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Schlechte Netzqualität in Bayern: Wo und wie ihr euer Internet überprüfen könnt

Die Internet-Anbieter in Deutschland versprechen schnelles Internet mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten. In der Praxis surfen aber viele von uns deutlich langsamer. Wo und wie ihr eure Netzqualität überprüfen könnt und was ihr dagegen tun könnt, verraten wir euch hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Internet Brandbreitenmessung Verbraucherschutz Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Das heimi­sche Inter­net hat in tausen­den Fällen noch immer große Defi­zite. Nun liegen frische Zahlen vor.

Breitbandmessungs-App sorgt für Minderungsanspruch

Von Mitte Dezem­ber bis Ende Juni seien rund 22 000 Messun­gen mit der Breit­band­mes­sung-App der Bundes­netz­agen­tur abge­schlos­sen worden, fast ausschließ­lich sei dabei ein Minde­rungs­an­spruch fest­ge­stellt worden, teilte die Bonner Behörde mit. Besag­ter Anspruch auf Preis­min­de­rung besteht, wenn das Inter­net schlech­ter ist als vertrag­lich verein­bart. Es gibt Vorga­ben zur maxi­ma­len, zur mini­ma­len und zur norma­le­r­weise zur Verfü­gung stehen­den Band­breite.

Prozedere sehr zeitaufwendig

Die rechts­ver­bind­li­che Mess­mög­lich­keit gibt es seit Mitte Dezem­ber. Das Proze­dere ist mit 30 Tests an mehre­ren Tagen zeit­auf­wen­dig – erst dann ist eine Messung – auch „Mess­kam­pa­gne“ genannt – abge­schlos­sen. Wie hoch die Preis­min­de­rung sein soll, besa­gen die Mess­pro­to­kolle nicht. Das müssen die Verbrau­cher mit ihren Anbie­tern klären. Ein neuer Rech­ner der Verbrau­cher­zen­trale soll hier­bei helfen. Die Zahl der Messun­gen war zuletzt rück­läu­fig. In den ersten zwei­ein­halb Mona­ten waren es laut Netz­agen­tur rund 15 000 been­dete Mess­kam­pa­gnen, nun sind es nach sechs­ein­halb Mona­ten rund 22 000.

Sinkende Nutzung zu bedauern

Der Verbrau­cher­schüt­zer Felix Flos­bach findet die sinkende Nutzung bedau­e­r­lich. Er führt dies auch darauf zurück, dass das Mess-Tool umständ­lich zu hand­ha­ben sei.

Das ist eine Hürde, die für viele Verbraucherinnen und Verbrauchern zu hoch ist - obwohl ihr Internet daheim mies ist.

Felix Flosbach

Zudem sei der Minde­rungs­an­spruch noch nicht bekannt genug, viele Bürger wüss­ten also noch nichts von dieser Möglich­keit, sagt Flos­bach.

Binnen eines halben Jahres wurde amtlich erwiesen festgestellt, dass rund 22 000 Internetanschlüsse schlechter sind als vertraglich vereinbart - das ist keine kleine Zahl.

Felix Flosbach

Er appel­liert an die Anbie­ter, nur das zu bewer­ben, was für sie tech­nisch auch mach­bar sei.

Leider gibt es noch immer eine große Kluft zwischen Marketing und Wirklichkeit in der Kommunikation der Telekommunikationsbranche.

Felix Flosbach

Vodafone reagiert erfreut

Wir sehen in einer sinkenden Zahl der eingereichten Geschwindigkeits-Tests ein positives Zeichen, dass unsere fortlaufende Netzaufrüstung bei unseren Kunden ankommt.

Firmensprecher Vodafone

Beson­ders der Bau neuer Glas­fa­ser-Stre­cken im Netz erhöhe die Stabi­li­tät und sorge für noch mehr Leis­tung.

Überwiegend positive Meinungen zu Internetanschlüssen

In Deut­sch­land gibt es rund 37 Milli­o­nen Inter­ne­t­an­sch­lüsse. Setzt man die 22 000 Messun­gen hierzu ins Verhält­nis, so ist der Anteil der erwie­se­ner­ma­ßen defi­zi­tä­ren Ansch­lüsse sehr klein. Die „sehr gerin­gen Beschwer­de­zah­len“ verdeut­lich­ten, dass die ganz über­wie­gende Mehr­heit der Nutze­rin­nen und Nutzer mit ihren Inter­ne­t­an­sch­lüs­sen zufrie­den sei, sagt Frede­ric Ufer vom Inter­net-Bran­chen­ver­band VATM. Er weist darauf hin, dass Schwan­kun­gen im Netz insbe­son­dere bei Kupfer­lei­tun­gen normal seien. Bei Glas­fa­ser sei das anders. Zudem sagt der VATM-Geschäfts­füh­rer, dass Schwan­kun­gen nicht auto­ma­tisch eine schlech­tere Nutzungs­mög­lich­keit bedeu­te­ten: Das Mail-Versen­den und das Vide­o­st­re­a­men könn­ten dennoch funk­tio­nie­ren.

Diese Rechte habt ihr bei schlechter Internetleistung

Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Verbraucherzentrale

Jedoch muss Abwei­chung der Inter­net­leis­tung durch ein „signier­tes Mess­pro­to­koll nach­ge­wie­sen werden“. „Das Mess­pro­to­koll kann ausschließ­lich mit dem Programm der Bundes­netz­agen­tur erstellt werden.“