Kindergeld, Pendlerpauschale, Soli & mehr: Hier gibt es 2021 mehr Geld
Arbeitnehmer und Familien können sich im Jahr 2021 über mehr Geld in der Tasche freuen. Diese Änderungen treten in Kraft:
Mehr Kindergeld
Ab 2021 gibt es mehr Kindergeld - nämlich 15 Euro mehr pro Monat und Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es damit ab 2021 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat. Zugleich steigen auch die Kinderfreibeiträge, die Eltern alternativ zum Kindergeld bekommen können.
Solidaritätszuschlag entfällt
Arbeitnehmer haben 2021 mehr Geld in der Tasche, da der Solidaritäszuschlag für fast alle wegfällt. Nur noch Großverdiener müssen diesen künftig noch bezahlen. Eine Familie mit circa 40.000 Euro Einkommen im Jahr spart sich bis zu 500 Euro. Singles mit einem Jahresverdienst von mehr als 62.000 Euro müssen einen geringen Soli-Satz bezahlen.
Grundfreibeitrag steigt
Ab 2021 liegt der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro. So viel vom zu versteuernden Einkommen bleibt dann steuerfrei. Bisher lag der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro. Im kommenden Jahr soll dieser nochmal steigen.
Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2021 gibt es dann nochmal eine kleine Erhöhung auf 9,60 Euro pro Stunde. Beschäftigte in 450-Euro-Jobs müssen dann jedoch aufpassen, dass sie mit der Mindestlohn-Erhöhung die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Änderung bei der Pendlerpauschale
Ab 2021 steigt auch die Pendlerpauschale, jedoch nur wenn ihr mindestens 21 Kilometer am Tag fahrt. Künftig könnt ihr dann 35 Cent pro Kilometer absetzen, wenn ihr unter 20 Kilometer pro Tag fahrt, bleibt es bei den bisherigen 30 Cent. Wer täglich etwa 43 Kilometer zur Arbeit fährt, kann künftig pro Jahr knapp 100 Euro sparen.
Mehr Geld für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren ab 2021 von einem höheren Steuerfreibeitrag. Statt wie bisher bei 1.908 Euro liegt dieser ab 2021 bei 4.008 Euro pro Jahr. Dieser Freibeitrag wird einem Alleinerziehenden mit mindestens einem zusammenlebenden Kind gewährt und es darf kein weiterer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnen. Per Antrag lässt sich der Steuerfreibetrag pro weiterem Kind um 240 Euro erhöhen.
Höhere Unterhaltskosten absetzbar
Unterhaltskosten für eine unterhaltspflichtige Person können künftig in einem höheren Umfang als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So sind ab 2021 maximal 9.744 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar.