In Bayern tauschen Initiativen Bezahlkarten von Geflüchteten gegen Bargeld – das sorgt für Streit
In Bayern ermöglichen Initiativen den Tausch von Bezahlkarten gegen Bargeld für Geflüchtete. Dies führt zu hitzigen Diskussionen. Alle Informationen dazu gibt's hier.
In einigen Städten Bayerns, darunter Regensburg, München
und Nürnberg bieten zivilgesellschaftliche Initiativen Geflüchteten die Möglichkeit, ihre Bezahlkarten in Bargeld umzutauschen. Diese Aktionen sind eine Reaktion auf die Einschränkungen, die mit den Bezahlkarten verbunden sind.
Kontroverse in Regensburg
In Regensburg hat sich unter dem Namen „Kartentausch Regensburg“ ein Bündnis aus Bündnis 90 / Die Grünen, dem Bund für Geistesfreiheit und der Organisation LiZe gebildet. Sie bieten einmal wöchentlich die Möglichkeit, Einkaufsgutscheine gegen Bargeld zu tauschen. Der politische Geschäftsführer des Regensburger Stadtverbands der Grünen, Burkard Wiesmann, betont, dass die Bezahlkarte die Menschen in ihrer Handlungsfreiheit stark einschränke. So könnten die Flüchtlinge z.B. keine Secondhand-Produkte im Internet erwerben, was oft viel günstiger wäre, gibt er zu bedenken.
Kritik von politischer Seite
Der Regensburger CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer fordert eine rechtliche Prüfung. Er sieht in diesen Aktionen einen Verstoß gegen das Asylbewerberleistungsgesetz und hat das Innenministerium sowie die Staatsanwaltschaft Regensburg eingeschaltet. Er wirft den Initiativen vor, eine bewusste Täuschung der Bürgerinnen und Bürger zu betreiben.
Verteidigung durch den Bayerischen Flüchtlingsrat
Der Bayerische Flüchtlingsrat verteidigt die Gutscheintausch-Initiativen als notwendige Antwort auf eine verfehlte Politik. Dort argumentiert man, dass die Begrenzung des Bargeldbezugs auf 50 Euro pro Monat willkürlich sei und das verfassungsmäßige Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterlaufe.
Position des bayerischen Innenministeriums
Das Bayerische Innenministerium hält dagegen, dass das Bezahlkartensystem seinen Zweck erfülle und eine Reduzierung des zur Verfügung stehenden Bargelds bewirke. Man sehe in den Tauschaktionen keine relevante Umgehung des Bargeldlimits.
Fakten zur Bezahlkarte
Die Bezahlkarte wird an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgegeben und ermöglicht Bargeldabhebungen bis zu einem monatlichen Limit von 50 Euro sowie bargeldlose Zahlungen bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens. Das monatlich auf die Bezahlkarte geladene Guthaben variiert je nach Alter, Familienstand und Art der Unterbringung. Ein alleinstehender Erwachsener in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält beispielsweise in der Regel 460 Euro, während der Betrag für einen alleinstehenden Erwachsenen im ANKER-Zentrum mit Verpflegung auf etwa 134 Euro reduziert ist.
Regionale und sonstige Einschränkungen
Die Nutzung der Bezahlkarte ist auf den gesetzlich festgelegten Aufenthaltsbereich, meist auf Landkreis- oder Stadtebene, beschränkt. Online-Käufe, Überweisungen, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind nicht möglich.