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Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall: 57-Jährige rutscht auf nassem Büroboden aus

Der Weg zum Getränkeautomaten auch beim Kaffee holen ist unfallversichert, so ein aktuelles Urteil. Im konkreten Fall wehrte sich eine Angestellte gegen ihre Unfallversicherung, weil die bei ihrem Sturz auf dem Weg zum Kaffeeautomaten nicht aufkommen wollte.

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Ein Frau nach einem Sturz mit schmerzverzerrten Gesicht Job & Berufsleben Foto: auremar / adobe stock

Ein Sturz auf dem Weg zum Getränkeautomaten oder beim Kaffee holen gilt als Arbeitsunfall, so ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG). Alles zum Fall und was ihr allgemein bei einem Arbeitsunfall tun müsst, erfahrt ihr hier.

Sturz beim Kaffeeholen ist ein Arbeitsunfall

Ihr seid solange unfallversichert, solange ihr eine betriebsbezogene Tätigkeit erledigt. Dazu zählt auch ein Weg zur Kaffeemaschine. Im aktuellen Urteil stürzte eine 57-jährige Angestellte auf einem nassen Boden und verletzte sich an der Lendenwirbelsäule. Die Unfallversicherung wollte zunächst nicht dafür aufkommen, jetzt muss sie dies aber laut Gericht. Die Verwaltungsangestellte wollte in einem Sozialraum des Finanzamtes zu einem Getränkeautomaten. Hätte sich die Frau allerdings Lebensmittel für den häuslichen Bereich gekauft und sich auf dem Weg verletzt, wäre das nicht versichert gewesen. Auch die Nahrungsaufnahme selbst steht eher in Verbindung mit dem privaten Lebensbereich und ist daher auch nicht zwingend gesetzlich unfallversichert.

Wann ist es ein Arbeitsunfall?

laut dem handwerkmagazin zählt euer Unfall dann als Arbeitsunfall, wenn...

  • der Unfall eindeutig auf die berufliche Tätigkeit des Opfers zurückführbar ist.
  • der Unfall auf dem direkten Hin- und Rückweg zur oder von der Arbeit eingetreten ist. 
  • sich der Unfall auf die Tätigkeit mit Arbeitsmitteln zurückzuführen lässt.
  • der Unfall im Rahmen eines Betriebsfestes oder -ausfluges eingetreten ist. Hier müssen aber bestimmte Bedingungen zutreffen.

Arbeitsunfall: Was tun Checkliste:

Formulare für einen Arbeitsunfall bekommt ihr meist von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung selbst! 

  • Schritt 1: Bei einem schweren Unfall zuerst Rettungskette in Gang setzen und Notarzt und Co. rufen.
  • Schritt 2: Meldet den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Schritt 3: Leichte Verletzungen im Verbandbuch dokumentieren.
  • Schritt 4: Unfallanzeige machen.
  • Schritt 5: Nicht zum normalen Hausarzt, sondern zum Durchgangsarzt gehen.
  • Schritt 6: Lasst psychische Folgen abklären und in Unfallanzeige vermerken.

Ab und bis wann Arbeitsunfall melden?

An sich sollte ein Arbeitsunfall immer gemeldet werden. Sobald der Angestellte mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss auch die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse informiert werden, so Staufenbiel Institut. Besonders wichtig ist, dass hier eine Meldepflicht besteht. Auch tödliche Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden. Die Frist hat zwei verschiedene Aspekte entweder:

  • Bei schwerer Verletzung, muss die Meldung unmittelbar erfolgen. 
  • Fallen Verletzungen moderat aus, beträgt die Frist drei Tage ab dem Unfallzeitpunkt. 

Arbeitsunfall: Wo und wie melden?

Ihr könnt einen Arbeits- oder Wegeunfall über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) online melden. Hier findet ihr euren passenden Ansprechpartner.  

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