Familien: Das ändert sich 2020 für Eltern
Viele Eltern kleiner Kinder können sich in Bayern vom neuen Jahr an über einen zusätzlichen Zuschuss freuen. Darüber hinaus sollen Kinder bei der Pflege ihrer Eltern entlastet werden. Diese und weitere Neuerungen im Jahr 2020 haben wir hier im Überblick.
Neue Gesetze und Regeln
Krippengeld
Eltern kleiner Kinder, die in Bayern eine Krippe besuchen, bekommen vom 1. Januar 2020 an ein Krippengeld von 100 Euro im Monat. Den Zuschuss gewährt der Freistaat aber nur Familien, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten.
Das Krippengeld gibt es für Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen lassen - das kann eine Krippe oder eine Tagespflege sein. Pro Monat und Kind werden bis zu 100 Euro erstattet - aber nur, wenn tatsächlich die Eltern die Beiträge gezahlt haben und nicht etwa das Jugendamt. Der Zuschuss wird dann direkt an die Eltern ausbezahlt.
Es profitieren jedoch nur Eltern kleiner Kinder mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro. Mit dem zweiten und jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro.
Trennungskinder
Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab 2020 mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird erhöht. Je nach Alter des Kindes steigen die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um 15 bis 21 Euro im Monat.
Kinder unter sechs Jahren sollen 2020 mindestens 369 und 2021 mindestens 378 Euro im Monat bekommen, Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 424 beziehungsweise 434 Euro. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro im Jahr 2020 und 508 Euro im Jahr 2021. Die Sätze für weitere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Referenzwert für den Mindestunterhalt ist das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder. Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Der zu zahlende Unterhalt ergibt sich also nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds. Mitte 2019 war das Kindergeld um zehn Euro pro Monat abgehoben worden, 2021 soll es noch einmal um 15 Euro steigen.
Pflegeheim-Kosten
Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Töchter und Söhne der Betroffenen müssen sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft tritt.
Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Häufig scheuen die Ämter allerdings auch vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.
Wie viele Menschen an den Kosten beteiligt werden, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräftige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300.000 Heimbewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen.