Hagelschaden an Auto, Haus und Co.: Wer zahlt was? Kann ich mich nachträglich absichern?
Am Pfingstmontag zogen heftige Gewitter mit Sturm und Hagel über Südbayern - etliche Gebäude und Autos wurden beschädigt. Wir verraten euch, was ihr jetzt unternehmen könnt und welche Versicherung die Schäden bezahlt.
Checkliste - Wichtige Schritte nach dem Sturm:
Es gibt drei wichtige Versicherungen, die im Fall eines Sturmschadens für euch von großer Bedeutung sein können. Euer Haus sichert ihr am besten mit einer Wohngebäudeversicherung ab. Sie übernimmt sämtliche Schäden, egal ob am Dach oder an den Fenstern. Ersetzt wird alles, was drinnen oder draußen am Haus fest angebracht ist. Das Sofa oder den Laptop also nicht, für lose Gegenstände ist die
Hausratversicherung zuständig.
Auch Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus könnt ihr über die Wohngebäudeversicherung mit abdecken. Das muss im Versicherungsvertrag aber ausdrücklich vermerkt sein.
Beim Auto schützt euch eine Teilkaskoversicherung, wenn zum Beispiel ein Ast aufs Auto gefallen ist. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bestehen, nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung müsst ihr zahlen.
Wer nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus. Diese deckt Sturm- und Unwetterschäden nämlich nicht ab. Zudem wird je nach KFZ-Versicherung bei Totalschaden nur der Zeitwert und nicht der Wiederbeschaffungswert des Autos gezahlt.
In unserer Checkliste zeigen wir euch, welche wichtigen Schritte ihr nach einem Sturmschaden als erstes gehen solltet.
Diese Versicherung greifen bei Sturmschäden:
Kann ich mich nachträglich versichern?
Grundsätzlich zahlen Versicherungen einen Schaden nur, wenn ihr bereits eine laufende Versicherung habt. Eine Versicherung rückwirkend abzuschließen ist nicht möglich und ihr habt hier auch keinen rechtlichen Anspruch auf Zahlung. Versicherungen sollen Risiken absichern – eine nachträgliche Versicherung würde dieses Prinzip ad absurdum führen.
Bei Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen gilt der Versicherungsschutz ab dem darauffolgenden Tag nach Abschluss der Versicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht aber nur, wenn ihr den Versicherungsbeitrag fristgerecht zahlt.