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Zoll, Einfuhrabgaben und Steuern: Was ihr wissen müsst

Ihr plant, Waren aus dem Ausland zu bestellen oder mitzubringen? Dann solltet ihr euch unbedingt über Einfuhrabgaben und Steuern informieren. Unser umfassender Leitfaden hilft euch, böse Überraschungen zu vermeiden und gibt euch alle wichtigen Informationen an die Hand.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
zoll Verbraucherschutz Foto: adobe stock / Best

Was sind Einfuhrabgaben und wann fallen sie an?

Einfuhrabgaben sind Steuern und Zölle, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern anfallen. Dazu gehören Länder wie China, die USA und Großbritannien. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht in den meisten Fällen der inländischen Umsatzsteuer, also 7% für ermäßigte Waren wie Lebensmittel oder Bücher und 19% für alle anderen Waren.

Welche Freimengen gibt es bei der Einreise?

Bei der persönlichen Einreise mit dem Auto gibt es eine Reisefreimenge bis 300 EUR. Für Schiff- und Flugzeugreisende liegt die Freimenge bei 430 EUR. Innerhalb dieser Beträge fallen keine Einfuhrabgaben an. Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson sind bis zu einem Wert von 45 EUR zollfrei.

Wie hoch sind die Einfuhrabgaben bei Warenwerten bis 150 EUR?

Wenn der Warenwert inklusive Versandkosten bis zu 150 EUR beträgt, müsst ihr lediglich die Mehrwertsteuer auf den Warenwert entrichten. Zölle fallen in diesem Fall nicht an, die Ware ist also zollfrei.

Was passiert bei Warenwerten über 150 EUR?

Übersteigt der Warenwert 150 EUR, sind neben der Mehrwertsteuer auch Zölle zu zahlen. 

Der Zollsatz variiert je nach Produkt und Ursprungsland. Beispielsweise beträgt der Zollsatz für Blusen 12%, für Autos 10% und für Mobiltelefone 0%. 

Um den genauen Zollsatz zu erfahren, könnt ihr die 11-stellige Warennummer bei der IHK erfragen oder in der Taric-Datenbank bzw. im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) nachschlagen.

Wie berechnet ihr die Zollgebühren?

Die Zollgebühren berechnen sich wie folgt:

( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer

Welche Produkte unterliegen Verbrauchsteuern?

Einige Produkte wie Alkohol, Kaffee und Tabak unterliegen zusätzlich den Verbrauchsteuern. Diese Steuern werden oft direkt vom Verkäufer übernommen und sind im Kaufpreis enthalten. Es ist jedoch ratsam, beim Händler nachzufragen und sich eine schriftliche Bestätigung zu holen.

Höhe der Verbrauchsteuern:

  • Alkohol: 13,03 € pro Liter reinen Alkohols
  • Röstkaffee: 2,19 € pro kg
  • Löslicher Kaffee: 4,78 € pro kg

Auf welche Produkte wird die Verbrauchsteuer erhoben?

  • Alkohol
  • Alkopops
  • Bier
  • Energie
  • Kaffee
  • Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse
  • Strom
  • Tabak