Diese Dinge sind im Supermarkt streng verboten!
Viele von uns gehen mindestens einmal pro Woche in den Supermarkt. Doch dabei verstößt die Mehrheit von uns regelmäßig gegen geltende Regeln - meist völlig unbewusst! Wir haben für euch zusammengefasst, was beim Einkaufen streng verboten ist.
Für die meisten von uns gehört Einkaufen zum Alltag. Nur wenige machen sich über die Regeln, die innerhalb des Supermarkts herrschen, Gedanken. Was ist eigentlich erlaubt und was darf ich keinesfalls machen? Die „Stiftung Warentest“ hat die üblichen Supermarkt-Regeln und ihre daraus resultierenden Verbote veröffentlicht.
Obst vorab probieren
…ist nicht erlaubt! Bei vielen von uns gilt der Irrglaube, dass mal eben das ein oder andere Früchtchen probieren erlaubt sei – immerhin will man wissen, ob das Obst, das man kauft, auch wirklich schmeckt. Leider aber ist diese Annahme falsch. Wer vorab probiert, begeht Diebstahl. Denn die Ware ist Eigentum des Supermarktes bis zu dem Zeitpunkt, indem ihr sie bezahlt.
Schon vor der Kasse essen oder trinken
Auch das ist nicht erlaubt. Denn der Händler hat keine Garantie, dass das Produkt im Anschluss auch wirklich gekauft wird. Der richtige Weg: Einfach vorher kurz nachfragen, die meisten Händler zeigen sich hier kulant.
Produkte vorab aus der Verpackung holen
Vorab mal eben kurz einen Blick in die Packung werfen oder das Produkt herausholen, ist der Regel kein Problem, sofern das Produkt unbeschadet bleibt und die Verpackung keine Gebrauchsspuren davon trägt. Streng verboten ist dies hingegen bei Lebensmitteln, denn diese gelten nach Öffnung als angebrochen und können so nicht mehr verkauft werden.
An der Kasse Kleingeld loswerden
Was die wenigsten von uns wissen: Kassierer sind nicht dazu verpflichtet, mehr als 50 Münzen von einem Kunden anzunehmen. Wer also gehofft hat, die unliebsamen roten Münzen an der Kasse loszuwerden, könnte das Nachsehen haben.
Dinge anfassen und wieder zurücklegen
Das ist eigentlich kein Problem – solange es sich nicht um unverpackte Ware wie beispielsweise Brot handelt. Wer diese einmal angefasst hat, ist verpflichtet, sie auch zu kaufen. Aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen dürfen diese Produkte nicht mehr an jemand anderen verkauft werden.
Waren in der eigenen Tasche zur Kasse bringen
Auch das gilt als Diebstahl. Denn für den Betreiber ist nicht klar, dass der Kunde die Produkte an der Kasse auch wirklich bezahlen wird. Wer seine eigene Tasche an der Kasse entleert vorzeigt, wird aber auch in diesem Fall selten Probleme bekommen.
An Kosmetik schnuppern
Grundsätzlich ist es schon erlaubt, mal eben die Nase an ein Duschgel zu halten. Allerdings nur, wenn sich die Verpackung danach auch wieder ohne Schaden ganz schließen lässt. Besser ist es, ausliegende Tester zu verwenden, die extra hierfür vorgesehen sind.
Vor dem Gemüsewiegen das Grünzeug entfernen
Das Grün am Gemüse isst man ja sowieso nicht mit, warum also nicht einfach Geld sparen und dieses vor dem Wiegen abmachen? Das ist leider verboten, denn der Kilopreis wird ausnahmslos inklusive des Grüns berechnet.