Cybergrooming: Ansprechen von Kindern im Netz wird schärfer bestraft
Der Bundestag hat verschärfte Regeln gegen sogenanntes Cybergrooming beschlossen. Dabei geht es um Täter, die zum Beispiel übers Internet Kinder mit dem Ziel anschreiben, sie sexuell zu missbrauchen. Künftig steht bereits der Versuch unter Strafe.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollen Ermittler deutlich mehr Möglichkeiten bekommen. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, das schon den Versuch unter Strafe stellt, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen.
WAS IST CYBERGROOMING?
Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte.
Schon der Versuch des Cybergroomings wird strafbar
Schon allein der Versuch, im Internet sexuelle Kontakte zu Kindern herzustellen, wird künftig unter Strafe gestellt. Gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) sind dann Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich.
Verdeckte Ermittler bekommen mehr Befugnisse
Zudem dürfen verdeckte Ermittler in Zukunft künstlich erzeugte Videos von sexuellem Kindesmissbrauch hochladen. Das ist gewissermaßen die Eintrittskarte zu geheimen Internetforen, um überhaupt Kontakt zu Tätern herstellen zu können. Hierdurch sollen polizeiliche Ermittler Straftaten besser verhindern können.
Beweggrund für den Gesetzesbeschluss sind unter anderem die steigenden Zahlen der Verbreitung, des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung kinderpornografischer Schriften. Allein 2018 gab es laut Bundeskriminalamt 7.449 erfasste Fälle, fast doppelt so viele wie noch im Jahr 2015.