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Wie geht es nach der Bundestagswahl nun weiter?

Wie geht der Abend weiter, was passiert nach der Wahl und wann übernimmt die neue Regierung? Alles, was man zum Nachgang der Bundestagswahl 2025 wissen muss, lest ihr hier.

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Merz und Söder Wahl-Spezial Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Union triumphiert und dürfte mit Merz den Kanzler stellen. Für die SPD ist es eine historische Pleite. Die AfD verdoppelt ihr Ergebnis. Die Linke bleibt im Parlament, FDP und BSW zittern. Doch wie geht es nun weiter?

Was passiert nach der Wahl?

Am 24. Februar analysieren die Führungsgremien aller Parteien die Wahlergebnisse, wobei Rücktrittsankündigungen von Parteiführern möglich sind, falls diese nicht bereits am Wahlabend erfolgt sind. Am folgenden Tag, dem 25. Februar, konstituieren sich die meisten Bundestagsfraktionen, wählen ihre Vorstände neu und bei der Union wird die Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU erneuert. Die Partei mit den meisten Stimmen beansprucht oft den Regierungsauftrag. Da in Deutschland selten eine Partei die absolute Mehrheit erreicht, sind Koalitionen notwendig. Diese werden durch Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen gebildet. 

In Sondierungsgesprächen prüfen Parteien die Möglichkeit einer Zusammenarbeit. Sind diese Gespräche erfolgreich, folgen Koalitionsverhandlungen, in denen ein Koalitionsvertrag ausgearbeitet wird. Ein Koalitionsvertrag definiert die Ziele und Richtlinien der zukünftigen Regierungsarbeit. Er legt fest, wer Bundeskanzler wird und die Leitung der Bundesministerien übernimmt.

Wann tritt der neue Bundestag zusammen?

Laut Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten, also am 25. März 2025. In der ersten Sitzung werden wichtige Positionen wie der Bundestagspräsident gewählt. Der Bundeskanzler wird von den Bundestagsabgeordneten gewählt, wobei die Kanzlermehrheit erforderlich ist. Kann keine absolute Mehrheit erreicht werden, sind weitere Wahlgänge möglich. 

Wer regiert, bis eine neue Regierung gebildet wurde?

Für die Bildung einer neuen Regierung gibt es keine gesetzliche Regelung. Die bisherige Regierung bleibt geschäftsführend im Amt, bis der neue Bundeskanzler ernannt ist. Sie trifft keine bindenden Entscheidungen für die nachfolgende Regierung.

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