E-Patientenakte: Das müsst ihr wissen
Die Gesundheitsversorgung erfährt eine digitale Revolution durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit ihrer gesetzlichen Verpflichtung vor drei Jahren stehen viele Fragen im Raum.
Seit drei Jahren sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) anzubieten. Im kommenden Jahr steht die Einführung der "ePA für alle" bevor. Doch dieses Vorhaben wirft bei vielen Nutzern Fragen auf.
Aktuelle Vorgehensweise zur Erlangung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Derzeit müssen Patienten aktiv mit ihrer Krankenkasse in Kontakt treten, um eine ePA einzurichten, so das Bundesgesundheitsministerium. In vielen Fällen können Patienten ihre ePA über eine spezielle Smartphone-App freischalten lassen. Dies erfordert ein mehrstufiges Anmeldeverfahren, das sicherstellen soll, dass nur der Patient selbst auf seine ePA zugreifen kann. Die Freischaltung kann über den Personalausweis, die elektronische Gesundheitskarte oder das Post-Ident-Verfahren erfolgen. Die Einrichtung der ePA ist für die Patienten kostenlos, obwohl die Entwicklung der technischen Strukturen erhebliche Kosten verursacht.
Die "ePA für alle" ab 2025: Was bedeutet das?
Ab 2025 werden automatisch für alle gesetzlich Versicherten ePA angelegt, ohne dass sie selbst aktiv werden müssen. Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten im Umgang mit der "ePA für alle". Sie können der automatischen Einrichtung widersprechen oder veranlassen, dass die ePA gelöscht wird. Die Pflege der Akte erfolgt zunächst durch die Patienten selbst, wobei ab dem nächsten Jahr ein schrittweiser Automatismus vorgesehen ist. Die ePA kann Dokumente zur Krankengeschichte wie Arztbriefe, Laborbefunde oder Röntgenaufnahmen enthalten. Auch der Impfpass, Mutterpass oder Zahn-Bonus-Heft sollen dort Platz finden. Die elektronische Patientenakte ist nur für gesetzlich Krankenversicherte vorgesehen, aber viele private Krankenversicherer planen ähnliche Angebote.
Vorteile der elektronischen Patientenakte
Die optimale Nutzung der ePA soll einen reibungsloseren Austausch von Informationen zwischen Praxen und Kliniken ermöglichen und so Doppeluntersuchungen und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermeiden. Die Gematik versichert, dass die ePA höchsten Sicherheitsstandards entspricht und die Daten auf Servern in Deutschland und der EU gespeichert werden, berichtet BR24. Es erfolgt keine Datenspeicherung in den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern.