Neue Regelung: Kinderkrankengeld per Telefon beantragen
Für Kinderkrankengeld brauchen Eltern eine ärztliche Bescheinigung. Doch hier gibt es eine Neuerung. Alles Wichtige, lest ihr hier.
Ab dieser Woche können Eltern das Kinderkrankengeld erleichtert beantragen: Ärztliche Bescheinigungen für bis zu fünf Tage Betreuung sind telefonisch möglich, ohne Praxisbesuch, berichtet der Bayerische Rundfunk. Voraussetzung ist die Bekanntheit des Kindes beim Arzt.
Schutz vor Infektionen im Fokus
Die neue Regelung, die auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zurückgeht, dient dem Schutz vor Infektionen in Wartezimmern. Sie erweitert das bestehende Konzept der telefonischen Krankschreibung für Erwerbstätige auf Eltern, deren Kinder erkrankt sind und für Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung benötigen.
Bisher mussten Eltern kranker Kinder bis zwölf Jahre persönlich in die Praxis, um die erforderliche Bescheinigung zu erhalten. Nun ermöglicht die Neuregelung eine Freistellung von der Arbeit, während die Krankenkasse einen Großteil des Verdienstausfalls übernimmt – üblicherweise 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Neue Regelung seit Dezember für Erwachsene
Seit dem 7. Dezember entfällt die Notwendigkeit, bei leichten Erkrankungen persönlich in Praxen zu erscheinen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Voraussetzungen sind die Bekanntheit in der Praxis und das Fehlen schwerwiegender Symptome. Bis zu fünf Tage Krankschreibung sind möglich. Frühere Corona-bedingte Ausnahmeregelungen sind nicht mehr gültig.