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Urlaubsplanung: Das sind die wichtigsten Fragen & Antworten

Gerade ist das Jahr gestartet schon sehnt man sich wieder im heißgeliebten Urlaub. Auch in diesem Jahr gibt es aber einiges bei der Planung zu beachten.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Strand mit Flip Flops und Sonnenhut Verbraucherschutz Foto: stux/Pixabay

Auch 2021 macht uns vieles in unse­rem Alltag nicht einfa­cher. Wie im letz­ten Jahr schon, ist die Urlaubs­pla­nung auch in diesem Jahr nichts einfa­ches und das neben enor­men Reise­be­schrän­kun­gen, Quaran­tä­ne­ver­ord­nun­gen und einem Flick­en­tep­pich von Risi­ko­ge­bie­ten. Planungs­si­cher­heit? Fehl­an­zeige!

Zumin­dest was das Reisen angeht. Kommt es aber zur Länge und zum Zeit­punkt des Urlaubs, gibt es vor Allem in diesen Zeiten wich­tige Fragen zu klären:

1. Kann der Chef einen zwingen jetzt schon den ganzen Jahresurlaub zu verplanen?

Schwie­rige Zeiten und sich stän­dig ändernde Arbeits­be­din­gun­gen erleich­tern allen Chefs und Perso­na­l­ab­tei­lun­gen nicht gerade die Jahres­pla­nung. Kann mich mein Chef aber nur deswe­gen auch dazu zwin­gen jetzt schon meinen ganzen Jahres­ur­laub zu verpla­nen?

Nein, zwin­gen darf der Chef einen nicht, da es keine gesetz­li­che Rege­lung dazu gibt. Aller­dings kann er eine Frist setz­ten bis zu welcher man seinen Urlaub ange­ben soll. Tut man dies nicht, haben die Urlaubs­wün­sche der Kolle­gen, die sich an die Frist gehal­ten haben, Vorrang. Der Urlaubs­an­spruch bleibt natür­lich beste­hen, zu welchem Zeit­punkt er genom­men werden kann, klärt man am beste persön­lich.

2. Kann man beantragten Urlaub verschieben?

Das Urlaubs­ziel wird zum Risi­ko­ge­biet oder man kann wegen einer verhäng­ten Quaran­täne nicht aus der eige­nen Wohnung, um eine Reise anzu­tre­ten. Kann man den bereits geneh­mig­ten Urlaub dann noch verschie­ben?

Grund­sätz­lich gilt: Ist der Urlaub einmal geneh­migt, findet dieser auch wie ausge­macht statt. Natür­lich hat man aber immer die Möglich­keit auf die Kulanz des Vorge­setz­ten zu hoffen und zu versu­chen eine gemein­same Lösung zu finden.

3. Darf der Chef den genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen?

Krank­heits­be­dingte Ausfälle können in dieser Zeit immer wieder zu Turbu­len­zen bei der Planungs­si­cher­heit sorgen. Darf der Chef aber geneh­mig­ten Urlaub wieder zurück­neh­men oder mich sogar aus meinem Urlaub zurück­ho­len?

Hier sind im Norma­l­fall die Arbeit­neh­mer im Vorteil. Man muss aller­dings zwischen einem „geplan­ten“ und „bereits ange­tre­te­nen“ Urlaub unter­schei­den. Ist der Urlaub „geplant“, braucht der Arbeit­ge­ber einen soge­nann­ten „drin­gen­den Grund“, um die Urlaub­spläne des Arbeit­neh­mers durch­kreu­zen zu können. Ist der Urlaub hinge­gen „bereits ange­tre­ten“, hat der Arbeit­ge­ber quasi keine Chance mehr den Arbeit­neh­mer zurück zu holen, es sei denn die Exis­tenz des Unter­neh­mens hängt davon ab.

In jedem Fall kommt der Arbeit­ge­ber für die entstan­de­nen Unkos­ten auf.