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So könnt ihr bis zu 1.500 Euro Notfallgeld von der Bank bekommen

Manche Banken bieten einen besonderen Service an, das sogenannte Notfallbargeld. Wie und wann ihr das Geld bekommt, lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Hand mit Geldscheinen Geld & Recht Foto: moerschy/Pixabay


Egal, ob ihr privat oder geschäft­lich unter­wegs seid – bei einem Verlust eurer Kredit­karte oder Debit­karte steht ihr erst einmal leer da. Deswe­gen bieten viele Banken ihren Kunden einen spezi­el­len Notfall­bar­geld-Service an.

Wie funktioniert der Notfallbargeld-Service?

Wenn ihr heraus­fin­den wollt, ob so ein Notfall­bar­geld-Service für euer Konto exis­tiert, soll­tet ihr auf den Websei­ten der Bank nach­se­hen oder bei der Hotline nach­fra­gen.

Eine kleine Übersicht:

  • DKB: Wenn ihr ein Konto bei der DKB habt, ist das Notfall­pa­ket inter­es­sant. Denn es besteht aus Notfall­karte oder Notfall­bar­geld, die inner­halb von 72 Stun­den für euch bereit­ge­stellt werden. Gratis ist das bei Verlust der Debit­karte nur, wenn ihr einen monat­li­chen Geld­ein­gang von mindes­tens 700 Euro auf dem Konto habt, sonst kostet die Zusen­dung des Notfall­bar­gel­des 150 Euro. Bei Verlust der Visa­karte ist der Service jedoch gratis. Weitere Infos findet ihr hier
  • Deut­sche Bank: Auch beim Best­Konto der Deut­schen Bank gibt es Notfall­bar­geld. Bei Debit­kar­ten- und Kredit­kar­ten­ver­lust gibt es bis zu 1.500 Euro an 220.000 Bargeld­aus­zah­lungs­stel­len in 170 Ländern. Weitere Infos dazu findet ihr hier.
  • Spar­kasse: Die Spar­kas­sen bieten für die Kredit­kar­ten Stan­dard, Gold und Plati­num einen Notfall­ser­vice an. Kunden erhal­ten Bargeld in der Landes­wäh­rung in der Regel inner­halb von 24 Stun­den an der nächst­ge­le­ge­nen Auszah­lungs­stelle.

So solltet ihr bei Verlust eurer Kredit- oder Debitkarte handeln

Wich­tig ist jetzt erst­mal, die Bezahl­kar­ten zu sper­ren. Prak­tisch kann dafür die Sper­rApp auf dem Smart­phone sein, die von den Betrei­bern der Sperr­num­mer 116 116 heraus­ge­ge­ben wird. Bei Dieb­stahl soll­tet ihr außer­dem Anzeige erstat­ten.