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Bayern backt: So lange sind eure Zutaten im Schrank noch haltbar

Schon bald wieder werden die ersten von uns in Bayern mit dem Plätzchenbacken loslegen. Doch sind die Backzutaten im Schrank noch gut? Worauf ihr achten müsst, erfahrt ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Backzutaten und Nudelholz Verbraucherschutz Foto: M.studio/ Adobe Stock

In den baye­ri­schen Küchen geht es bald wieder hoch her. Plätz­chen, Lebku­chen oder Christ­stol­len werden wieder flei­ßig selbst geba­cken.

Mehl, Nüsse und Scho­ko­lade – alles Zuta­ten, die für das weih­nacht­li­che backen gebraucht werden. Doch wir haben uns gefragt: Wie lange sind diese nach dem Mindest­halt­bar­keits­da­tum wirk­lich noch geni­eß­bar?

Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt per Definition den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf.

Verbraucherzentrale Bayern

Ein Sinnescheck hilft

Nach­dem das MHD über­schrit­ten ist, hilft meis­tens der Sinnes­check. Es soll­ten die Produkte erst einmal ange­se­hen, gero­chen und abge­schmeckt werden – so ist schnell heraus­ge­fun­den, wie es um die Zuta­ten steht.

So lange sind Backzutaten haltbar

  • Haus­halts­mehle Type 405 und 550 sind auch mehrere Monate nach dem MHD noch verwend­bar. Voll­korn­mehle zwischen vier bis sechs Monate
  • Stärke und Stär­keer­zeug­nisse wie zum Beispiel Pudding­pul­ver, sind mehrere Wochen bis Monate über dem MHD noch halt­bar
  • Nüsse sind ganz oder geschält mehrere Monate halt­bar. Sind sie jedoch zerklei­nert und ist die Packung schon geöff­net, kann ein Riech­test nicht scha­den.
  • Oran­geat, Zitro­nat und Feigen enthal­ten viel Zucker, der konser­vie­rend wirkt. Deshalb sind alle drei lange halt­bar, nur die Inten­si­tät des Geschmacks kann etwas darun­ter leiden.
  • Scho­ko­lade kann bei Tempe­ra­tur­un­ter­schie­den eine weiße Schicht bilden – das heißt keines­falls, dass sie dadurch unge­ni­eß­bar ist, sie ist eben­falls durch den Zucker lange halt­bar.
  • Vanil­le­scho­ten können geöff­net leicht schim­meln, deswe­gen am besten schnell verbrau­chen.

Vanilleschoten, die man in nächster Zeit nicht verbrauchen kann, lassen sich gut einfrieren. Oder man gibt die Vanilleschote in ein Zuckerglas und aromatisieren den Zucker dadurch.

Daniela Krehl (Verbraucherschutzzentrale)

Richtige Lagerung

Voraus­set­zung für die Halt­bar­keit ist, dass die Produkte zwischen 15 und 20 Grad gela­gert, keiner Sonnen­ein­strah­lung ausge­setzt und luft­dicht verpackt werden soll­ten.