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Hagelschaden an Auto, Haus und Co.: Wer zahlt was? Kann ich mich nachträglich absichern?

Am Pfingstmontag zogen heftige Gewitter mit Sturm und Hagel über Südbayern - etliche Gebäude und Autos wurden beschädigt. Wir verraten euch, was ihr jetzt unternehmen könnt und welche Versicherung die Schäden bezahlt.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG

Checkliste - Wichtige Schritte nach dem Sturm:

Es gibt drei wich­tige Versi­che­run­gen, die im Fall eines Sturm­scha­dens für euch von großer Bedeu­tung sein können. Euer Haus sichert ihr am besten mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab. Sie über­nimmt sämt­li­che Schä­den, egal ob am Dach oder an den Fens­tern. Ersetzt wird alles, was drin­nen oder drau­ßen am Haus fest ange­bracht ist. Das Sofa oder den Laptop also nicht, für lose Gegen­stände ist die
Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig.

Auch Neben­ge­bäude wie Garage oder Garten­haus könnt ihr über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit abde­cken. Das muss im Versi­che­rungs­ver­trag aber ausdrü­ck­lich vermerkt sein.

Beim Auto schützt euch eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, wenn zum Beispiel ein Ast aufs Auto gefal­len ist. Der Scha­den­frei­heits­ra­batt bleibt beste­hen, nur eine verein­barte Selbst­be­tei­li­gung müsst ihr zahlen.

Wer nur eine KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, geht leer aus. Diese deckt Sturm- und Unwet­ter­schä­den nämlich nicht ab. Zudem wird je nach KFZ-Versi­che­rung bei Total­scha­den nur der Zeit­wert und nicht der Wieder­be­schaf­fungs­wert des Autos gezahlt.

In unse­rer Check­liste zeigen wir euch, welche wich­ti­gen Schritte ihr nach einem Sturm­scha­den als erstes gehen soll­tet.

Diese Versicherung greifen bei Sturmschäden:

Kann ich mich nachträglich versichern?

Grund­sätz­lich zahlen Versi­che­run­gen einen Scha­den nur, wenn ihr bereits eine laufende Versi­che­rung habt. Eine Versi­che­rung rück­wir­kend abzu­schlie­ßen ist nicht möglich und ihr habt hier auch keinen recht­li­chen Anspruch auf Zahlung. Versi­che­run­gen sollen Risi­ken absi­chern – eine nach­träg­li­che Versi­che­rung würde dieses Prin­zip ad absur­dum führen.

Bei Haft­pflicht- und Gebäu­de­ver­si­che­run­gen gilt der Versi­che­rungs­schutz ab dem darauf­fol­gen­den Tag nach Abschluss der Versi­che­rung. Dieser Versi­che­rungs­schutz besteht aber nur, wenn ihr den Versi­che­rungs­bei­trag frist­ge­recht zahlt.