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Der Spezi-Kampf: Warum Brauereien um das Kultgetränk streiten

Bayern ohne Spezi geht nicht. Doch hinter den Kulissen tobt ein erbitterter Kampf um Markenrechte und Design zwischen verschiedenen Brauereien. Eine Zusammenfassung des Kampfs um die Spezi.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Spezi Verbraucherschutz Foto: Adobe Stock/murziknata

Cola-Mix Getränke gibt's in Bayern nicht, hier gibt es Spezi! Für viele ist es neben dem Bier das alkoholfreie Nationalgetränk in Bayern. Ganz klassisch besteht Spezi aus einem Mix aus einem Colagetränk und Orangenlimonade.

Doch rund um Spezi gibt es immer wieder Streit zwischen verschiedenen Brauereien und Getränkeherstellern, die nicht selten vor Gericht landen. Wieso das so ist, erklären wir hier. 

Spezi - Die Fakten

Die Marke "Spezi" wurde 1956 vom Brauhaus Riegele in Augsburg registriert und war ursprünglich der Name eines Bieres. Die zugehörige Markennummer lautet 39401063/ 889780/ 1824994. Im Jahr 1965 begann Riegele mit der Abfüllung einer speziellen Mischung namens KM (für „Kola-Misch“), die als alkoholfreie Limonade bis heute bekannt ist. "Spezi" ist hierbei einfach die Kurzform von "Spezial-Mischung".

In den 1970er Jahren konnte Riegele die steigende Nachfrage nach dem Limonadengetränk nicht mehr allein bewältigen. Daher gründete die Brauerei 1977 gemeinsam mit Partnern den Spezi Markengetränke Verband, der es kleinen Brauereien ermöglicht, durch den Erwerb einer Lizenz für den Namen "Spezi" in ihrer Region zu produzieren.

Wer darf eine "Spezi" verkaufen?

Die lizenzierte Abfüllung erfolgt durch insgesamt acht Brauereien des Spezi Markengetränkeverbands Deutschland e. V. mit Sitz in Augsburg: 

  • Hofbräuhaus Traunstein
  • Müllerbräu 
  • Nordbräu Ingolstadt 
  • Brauerei S. Riegele
  • Privatbrauerei Schweiger 
  • Hochstiftliches Brauhaus in Bayern 
  • Wildbräu Grafing 
  • Krombacher Brauerei 

Nur diese lizenzierten Abfüller dürfen "Spezi" verkaufen und zahlen dafür jährlich Lizenzgebühren.

Und was ist mit Paulaner Spezi?

Riegele gegen Paulaner

Eine Ausnahme dieser Lizenzregelung gibt es: Die Brauerei Paulaner darf ihr Cola-Mix-Getränk "Spezi" vermarkten, ohne jährliche Lizenzgebühren zu bezahlen. Grund dafür ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 1974 mit der Brauerei Riegele. Diese Vereinbarung wurde durch eine einmalige Zahlung von 10.000 DM getroffen und erlaubt Paulaner die Nutzung des Namens. 

Im Jahr 2021 kündigte Riegele den Vertrag und bot einen neuen Lizenzvertrag an, was Paulaner ablehnte. Das Gericht rechnete vor: bei einem Absatz von 900.000 Hektolitern jährlich, könnten gegen Paulaner eine Lizenz bis zu fünf Millionen Euro im Jahr fällig werden. Paulaner argumentierte dagegen, man habe 1974 nur die beiden Spezi-Getränke voneinander abgegrenzt, um sie nebeneinander existieren zu lassen. Zudem sei Spezi mittlerweile eine allgemeine Bezeichnung für Cola-Limo-Mischungen.

Das Landgericht München I entschied 2022 zugunsten von Paulaner, dass die Vereinbarung von 1974 weiterhin gültig ist. Riegele legte Berufung ein, zog diese jedoch zurück, nachdem das Oberlandesgericht München signalisierte, dass es der Einschätzung des Landgerichts folgen würde. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. 

Paulaner vertreibt seine Spezi seit 2023 in den USA unter dem Namen "Paulaner Sunset" und hat dafür 2023 dort Markenschutz beantragt.

Der Streit um den Spezi-Look

Im Design-Duell der Cola-Misch-Getränke hat Paulaner am Dienstag, den 25.03.2025, einen Sieg gegen die Karlsberg Brauerei errungen. Vor dem Landgericht München setzte sich der Spezi-Hersteller erfolgreich gegen die farbliche Gestaltung der "Brauerlimo" durch, die seiner Meinung nach zu ähnlich war. 

Das Gericht untersagte Karlsberg die Nutzung ihres bisherigen Designs, da es eine Verwechslungsgefahr sah. Paulaner hatte das Design als "Fünf-Farben-Welle" markenrechtlich geschützt, während Karlsberg eine ähnliche, jedoch senkrecht verlaufende Farbgestaltung verwendete. Trotz Karlsbergs Argument, dass viele Limonaden farbenfroh gestaltet sind, entschied das Gericht zugunsten von Paulaner, da die Farbgestaltung als Herkunftshinweis wahrgenommen werde.

Doch der Designstreit ist für Paulaner noch nicht vorbei: Bereits im Juli steht ein weiterer Gerichtstermin an, diesmal mit Berentzen, um die Optik von deren Mio Mio Cola-Orange zu klären.

Die wichtigste Frage - Der, die oder das Spezi?

Ob es aber "an Spezi" oder "a Spezi" ist, darüber diskutieren die Spezi-Fans ununterbrochen. Stimmt mit ab auf unserer Facebook-Seite: