Büro, Baustelle & Co.: Das sind eure Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz
Der Sommer startet voll durch: In Bayern haben wir Spitzen-Temperaturen von bis zu 36 Grad. Schön, wenn man frei hat - wer arbeiten muss, hat's aber jetzt oft nicht leicht. Gibt's auch im Job sowas wie hitzefrei? Und welche anderen Rechte haben wir eigentlich als Arbeitnehmer - ob im Büro oder auf der Baustelle? Wir haben die Antworten!
Wenn die Schweißperlen auf die Tastatur tropfen, die Bluse an der Haut klebt und die Konzentration schon längst im Keller ist, dann sind das klare Anzeichen für Hitze am Arbeitsplatz.
Doch wie warm darf es eigentlich sein? Und welche Rechte habt ihr als Arbeitnehmer, wenn es zu heiß wird?
Was muss der Chef tun?
Zunächst ist erst mal ernüchternd, dass der Arbeitgeber bei Hitze frei entscheiden darf, wie er vorgeht. In der Arbeitsstättenrichtlinie heißt es, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Der Gesetzgeber sagt allerdings auch, dass Temperaturen in Büros von bis zu 35 Grad in Ausnahmefällen zumutbar sind. Generell wird aber bei mehr als 35 Grad die Tätigkeit in einem Arbeitsraum als ungeeignet angesehen.
Ist es zu heißt, muss der Chef handeln: Der Betrieb kann zum Beispiel alternative Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit anbieten, damit die Arbeitszeit individuell angepasst werden kann.
Zu heiß? Das dürft ihr im Job verlangen
Bei höheren Temperaturen muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der von „draußen“ liegen. Ihr habt demnach das Recht, von eurem Arbeitgeber einen kühleren Raum zu verlangen. Ist das nicht möglich, könnt ihr auch fordern, freizubekommen. Einen klar formulierten Rechtsanspruch auf hitzefrei gibt es aber nicht.
Bei einer Gruppe kennt der Gesetzgeber kein Pardon, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß wird: bei Arbeitnehmern, deren Gesundheit besonders geschützt werden muss. Dazu gehören zum Beispiel Schwangere oder Personen mit Herz-Kreislauf-Problemen. In diesen Fällen hitzefrei zu verlangen, ist mehr als angebracht.
Was gilt für Baustellen und die Arbeit draußen?
Der Gesundheitsschutz steht auch für Beschäftigte im Vordergrund, die bei praller Sonne draußen arbeiten müssen, zum Beispiel auf Baustellen. In der Baustellenverordnung ist geregelt, dass Arbeitgeber dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Mitarbeiter keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden. Das wären zum Beispiel Kreislaufkollaps, Sonnenstich oder auch Übelkeit.
Ist es für die Arbeit draußen zu heiß, muss der Arbeitgeber nicht zwangsläufig hitzefrei geben. Er muss aber Maßnahmen umsetzen, die die Arbeit bei Hitze erträglicher machen und die Gesundheit der Beschäftigten schonen. Um etwa Bauarbeiter vor großer Hitze zu schützen, ist es zum Beispiel möglich:
- die Arbeitszeiten anzupassen (mittags und nachmittags nicht arbeiten, stattdessen am frühen Morgen oder späten Abend)
- für Schatten zu sorgen, zum Beispiel durch ein Sonnensegel
- Kopfbedeckung und Sonnencreme bereitzustellen
- kostenloses Trinkwasser zu verteilen
- Arbeiten mit schwerem Gerät einzuschränken
- regelmäßig den Gesundheitszustand der Mitarbeiter zu kontrollieren
Wie weit darf ich bei zu starker Hitze gehen?
Trotz dieser Regelungen habt ihr auch keinen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage. Falls ihr aber bei zu hohen Temperaturen nicht mehr arbeiten könnt, habt ihr die Möglichkeit „die Weiterarbeit zu verweigern“.
Euch steht ein Beschwerderecht zu. Allerdings nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern bei der für Arbeitsschutz örtlich zuständigen Behörde. Dort gibt es Fachleute, die mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen diskutieren und konkrete Vorschläge machen. Folgt daraus nichts in Richtung Arbeitsschutz, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 5.000 Euro gedroht werden.