Gericht: Arbeit neben Kindererziehung darf Rente von Müttern mindern
Frauen, die Kinder erziehen und nebenbei arbeiten, können weniger Rente bekommen als Mütter, die zu Hause bleiben. Klingt unfair, das Bundessozialgericht hat diese Praxis nun aber für rechtens erklärt.
Während der Kindererziehung zu arbeiten oder gut zu verdienen, kann Eltern weniger Rente einbringen. Denn sie bekommen weiterhin geringere oder sogar gar keine Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Das sei nicht verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Hintergrund: Um diese Musterfälle ging es
Zwei Mütter aus Sachsen hatten geklagt. Sie sahen sich gegenüber Frauen benachteiligt, die während der Kindererziehung nichts oder nur wenig verdient haben. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sei aber steuerfinanziert und habe mit den Beitragszahlungen nichts zu tun, so die Richter. In den verhandelten Fällen führte das zu einem Verlust bei der Rente von teils über 40 Euro im Monat.
Nachteil gegenüber Müttern, die gar nicht gearbeitet haben
Hintergrund ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die zurzeit bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro im Osten und 6.700 Euro im Westen liegt. Nach geltendem Recht greift diese Deckelung auch, wenn Kindererziehungszeiten hinzugerechnet werden. Sie werden grundsätzlich wie ein Durchschnittseinkommen berücksichtigt. Das heißt: Erziehungszeiten wirken sich so aus, als hätten die Elternteile mehr verdient.
Wird zusammen mit den tatsächlichen Einkünften die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze überstiegen, kommen Kindererziehungszeiten nicht mehr voll zum Tragen, im Extremfall sogar überhaupt nicht. Das BSG hält die geltenden Regelungen trotz der bestehenden Ungleichbehandlung für verfassungsgemäß.
Klägerinnen wollen höchstrichterliches Urteil
Jährlich sind laut Christian Lindner, Rentenberater der Klägerinnen, unter Berufung auf Angaben der Rentenversicherung bis zu 180.000 Rentner von dieser Ungleichbehandlung jährlich betroffen, derzeit rund 850.00 Menschen. Die unterlegenen Mütter wollen voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.