Steuererklärung 2018: Mit diesen Tipps mehr Geld zurück
Sie ist lästig, aber am Ende freuen wir uns, wenn sie uns Geld einbringt: die Steuererklärung. Langsam wird es wieder Zeit, sämtliche Unterlagen zusammenzusuchen und die Steuerformulare auszufüllen. Mit diesen Tipps und Tricks holt ihr bei der Steuer mehr raus.
Die Steuererklärung gehört für viele zu den unangenehmen Pflichten im Leben. Jedes Jahr kommt sie wieder auf uns zu und manch einen treibt sie in die Verzweiflung. Aber nach dem unliebsamen Formulare-Ausfüllen stehen die Chancen oft gut, dass sich Arbeitnehmer über eine satte Rückerstattung und damit viel Geld freuen dürfen.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts besagen, dass in Deutschland rund 24 Millionen Menschen unbeschränkt steuerpflichtig sind und dabei ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte erzielen. Davon haben zuletzt 11,6 Millionen Beschäftigte zu viel bezahlte Steuern zurückerstattet bekommen, im Durchschnitt 974 Euro.
Mehr Zeit für die Steuererklärung 2018
Ab diesem Jahr gibt es mehr Zeit für die Steuererklärung. Die Deadline für die Abgabe läuft nicht mehr Ende Mai aus, sondern erstmals zum 31. Juli. Diese neue Frist gilt für Pflichtveranlagungen. Wer ausschließlich als Arbeitnehmer beschäftigt ist, hat vier Jahre Zeit für seine Steuererklärung.
Diese Freibeträge gelten für Steuerpflichtige
Folgende Freibeträge werden bei der Steuerveranlagung berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: 9.000 Euro
- Kinderfreibetrag beider Elternteile (inkl. Betreuungsfreibetrag): 7.428 Euro
- Kindergeld (1. und 2. Kind) 194 Euro
- Kindergeld (3. Kind) 200 Euro
- Kindergeld (ab 4. Kind) 225 Euro
Tipp 1: Pendlerpauschale nutzen
Das Finanzamt gewährt Arbeitnehmern eine Pendlerpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Dabei wird einzig der Hin- bzw. Rückweg für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (sog. erste Tätigkeitsstätte) berücksichtigt. Ihr solltet diese Pauschale bei der Steuer auf jeden Fall angeben. Eine Ausnahme gilt, wenn ihr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahrt. Wenn die Fahrtkosten über dem Betrag der Pendlerpauschale liegen, ist der höhere Betrag berücksichtigungsfähig.
Auch Fahrten im Zuge von beruflichen Auswärtstätigkeiten oder Weiterbildungsmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Die tatsächlichen Kosten sind als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Bei einer Fahrt mit einem eigenen Pkw können auch durch die Dienstreisepauschale Hin- als auch Rückweg mit je 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.
Tipp 2: Arbeitszimmer in der Steuer berücksichtigen
Wer zuhause einen Raum ausschließlich für Arbeitszwecke nutzt, kann das steuerlich geltend machen. Vor allem für Lehrer, Professoren und Co. kommt das in Frage. Bis zu 1.250 Euro bringt das bei der Steuer. Die Deckelung gilt nicht für solche Steuerpflichtigen, die ihren Beruf ausschließlich in einem Arbeitszimmer zuhause ausüben.
Tipp 3: Kosten für Kinderbetreuung teilweise absetzbar
Eltern mit Kindern unter 14 Jahren können Betreuungskosten zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen. Deshalb bei der Angabe nicht vergessen und auch an die Nachweise (z.B. Rechnung) denken.
Tipp 4: Für das Alter vorsorgen
Tipp 5: Ehrenamtliche Tätigkeit
Wer ehrenamtlich in einem Verein oder einer sozialen Einrichtungen tätig ist, kann 720 Euro als Aufwandsentschädigung steuerfrei dazu verdienen. Die Übungsleiterpauschale beträgt 2.400 Euro.