Gericht entscheidet: Darf man während der Arbeitszeit nicht mehr rauchen?
Eine kleine Pause, um schnell eine Zigarette zu rauchen? Klingt für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Doch ist das überhaupt rechtens? Ein Gericht hat nun ein Urteil gefällt, welches einigen Arbeitnehmern nicht gefallen wird. Hier lest ihr alles Wichtige.
Stress gibt es am Arbeitsplatz ganz schön viel, weshalb es für so manchen Arbeitnehmer naheliegt, sich mit einer kleinen Raucherpause kurz Zeit zum Verschnaufen zu gönnen. Doch habt ihr hierauf überhaupt ein Recht?
Was hat das Gericht entschieden?
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten Raucherpausen zu gewähren. Derartige Arbeitsunterbrechungen unterliegen auch nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats, – so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Beschluss vom 29. März 2022.
Wie kam es zu der Entscheidung?
Konkret ging es um den Fall eines Logistikunternehmens in Rostock, das in einem Seehafen ansässig ist. Es schlägt insbesondere große Mengen von Holz und Holzprodukten um. Im direkten Umfeld des Hafens befinden sich einige holzverarbeitende Betriebe. Im Jahr 2011 vereinbarte das Unternehmen mit dem Betriebsrat eine Betriebsordnung, in der es unter anderem heißt:
Für das gesamte Betriebsgelände des Seehafens besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist ausdrücklich nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen (Raucherinseln) gestattet. Bei einem Verstoß werden unverzüglich arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Betriebsordnung
Pro sechsstündiger Schicht konnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Rahmentarifvertrag für Hafenarbeiter eine 30-minütige Pause machen. Als es dann im Jahr 2020 im Hafen bei mehreren Unternehmen zu Bränden kam, wurden die Arbeitenden darauf hingewiesen, dass das Rauchen nur in den ausgeschilderten Bereichen und „ausschließlich in der tariflich vorgeschriebenen Pause gestattet“ sei.
Was sagte der Betriebsrat dazu?
Der Betriebsrat akzeptierte dies nicht und beharrte auf sein Mitbestimmungsrecht. Das Unternehmen gehe mit seiner Anweisung über die Betriebsordnung hinaus. Bisher waren über Jahre Raucherpausen wie bei technologisch bedingten Arbeitszeitunterbrechungen möglich gewesen. Dementsprechend dürfe der Arbeitgeber rauchende Beschäftigte nicht auf die regulären Pausen vertrösten.
Was sagten die Richter dazu?
Nach Ansicht der Richter unterliegt die Anordnung des Arbeitgebers, dass seine Beschäftigten nur in den tariflich vorgesehenen Pausen rauchen dürfen, nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das kommt daher, dass Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren, grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig seien. Das Mitbestimmungsrecht umfasse das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer. Tariflich seien die Raucherpausen nicht geregelt.
Was gilt allgemein?
Gehören Raucherpausen zur Arbeitszeit?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt: Arbeitnehmer, die bis zu neun Stunden am Tag arbeiten, haben ein Anrecht auf täglich 30 Minuten Pause. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Eben diese Zeit dürfen Raucher für ihre Raucherpausen nutzen, schließlich ist es jedem selbst überlassen, was er oder sie mit dieser Zeit macht. Für die regelmäßige Unterbrechung der Arbeitstätigkeit durch Raucherpausen gibt es keine gesetzliche Regelung. Dabei müsset ihr euch notfalls an die Vorgaben des Vorgesetzten halten. Das bedeutet, wenn Raucherpausen am Arbeitsplatz nicht vorgesehen sind, müsst ihr bis zur Pause aufs Rauchen verzichten.
Können Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagt werden?
Da der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen, kann er das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen und somit Raucherpausen auch verbieten. Die meisten Chefs akzeptieren es jedoch, dass Raucher ein paar Unterbrechungen ihrer Arbeitszeit machen, um eine Raucherpause einzulegen. Laut Arbeitsrecht gilt jedoch, dass Raucherpausen nachgeholt werden müssen. Der Arbeitstag wird dementsprechend länger.