Eltern im Job - Kids in Quarantäne: Wer darf die Kinderbetreuung übernehmen?
Seit Anfang August gelten die neuen Einreisevorschriften für ganz Deutschland. Und dazu gehören auch die neuen Quarantäneregeln. Aber was, wenn das Kind in Quarantäne muss, die Eltern aber nicht? Wer darf auf das Kind aufpassen, während die Eltern arbeiten? Wir haben für euch nachgefragt.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet zurück nach Deutschland reist und weder genesen noch geimpft ist, muss in Quarantäne. Das gilt auch für Kinder unter 12 Jahre. Da es für sie noch keine Impfempfehlung gibt, müssen sie nach der Reise aus einem Hochinzidenzgebiet also immer für fünf Tage in Quarantäne, wenn sie nicht genesen sind. Aber was, wenn die Eltern geimpft oder genesen sind und arbeiten müssen?
Darf jemand zum Aufpassen vorbeikommen?
Eigentlich bedeutet eine Quarantäne ja: Kein Kontakt zu Menschen aus anderen Haushalten, um diese nicht anzustecken. Kinder unter 12 Jahren können aber nicht fünf Tage lang tagsüber alleine gelassen werden – also springen oft die Großeltern ein. Aber ist das erlaubt? Ja! Unter diesen Bedingungen ist dies erlaubt, so das Bayerische Gesundheitsministerium auf ANTENNE BAYERN Anfrage.
Eine Quarantäne darf gebrochen werden, wenn ein triftiger Grund dazu besteht und die Betreuung von Minderjährigen zählt dazu. Jedoch sollten die Kontakte nicht ständig gewechselt werden. Im Optimalfall sollten also die gesamte Quarantäne über die gleichen Menschen die Kinderbetreuung übernehmen.
Dürfen die Kinder zu Oma und Opa nach Hause?
Die Großeltern dürften also zu den Kindern, aber dürften die Kinder zu den Großeltern? Nein. Wer in Quarantäne ist, soll die Wohnung bzw. das Haus nicht verlassen. Es sei nicht möglich, die quarantänepflichtigen Kinder tage- oder stundenweise zu den Großeltern zu bringen, um sie dort betreuen zu lassen, so ein Ministeriumssprecher. Aber auch hier gelte: Wenn es gar nicht anders geht, könne das zuständige Gesundheitsamt für den konkreten Einzelfall Abweichungen zulassen.