Neue Gesetze und Änderungen im März 2022: Was ihr jetzt wissen müsst
Die neuen Gesetze und Änderungen im März 2022 stehen vor allem im Zeichen der beschlossenen Corona-Lockerungen. Aber auch ansonsten ändert sich wieder so einiges - vom Kurzarbeitergeld über Jackpot-Regeln bis hin zu Roller-Kennzeichen. Wir verraten, was euch erwartet.
Im Frühling enden viele Corona-Maßnahmen. Aber nicht nur das wird anders im März.
Hier findet ihr alle Änderungen im Überblick:
- Corona-Lockerungen
- Impfpflicht für Pflegepersonal
- Zeitumstellung
- Neues Gesetz zur Organspende
- Corona-Bonus
- Verlängerung Kurzarbeit
- Verlängerung telefonische Krankschreibung
- Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Co.
- Gesetz für faire Verbraucherverträge
- Gehölz- und Heckenschutz
- Ausweitung Insektenschutz
- Änderung Eurojackpot-Spielregeln
Corona-Lockerungen:
Bund und Länder haben einen Dreischritt der Öffnungen in der Corona-Pandemie vereinbart: Bis zum 20. März sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Schritt 1 wurde schon umgesetzt.
- 4. März:
Es kommt zur zweiten Stufe der Lockerungen in der Corona-Pandemie. In der Gastronomie und in Hotels bzw. für Übernachtungen gilt 3G – also mit negativem Test auch für nicht vollständig geimpfte und nicht geimpfte Personen möglich. Diskotheken und Clubs dürfen unter der sogenannten 2G+-Regel öffnen. Das heißt, dass Besucher entweder dreifach geimpft sein müssen oder doppelt geimpft bzw. genesen und einen negativen Test haben müssen. Bei Großveranstaltungen – wie Konzerten und Fußballspielen – gilt 3G. Die Auslastung in Innenräumen beträgt 60 Prozent und maximal 6.000 Personen. Bei Außenbereichen darf zu 75 Prozent ausgelastet werden und die Personengrenze liegt bei 25.000. Dazu sollen FFP2-Masken getragen werden. - 20. März:
Es kommt zur dritten Stufe der Lockerungen. Dann sollen alle tiefergreifenden Maßnahmen zurückgenommen werden. Nur noch niedrigschwellige Maßnahmen sollen vorerst aufrechterhalten werden, zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen. Außerdem fällt mit dem Datum auch die Homeoffice-Pflicht, was bedeutet, dass Arbeitgeber*innen verlangen können, dass Beschäftigte wieder ins Büro kommen.
Impfpflicht für Pflegepersonal:
Für Mitarbeiter gesundheitsbezogener Einrichtungen wie Pflegeheime, Arztpraxen und Tageskliniken greift ab dem 15. März eine Impfpflicht. Sie müssen dann entweder einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, eine Genesung oder ein ärztliches Attest über Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Das hat der Bundestag im Dezember 2021 beschlossen.
Zeitumstellung:
Am 27. März 2022 steht die Umstellung auf die Sommerzeit an. In der Nacht von Samstag auf Sonntag um 02.00 Uhr nachts wird die Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt. In dieser Nacht bekommen wir also eine Stunde weniger Schlaf. Aber es bleibt abends dann zumindest länger hell.
Neues Gesetz zur Organspende:
Um Menschen die Entscheidung leichter zu machen, ob sie Organe spenden wollen, bietet die Bundesregierung ab 1. März 2022 mehr Informationsangebote. Das Gesetz wurde bereits am 16. März 2020 beschlossen. Wer einen Ausweis beantragt, soll von den Behörden künftig unter anderem Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise übermittelt bekommen. Vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es allerdings auch Kritik daran, dass pro Beratungsgespräch ein Betrag von 7,32 Euro abgerechnet werden kann. Die KBV empfindet dies als zu gering, da wenige Minuten Gespräch dem Thema nicht angemessen seien.
Außerdem soll möglich sein, Auskünfte über Beratungsmöglichkeiten beispielsweise unkompliziert beim Hausarzt erhalten können. Mit dem hierfür in Kraft tretenden Gesetz soll ein Organspende-Register aufgebaut werden, in dem die Spendenbereitschaft der Menschen online dokumentiert werden kann.
