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Gericht entscheidet: Darf man während der Arbeitszeit nicht mehr rauchen?

Eine kleine Pause, um schnell eine Zigarette zu rauchen? Klingt für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Doch ist das überhaupt rechtens? Ein Gericht hat nun ein Urteil gefällt, welches einigen Arbeitnehmern nicht gefallen wird. Hier lest ihr alles Wichtige.

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Zwei Personen beim Rauchen Deutschland Foto: Armin Weigel/dpa

Stress gibt es am Arbeits­platz ganz schön viel, weshalb es für so manchen Arbeit­neh­mer nahe­liegt, sich mit einer klei­nen Raucher­pause kurz Zeit zum Verschnau­fen zu gönnen. Doch habt ihr hier­auf über­haupt ein Recht?

Was hat das Gericht entschieden?

Arbeit­ge­ber sind nicht dazu verpflich­tet, ihren Beschäf­tig­ten Raucher­pau­sen zu gewäh­ren. Derar­tige Arbeits­un­ter­bre­chun­gen unter­lie­gen auch nicht dem Mitbe­stim­mungs­recht eines Betriebs­rats, – so das Landes­a­r­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vorpom­mern in einem Beschluss vom 29. März 2022.

Wie kam es zu der Entscheidung?

Konkret ging es um den Fall eines Logis­tik­un­ter­neh­mens in Rostock, das in einem Seeha­fen ansäs­sig ist. Es schlägt insbe­son­dere große Mengen von Holz und Holz­pro­duk­ten um. Im direk­ten Umfeld des Hafens befin­den sich einige holz­ver­a­r­bei­tende Betriebe. Im Jahr 2011 verein­barte das Unter­neh­men mit dem Betriebs­rat eine Betriebs­ord­nung, in der es unter ande­rem heißt: 

Für das gesamte Betriebsgelände des Seehafens besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist ausdrücklich nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen (Raucherinseln) gestattet. Bei einem Verstoß werden unverzüglich arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Betriebs­ord­nung

Pro sechs­s­tün­di­ger Schicht konn­ten die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer nach dem Rahmen­ta­rif­ver­trag für Hafe­n­a­r­bei­ter eine 30-minü­tige Pause machen. Als es dann im Jahr 2020 im Hafen bei mehre­ren Unter­neh­men zu Brän­den kam, wurden die Arbei­ten­den darauf hinge­wie­sen, dass das Rauchen nur in den ausge­schil­der­ten Berei­chen und „aus­schließ­lich in der tarif­lich vorge­schrie­be­nen Pause gestat­tet“ sei. 

Was sagte der Betriebsrat dazu?

Der Betriebs­rat akzep­tierte dies nicht und beharrte auf sein Mitbe­stim­mungs­recht. Das Unter­neh­men gehe mit seiner Anwei­sung über die Betriebs­ord­nung hinaus. Bisher waren über Jahre Raucher­pau­sen wie bei tech­no­lo­gisch beding­ten Arbeits­zeit­un­ter­bre­chun­gen möglich gewe­sen. Dement­spre­chend dürfe der Arbeit­ge­ber rauchende Beschäf­tigte nicht auf die regu­lä­ren Pausen vertrös­ten.

Was sagten die Richter dazu?

Nach Ansicht der Rich­ter unter­liegt die Anord­nung des Arbeit­ge­bers, dass seine Beschäf­tig­ten nur in den tarif­lich vorge­se­he­nen Pausen rauchen dürfen, nicht dem Mitbe­stim­mungs­recht des Betriebs­rats. Das kommt daher, dass Rege­lun­gen und Weisun­gen, welche die Arbeits­pflicht unmit­tel­bar konkre­ti­sie­ren, grund­sätz­lich nicht mitbe­stim­mungs­pflich­tig seien. Das Mitbe­stim­mungs­recht umfasse das betrieb­li­che Zusam­men­le­ben und Zusam­men­wir­ken der Arbeit­neh­mer. Tarif­lich seien die Raucher­pau­sen nicht gere­gelt.

Was gilt allgemein?

Gehören Raucherpausen zur Arbeitszeit?

Das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) besagt: Arbeit­neh­mer, die bis zu neun Stun­den am Tag arbei­ten, haben ein Anrecht auf täglich 30 Minu­ten Pause. Bei mehr als neun Stun­den sind es 45 Minu­ten (§ 4 ArbZG). Eben diese Zeit dürfen Raucher für ihre Raucher­pau­sen nutzen, schließ­lich ist es jedem selbst über­las­sen, was er oder sie mit dieser Zeit macht. Für die regel­mä­ßige Unter­bre­chung der Arbeit­s­tä­tig­keit durch Raucher­pau­sen gibt es keine gesetz­li­che Rege­lung. Dabei müsset ihr euch notfalls an die Vorga­ben des Vorge­setz­ten halten. Das bedeu­tet, wenn Raucher­pau­sen am Arbeits­platz nicht vorge­se­hen sind, müsst ihr bis zur Pause aufs Rauchen verzich­ten.

Können Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagt werden?

Da der Arbeit­ge­ber die Verpflich­tung hat, die Rechte der Nicht­rau­cher im Betrieb zu schüt­zen, kann er das Rauchen in der Arbeits­zeit am Arbeits­platz unter­sa­gen und somit Raucher­pau­sen auch verbie­ten. Die meis­ten Chefs akzep­tie­ren es jedoch, dass Raucher ein paar Unter­bre­chun­gen ihrer Arbeits­zeit machen, um eine Raucher­pause einzu­le­gen. Laut Arbeits­recht gilt jedoch, dass Raucher­pau­sen nach­ge­holt werden müssen. Der Arbeits­tag wird dement­spre­chend länger.