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Heuschnupfen-Medikamente: So holt ihr euch vom Finanzamt Geld zurück

Endlich Frühling! Für Allergiker allerdings geht dieser schnell ins Geld. Denn kaum blüht draußen alles, werden wieder Unsummen für Heuschnupfen-Medikamente fällig. Dabei lässt sich mit einem einfachen Trick das Geld hierfür beim Finanzamt zurückholen. Wir verraten, wie!

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Goldregen Nase putzen Gesundheit Foto: Angelika Warmuth/dpa

Für rund ein Vier­tel der Bevöl­ke­rung ist die Freude am Früh­ling getrübt: Juckende Augen, laufende Nase, Nies­an­fälle, Abge­schla­gen­heit oder sogar akute Atem­not. Unter all diesen Sympto­men leiden Polle­n­all­er­gi­ker.  Abhilfe schaf­fen Heuschnup­fen-Medi­ka­mente – doch die können schnell ins Geld gehen, vor allem, wenn gleich mehrere Fami­li­en­mit­glie­der von einer Aller­gie betrof­fen sind.

Heuschnupfen-Medikamente - mit diesem Trick lässt sich Geld sparen

Die Mehr­heit der Medi­ka­mente zur Linde­rung von Heuschnup­fen­sym­pto­men ist frei verkäuf­lich. Wer sich Augen­trop­fen oder Nasen­sprays im Droge­rie­markt besorgt, hat leider das Nach­se­hen und muss diese selbst bezah­len.

Anders sieht es aus, wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt. In diesem Fall könnt ihr euch sowohl für frei verkäuf­li­che Medi­ka­mente als auch für rezept­pflich­tige euer Geld später beim Finanz­amt zurück­ho­len. Bei chro­ni­schen Krank­hei­ten, zu denen Aller­gien zählen, reicht ein einma­li­ges ärzt­li­ches Attest aus. Es muss also nicht vor jedem Kauf in der Apotheke ein erneu­tes Rezept einge­holt werden.

Wie setze ich Medikamente von der Steuer ab?

Medi­ka­mente, die oben genannte Voraus­set­zun­gen erfül­len, können als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen steu­er­lich abge­setzt werden. Damit ihr aller­dings Geld zurück­be­kommt, müssen die Kosten für Medi­ka­mente die soge­nannte Grenze der zumut­ba­ren Eigen­be­las­tung über­schrei­ten. Das heißt, jeder trägt abhän­gig vom jewei­li­gen Einkom­men einen gewis­sen Eige­n­an­teil. Dieser indi­vi­du­elle Eige­n­an­teil liegt zwischen einem und sieben Prozent der jähr­li­chen Einkünfte und hängt von der Einkom­mens­höhe, dem Fami­li­en­stand und der Kinder­an­zahl ab.


Beispiel: Eine allein­ste­hende Person mit 40.000 Euro Jahres­ein­kom­men muss bis zu einem Grenz­be­trag von circa 2.246 Euro beispiels­weise alle Gesund­heits­kos­ten selbst über­neh­men. Erst wenn dieser Betrag über­schrit­ten ist, sind die Kosten darüber hinaus in voller Höhe abzieh­bar. Um die magi­sche Schwelle zu knacken, müssen also höhere Kosten für Krank­hei­ten und damit mögli­cher­weise noch weitere Krank­heits­kos­ten vorlie­gen.