Corona-Bonus:
Noch bis zum 31. März gibt es für einige Berufsgruppen einen steuer- und abgabenfreien Corona-Bonus in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende und Studierende bekommen 650 Euro. Darauf haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im November 2021 geeinigt. Das gilt für:
- Tarifbeschäftigte an Unikliniken
- Schulen und Kitas
- Feuerwehr
- Polizei
- Beschäftigte in Abfallbetrieben
- Beschäftigte in der Straßenmeisterei
- Mitarbeiter in Landesbehörden
Verlängerung Kurzarbeit:
Viele Regeln für die Kurzarbeit hat der Bundestag über den 31. März hinaus verlängert, zwei jedoch nicht. So werden den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge nach diesem Tag nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist. Außerdem fallen die Betroffenen aus der Regelung zur Kurzarbeit heraus.
Ansonsten gilt: Das erleichterte Kurzarbeitergeld gibt es bis zum 30. Juni. Es reicht also weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigen von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Verlängert wurden auch erhöhte Leistungssätze sowie die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.
Derzeit ist die telefonische Krankschreibung noch bis zum 31. März 2022 befristet, sie dürfte aber verlängert werden. Dadurch kann ein Gespräch und die Diagnose mit einem Arzt oder einer Ärztin auch per Videotelefonat durchgeführt werden.
Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Co.:
Wer ab 1. März 2022 mit einem Mofa, Roller, Moped, E-Scooter oder S-Pedelec bis 50 Kubik unterwegs ist, braucht ein grünes Kennzeichen statt wie bisher ein blaues, das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Fahrzeuge mit dem alten blauen Kennzeichen verlieren im Straßenverkehr den Versicherungsschutz. Zu den Fahrzeugen gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads.
Gesetz für faire Verbraucherverträge:
Am 1. März dürfen Verträge nicht mehr automatisch verlängert werden, ohne eine Kündigungsfrist von einem Monat zu gewähren. Damit will die Bundesregierung Verbraucher besser schützen, denn Verträge, die ihr ab diesem Zeitpunkt abschließt, fallen automatisch unter diese Regel. Das gilt in etwa für:
- Handyverträge
- Fitnessstudios
- Zeitungs-Abos
- Streamingdienste
- Strom- und Gaslieferungen
- Online-Partnerbörsen
Gehölz- und Heckenschutz:
Hecken und Bäume dürfen ab dem 1. März 2022 bis zum 30. September nicht mehr geschnitten werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben, da Bäume und Sträucher Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen bieten.
Ausweitung Insektenschutz:
Durch das Bundesnaturschutzgesetz wird auch der Insektenschutz geregelt. Hier kommt es ab 1. März 2022 zu Neuerungen. Gesetzlich geschützt sind dann:
- Artenreiches Grünland
- Streuobstwiesen
- Steinhaufen-Begrenzungen am Rand von Äckern und Feldern
Ebenfalls gilt, dass…
- …die Landschaftsplanung den Insektenschutz besser berücksichtigen muss.
- …Schädlingsbekämpfungsmittel und Herbizide in Schutzgebieten verboten sind.
- …Straßenbeleuchtung in Naturschutzgebieten verboten ist.
- …Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen verboten werden.
Änderung Eurojackpot-Spielregeln:
Änderung Eurojackpot-Spielregeln:
Ab dem 25. März 2022 werden die Spielregeln für die europäische Lotterie geändert. Dann gilt:
- Eine zweite Ziehung am Dienstag wird eingeführt.
- Der Jackpot rolliert zukünftig von Freitag zu Dienstag und von Dienstag zu Freitag.
- Der Maximal-Jackpot steigt von 90 auf 120 Millionen Euro.
- Die Spielformel wird angepasst.
- Anstelle der bisherigen Auswahl 5 aus 50 und 2 aus 10, wählen Spielende zukünftig ihre Zahlen aus 5 aus 50 und 2 aus 12.
- Die Ausschüttung in den Gewinnklassen wird erhöht.