Urlaubsplanung: Das sind die wichtigsten Fragen & Antworten
Gerade ist das Jahr gestartet schon sehnt man sich wieder im heißgeliebten Urlaub. Auch in diesem Jahr gibt es aber einiges bei der Planung zu beachten.
Auch 2021 macht uns vieles in unserem Alltag nicht einfacher. Wie im letzten Jahr schon, ist die Urlaubsplanung auch in diesem Jahr nichts einfaches und das neben enormen Reisebeschränkungen, Quarantäneverordnungen und einem Flickenteppich von Risikogebieten. Planungssicherheit? Fehlanzeige!
Zumindest was das Reisen angeht. Kommt es aber zur Länge und zum Zeitpunkt des Urlaubs, gibt es vor Allem in diesen Zeiten wichtige Fragen zu klären:
1. Kann der Chef einen zwingen jetzt schon den ganzen Jahresurlaub zu verplanen?
Schwierige Zeiten und sich ständig ändernde Arbeitsbedingungen erleichtern allen Chefs und Personalabteilungen nicht gerade die Jahresplanung. Kann mich mein Chef aber nur deswegen auch dazu zwingen jetzt schon meinen ganzen Jahresurlaub zu verplanen?
Nein, zwingen darf der Chef einen nicht, da es keine gesetzliche Regelung dazu gibt. Allerdings kann er eine Frist setzten bis zu welcher man seinen Urlaub angeben soll. Tut man dies nicht, haben die Urlaubswünsche der Kollegen, die sich an die Frist gehalten haben, Vorrang. Der Urlaubsanspruch bleibt natürlich bestehen, zu welchem Zeitpunkt er genommen werden kann, klärt man am beste persönlich.
2. Kann man beantragten Urlaub verschieben?
Das Urlaubsziel wird zum Risikogebiet oder man kann wegen einer verhängten Quarantäne nicht aus der eigenen Wohnung, um eine Reise anzutreten. Kann man den bereits genehmigten Urlaub dann noch verschieben?
Grundsätzlich gilt: Ist der Urlaub einmal genehmigt, findet dieser auch wie ausgemacht statt. Natürlich hat man aber immer die Möglichkeit auf die Kulanz des Vorgesetzten zu hoffen und zu versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
3. Darf der Chef den genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen?
Krankheitsbedingte Ausfälle können in dieser Zeit immer wieder zu Turbulenzen bei der Planungssicherheit sorgen. Darf der Chef aber genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen oder mich sogar aus meinem Urlaub zurückholen?
Hier sind im Normalfall die Arbeitnehmer im Vorteil. Man muss allerdings zwischen einem „geplanten“ und „bereits angetretenen“ Urlaub unterscheiden. Ist der Urlaub „geplant“, braucht der Arbeitgeber einen sogenannten „dringenden Grund“, um die Urlaubspläne des Arbeitnehmers durchkreuzen zu können. Ist der Urlaub hingegen „bereits angetreten“, hat der Arbeitgeber quasi keine Chance mehr den Arbeitnehmer zurück zu holen, es sei denn die Existenz des Unternehmens hängt davon ab.
In jedem Fall kommt der Arbeitgeber für die entstandenen Unkosten auf.