Heuschnupfen-Medikamente: So holt ihr euch vom Finanzamt Geld zurück
Endlich Frühling! Für Allergiker allerdings geht dieser schnell ins Geld. Denn kaum blüht draußen alles, werden wieder Unsummen für Heuschnupfen-Medikamente fällig. Dabei lässt sich mit einem einfachen Trick das Geld hierfür beim Finanzamt zurückholen. Wir verraten, wie!
Für rund ein Viertel der Bevölkerung ist die Freude am Frühling getrübt: Juckende Augen, laufende Nase, Niesanfälle, Abgeschlagenheit oder sogar akute Atemnot. Unter all diesen Symptomen leiden Pollenallergiker. Abhilfe schaffen Heuschnupfen-Medikamente – doch die können schnell ins Geld gehen, vor allem, wenn gleich mehrere Familienmitglieder von einer Allergie betroffen sind.
Heuschnupfen-Medikamente - mit diesem Trick lässt sich Geld sparen
Die Mehrheit der Medikamente zur Linderung von Heuschnupfensymptomen ist frei verkäuflich. Wer sich Augentropfen oder Nasensprays im Drogeriemarkt besorgt, hat leider das Nachsehen und muss diese selbst bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt. In diesem Fall könnt ihr euch sowohl für frei verkäufliche Medikamente als auch für rezeptpflichtige euer Geld später beim Finanzamt zurückholen. Bei chronischen Krankheiten, zu denen Allergien zählen, reicht ein einmaliges ärztliches Attest aus. Es muss also nicht vor jedem Kauf in der Apotheke ein erneutes Rezept eingeholt werden.
Wie setze ich Medikamente von der Steuer ab?
Medikamente, die oben genannte Voraussetzungen erfüllen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Damit ihr allerdings Geld zurückbekommt, müssen die Kosten für Medikamente die sogenannte Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten. Das heißt, jeder trägt abhängig vom jeweiligen Einkommen einen gewissen Eigenanteil. Dieser individuelle Eigenanteil liegt zwischen einem und sieben Prozent der jährlichen Einkünfte und hängt von der Einkommenshöhe, dem Familienstand und der Kinderanzahl ab.
Beispiel: Eine alleinstehende Person mit 40.000 Euro Jahreseinkommen muss bis zu einem Grenzbetrag von circa 2.246 Euro beispielsweise alle Gesundheitskosten selbst übernehmen. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, sind die Kosten darüber hinaus in voller Höhe abziehbar. Um die magische Schwelle zu knacken, müssen also höhere Kosten für Krankheiten und damit möglicherweise noch weitere Krankheitskosten vorliegen.