Ab Januar 2020: Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld
Im kommenden Jahr steigen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Regelsatz für Alleinstehende mit Hartz IV steigt zum 1. Januar 2020. Das Bundeskabinett hat jetzt die neuen Sätze festgelegt. So sehen sie aus...
Im kommenden Jahr steigen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Regelsatz für Alleinstehende mit Hartz IV steigt zum 1. Januar 2020 um 8 Euro auf 432 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz demnach um 7 auf 389 Euro. Das Bundeskabinett billigte nun einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
So ändern sich die Zuschüsse für Kinder und Jugendliche
Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 328 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung ebenfalls um 6 auf 308 Euro monatlich. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres gibt es 5 Euro mehr, also 250 Euro. Auch die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe steigen.
So viel Mehrkosten entstehen für Bund und Kommunen
Die Anpassung folgt einem festgelegten Mechanismus, der die Entwicklung von Preisen und Löhnen berücksichtigt. Heil betonte, es gehöre zum Kern des sozialen Rechtsstaates, „dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“. Durch die geplante Anhebung der Sätze entstehen laut Verordnungsentwurf jährliche Mehrkosten von 450 Millionen Euro. 430 Millionen entfallen dabei auf den Bund, 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.