Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Büro, Baustelle & Co.: Das sind eure Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz

Der Sommer startet voll durch: In Bayern haben wir Spitzen-Temperaturen von bis zu 36 Grad. Schön, wenn man frei hat - wer arbeiten muss, hat's aber jetzt oft nicht leicht. Gibt's auch im Job sowas wie hitzefrei? Und welche anderen Rechte haben wir eigentlich als Arbeitnehmer - ob im Büro oder auf der Baustelle? Wir haben die Antworten!

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Hitze Job & Berufsleben Foto: New Africa/Adobe Stock

Wenn die Schweiß­per­len auf die Tasta­tur trop­fen, die Bluse an der Haut klebt und die Konzen­tra­tion schon längst im Keller ist, dann sind das klare Anzei­chen für Hitze am Arbeits­platz.

Doch wie warm darf es eigent­lich sein? Und welche Rechte habt ihr als Arbeit­neh­mer, wenn es zu heiß wird?

Was muss der Chef tun?

Zunächst ist erst mal ernüch­ternd, dass der Arbeit­ge­ber bei Hitze frei entschei­den darf, wie er vorgeht. In der Arbeits­s­tät­ten­richt­li­nie heißt es, dass die Raum­tem­pe­ra­tur in Arbeits­räu­men 26 Grad Celsius nicht über­schrei­ten soll. Der Gesetz­ge­ber sagt aller­dings auch, dass Tempe­ra­tu­ren in Büros von bis zu 35 Grad in Ausnah­me­fäl­len zumut­bar sind. Gene­rell wird aber bei mehr als 35 Grad die Tätig­keit in einem Arbeits­raum als unge­eig­net ange­se­hen.

Ist es zu heißt, muss der Chef handeln: Der Betrieb kann zum Beispiel alter­na­tive Arbeits­zei­ten in Form von Gleit­zeit anbie­ten, damit die Arbeits­zeit indi­vi­du­ell ange­passt werden kann.

Zu heiß? Das dürft ihr im Job verlangen

Bei höhe­ren Tempe­ra­tu­ren muss die Innen­raum­tem­pe­ra­tur mindes­tens sechs Grad unter der von „drau­ßen“ liegen. Ihr habt demnach das Recht, von eurem Arbeit­ge­ber einen kühle­ren Raum zu verlan­gen. Ist das nicht möglich, könnt ihr auch fordern, frei­zu­be­kom­men. Einen klar formu­lier­ten Rechts­an­spruch auf hitze­frei gibt es aber nicht.

Bei einer Gruppe kennt der Gesetz­ge­ber kein Pardon, wenn es am Arbeits­platz zu heiß wird: bei Arbeit­neh­mern, deren Gesund­heit beson­ders geschützt werden muss. Dazu gehö­ren zum Beispiel Schwan­gere oder Perso­nen mit Herz-Kreis­lauf-Proble­men. In diesen Fällen hitze­frei zu verlan­gen, ist mehr als ange­bracht.

Was gilt für Baustellen und die Arbeit draußen?

Der Gesund­heits­schutz steht auch für Beschäf­tigte im Vorder­grund, die bei pral­ler Sonne drau­ßen arbei­ten müssen, zum Beispiel auf Baustel­len. In der Baustel­len­ver­ord­nung ist gere­gelt, dass Arbeit­ge­ber dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Mita­r­bei­ter keiner Gesund­heits­ge­fähr­dung ausge­setzt werden. Das wären zum Beispiel Kreis­lauf­kol­laps, Sonnen­stich oder auch Übel­keit.

Ist es für die Arbeit drau­ßen zu heiß, muss der Arbeit­ge­ber nicht zwangs­läu­fig hitze­frei geben. Er muss aber Maßnah­men umset­zen, die die Arbeit bei Hitze erträg­li­cher machen und die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten scho­nen. Um etwa Baua­r­bei­ter vor großer Hitze zu schüt­zen, ist es zum Beispiel möglich:

  • die Arbeits­zei­ten anzu­pas­sen (mittags und nach­mit­tags nicht arbei­ten, statt­des­sen am frühen Morgen oder späten Abend)
  • für Schat­ten zu sorgen, zum Beispiel durch ein Sonnen­se­gel
  • Kopf­be­de­ckung und Sonnen­creme bereit­zu­stel­len
  • kosten­lo­ses Trink­was­ser zu vertei­len
  • Arbei­ten mit schwe­rem Gerät einzu­schrän­ken
  • regel­mä­ßig den Gesund­heits­zu­stand der Mita­r­bei­ter zu kontrol­lie­ren

Wie weit darf ich bei zu starker Hitze gehen?

Trotz dieser Rege­lun­gen habt ihr auch keinen Rechts­an­spruch auf eine Klima­an­lage. Falls ihr aber bei zu hohen Tempe­ra­tu­ren nicht mehr arbei­ten könnt, habt ihr die Möglich­keit „die Weiter­a­r­beit zu verwei­gern“.

Euch steht ein Beschwer­de­recht zu. Aller­dings nicht vor dem Arbeits­ge­richt, sondern bei der für Arbeits­schutz örtlich zustän­di­gen Behörde. Dort gibt es Fach­leute, die mit dem Unter­neh­mer Abhil­fe­maß­nah­men disku­tie­ren und konkrete Vorschläge machen. Folgt daraus nichts in Rich­tung Arbeits­schutz, drohen dem Arbeit­ge­ber Bußgel­der von bis zu 5.000 Euro gedroht werden.

Eines dürft ihr als Arbeit­neh­mer aber nie tun, und zwar euch einfach selbst hitze­frei geben und nach Hause gehen. Im schlimms­ten Fall kann das eine Abmah­nung bedeu­ten. Mit dem Chef vorher zu spre­chen ist auch bei erhitz­ten Gemü­tern die beste Lösung.