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Steuererklärung 2018: Mit diesen Tipps mehr Geld zurück

Sie ist lästig, aber am Ende freuen wir uns, wenn sie uns Geld einbringt: die Steuererklärung. Langsam wird es wieder Zeit, sämtliche Unterlagen zusammenzusuchen und die Steuerformulare auszufüllen. Mit diesen Tipps und Tricks holt ihr bei der Steuer mehr raus.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Steuererklärung Geld & Recht Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa

Die Steu­er­er­klä­rung gehört für viele zu den unan­ge­neh­men Pflich­ten im Leben. Jedes Jahr kommt sie wieder auf uns zu und manch einen treibt sie in die Verzweif­lung. Aber nach dem unlieb­sa­men Formu­lare-Ausfül­len stehen die Chan­cen oft gut, dass sich Arbeit­neh­mer über eine satte Rück­er­stat­tung und damit viel Geld freuen dürfen.

Aktu­elle Zahlen des Statis­ti­schen Bundes­amts besa­gen, dass in Deut­sch­land rund 24 Milli­o­nen Menschen unbe­schränkt steu­er­pflich­tig sind und dabei ausschließ­lich Einnah­men aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit und Kapi­tal­ein­künfte erzie­len. Davon haben zuletzt 11,6 Milli­o­nen Beschäf­tigte zu viel bezahlte Steu­ern zurück­er­stat­tet bekom­men, im Durch­schnitt 974 Euro.

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2018

Ab diesem Jahr gibt es mehr Zeit für die Steu­er­er­klä­rung. Die Dead­line für die Abgabe läuft nicht mehr Ende Mai aus, sondern erst­mals zum 31. Juli. Diese neue Frist gilt für Pflicht­ver­an­la­gun­gen. Wer ausschließ­lich als Arbeit­neh­mer beschäf­tigt ist, hat vier Jahre Zeit für seine Steu­er­er­klä­rung.

Diese Freibeträge gelten für Steuerpflichtige

Folgende Frei­be­träge werden bei der Steu­er­ver­an­la­gung berück­sich­tigt:

  • Grund­frei­be­trag: 9.000 Euro
  • Kinder­frei­be­trag beider Eltern­teile (inkl. Betreu­ungs­frei­be­trag): 7.428 Euro
  • Kinder­geld (1. und 2. Kind) 194 Euro
  • Kinder­geld (3. Kind) 200 Euro
  • Kinder­geld (ab 4. Kind) 225 Euro

Tipp 1: Pendlerpauschale nutzen


Das Finanz­amt gewährt Arbeit­neh­mern eine Pend­ler­pau­schale in Höhe von 0,30 Euro pro gefah­re­nem Kilo­me­ter. Dabei wird einzig der Hin- bzw. Rück­weg für die Wegstre­cke zwischen Wohnung und Arbeits­stelle (sog. erste Tätig­keits­s­tätte) berück­sich­tigt. Ihr soll­tet diese Pauschale bei der Steuer auf jeden Fall ange­ben. Eine Ausnahme gilt, wenn ihr mit öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln zur Arbeit fahrt. Wenn die Fahrt­kos­ten über dem Betrag der Pend­ler­pau­schale liegen, ist der höhere Betrag berück­sich­ti­gungs­fä­hig.

Auch Fahr­ten im Zuge von beruf­li­chen Auswärts­tä­tig­kei­ten oder Weiter­bil­dungs­maß­nah­men können von der Steuer abge­setzt werden. Die tatsäch­li­chen Kosten sind als Werbungs­kos­ten berück­sich­ti­gungs­fä­hig. Bei einer Fahrt mit einem eige­nen Pkw können auch durch die Dien­st­rei­se­pau­schale Hin- als auch Rück­weg mit je 0,30 Euro pro Kilo­me­ter geltend gemacht werden.

Tipp 2: Arbeitszimmer in der Steuer berücksichtigen

Wer zuhause einen Raum ausschließ­lich für Arbeits­zwe­cke nutzt, kann das steu­er­lich geltend machen. Vor allem für Lehrer, Profes­so­ren und Co. kommt das in Frage. Bis zu 1.250 Euro bringt das bei der Steuer. Die Decke­lung gilt nicht für solche Steu­er­pflich­ti­gen, die ihren Beruf ausschließ­lich in einem Arbeits­zim­mer zuhause ausüben.

Tipp 3: Kosten für Kinderbetreuung teilweise absetzbar

Eltern mit Kindern unter 14 Jahren können Betreu­ungs­kos­ten zu zwei Drit­teln von der Steuer abset­zen. Deshalb bei der Angabe nicht verges­sen und auch an die Nach­weise (z.B. Rech­nung) denken.

Tipp 4: Für das Alter vorsorgen

  • Private und gesetz­li­che Renten­ver­si­che­rung: Für das Steu­er­jahr 2018 können Steu­er­pflich­tige solche Alters­vor­sor­ge­ab­ga­ben bis zu einem Höchst­be­trag von 23.712 Euro anset­zen, wovon das Finanz­amt 86 Prozent berück­sich­tigt.
  • Ries­ter-Rente: „Geries­tert“ wird in Deut­sch­land seit 2002. Mithilfe staat­li­cher Zula­gen und geför­dert durch einen Sonder­aus­ga­be­n­ab­zug soll sie seit­her den Einstieg in die private Alters­vor­sorge erleich­tern. Die jähr­li­che Förde­rung von Staats­seite hat neuer­dings einen Umfang von bis zu 175 Euro, das ist die Grund­zu­lage, die alle Ries­ter-Versi­cher­ten erhal­ten.
  • Betrieb­li­che Alters­vor­sorge: Oft bieten Arbeit­ge­ber eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge an. Bis zu 3.120 Euro werden pro Jahr geför­dert.
  • Rürup-Rente: Das gilt in glei­cher Weise für die Rürup-Rente, die sich als einzi­ges staat­lich geför­der­tes Ange­bot an Selb­stän­dige rich­tet. Solange der jähr­li­che Steu­er­frei­be­trag nicht über­schrit­ten wird, können auch die steu­er­li­chen Vorteile, die sich aus der Veran­la­gung als Sonder­aus­ga­ben erge­ben, nicht in Anspruch genom­men werden.
  • Tipp 5: Ehrenamtliche Tätigkeit

    Wer ehren­amt­lich in einem Verein oder einer sozi­a­len Einrich­tun­gen tätig ist, kann 720 Euro als Aufwands­ent­schä­di­gung steu­er­frei dazu verdie­nen. Die Übungs­lei­ter­pau­schale beträgt 2.400 Euro.

    Steuererklärung 2018: Darauf solltet ihr auch achten

    • Steuererklärung Foto: ANTENNE BAYERN
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