auf mehr Unterhalt. Je nach Alter des Kindes steigen zum 1. Januar 2020 die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um 15 bis 21 Euro im Monat. Der Mindestunterhalt wurde in der neuen Verordnung festgelegt, die am Montag (30.09.) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
So viel Unterhalt gibt es
- Kinder unter sechs Jahren sollen 2020 mindestens 369 Euro im Monat bekommen. Ab 2021 sind es dann mindestens 378 Euro im Monat (2019 zum Vergleich: 354 Euro).
- Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren steigen die Sätze im Jahr 2020 auf 424 Euro beziehungsweise auf 434 Euro ab 2021 (2019 zum Vergleich: 406 Euro).
- Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro im Jahr 2020 und 508 Euro im Jahr 2021 (2019 zum Vergleich: 476 Euro).
Sämtliche Beträge müssen nach Möglichkeit mindestens gezahlt werden. Je nachdem, wie hoch das Einkommen der Eltern ist, kann es aber auch mehr sein. Die Sätze für weitere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Kindergeld wirkt sich auf Unterhalt aus
Referenzwert für den Mindestunterhalt ist das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder. Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Der zu zahlende Unterhalt ergibt sich also nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds. Mitte 2019 war das Kindergeld um zehn Euro pro Monat abgehoben worden, 2021 soll es noch einmal um 15 Euro steigen.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Seit 1979 wird sie vom Oberlandesgericht herausgegeben. Sie wird bei Gesprächen des Deutschen Familiengerichtstages mit allen Oberlandesgerichten regelmäßig angepasst.