Kinderbetreuung in Corona-Zeiten: Notbetreuung wird ausgeweitet
Das öffentliche Leben in Bayern ist durch das Corona-Virus weitesgehend lahmgelegt. Für Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen gibt es jetzt eine Lockerung in Sachen Kinderbetreuung.
Der Katastrophenstab in Bayern hat die Regelungen für die Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise weiter ausgeweitet. Personen, die in der Medizin- und Gesundheitsversorgung arbeiten, können auf eine kostenlose Notfallbetreuung Ihrer Kinder zurückgreifen. Dafür reicht es jetzt aus, wenn wenigstens ein Elternteil in der Medizin- und Gesundheitsversorgung arbeitet, bisher mussten beide Elternteile in diesem Sektor arbeiten, um die Notfallbetreuung nutzen zu können.
Vorrausetzung ist es, wenn der Elternteil in der Gesundheitsversorgung wegen "dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten" an der Kinderversorgung gehindert ist.
Hintergrund der Ausweitung ist der wachsende Bedarf an Personal in den Bereichen Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheimen. Von dieser Änderung kann auch das weitere Klinikpersonal, wie Küchenpersonal oder Putzkräfte oder Mitarbeiter in der Altenpflege profitieren.
Eltern, die dieses Angebot nutzen wollen, müssen sich mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Arbeitgeber in der Kita oder Schule melden. Bei Unstimmigkeiten könnt ihr Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen.