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Schäden durch Unwetter: Welche Versicherung kümmert sich?

Eine „Universalversicherung“, die für alle Schäden aufkommt, gibt es leider nicht. Die Versicherungen teilen die Schäden sozusagen untereinander auf. Welche Versicherung sich um welchen Schaden kümmert, erfahrt ihr hier.

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Autos unter Wasser Verbraucherschutz Foto: Chris Gallagher / unsplash

Vorab ist wichtig zu wissen, dass es eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“ für Versicherte gibt. Das bedeutet, dass Notmaßnahmen ergriffen werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Elementarschadenversicherung

Diese ist gerade bei den aktuellen Hochwassern und Überflutungen wichtig. Die Elementarschadenversicherung schützt bei Schäden durch Naturereignisse, also zum Beispiel Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben und Schneemassen. Aber: die Versicherung greift bei Wasserschäden nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Grundwasserschäden sind nicht versichert.

Häuser in Risikolagen werden nur gegen viel Geld oder manchmal auch gar nicht versichert und wer schon einmal einen Elementarschaden hatte, findet unter Umständen keine neue Versicherung. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass Schäden durch die Witterungslage und durch Rückstau in der Versicherung mit einbegriffen sind.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um Schäden am Haus. Aber hier gibt es einzelne Dinge zu beachten. Damit Sturmschäden abgedeckt werden, muss der Wind mindestens die Stärke acht haben und dafür müssen auch entsprechende Beweise vorgelegt werden. Hier kann man dann beispielsweise auf Daten des Deutschen Wetterdienstes oder auf Medienberichte zurückgreifen. Bei Hagelschäden wird unabhängig von der Windstärke bezahlt. Schäden, die durch ins Gebäude fließendes Wasser entstanden sind, sind nicht abgedeckt. Dafür braucht man die Elementarversicherung.

Damit Schäden durch einen Blitzeinschlag übernommen werden, muss vorab eine „Überspanungsklausel“ vereinbart werden. Dann werden auch Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss bezahlt.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kümmert sich um bewegliche Gegenstände wie beispielsweise Möbel oder elektrische Geräte, die durch Sturm oder Regen beschädigt wurden. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung für eine Zeit die Kosten für Hotelübernachtung, Aufräumarbeiten, Transport oder auch Lagerung von Möbeln, wenn die Wohnung oder das Haus geräumt werden muss. Wer aber während eines Sturms die Türen oder das Fenster auflässt, bekommt kein Geld. Außerdem ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend, damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt. Dann würden die Kosten für Neuanschaffungen nur anteilig übernommen werden.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Die Teil- und Vollkaskoversicherungen kümmern sich um Schäden am Auto.

Teilkasko

Sie deckt Schäden durch Hagel oder Überschwemmungen ab. Auch Schäden durch abgeknickte Bäume, Äste oder herabgefallene Dachziegel werden übernommen, aber nur, wenn der Sturm mindestens die Windstärke acht hat. Wichtig ist auch, dass die Teilkasko die Zahlung verweigern kann, wenn das Auto trotz polizeilicher Warnungen in durch beispielsweise Hochwasser gefährdeten Gebieten geparkt wurde.

Vollkasko

Die Vollkasko zahlt Schäden unabhängig von Windstärke und auch, wenn der Schaden selbst verschuldet wurde. Aber: in der Regel ist der Zeitwert des Fahrzeugs versichert und nicht der Wiederbeschaffungswert.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht greift, wenn andere Menschen (zum Beispiel durch einen herabfallenden Blumentopf) verletzt werden. Bei Mehrfamilienhäuser ist die Grundbesitzer-Haftpflicht zuständig, wenn beispielsweise Dachziegel herabstürzen.