Bundestagswahl 2025: So läuft die Wahl am 23. Februar ab
Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland ein neuer Bundeskanzler und der neue Bundestag gewählt. Alles zur Bundestagswahl und was ihr zu den Parteien, Spitzenkandidaten und zur Briefwahl wissen müsst, lest ihr hier.
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wählen rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland einen neuen Bundestag, der im Anschluss dann den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählt.
Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,6 %. Nach der Wahl wurde Olaf Scholz als Spitzenkandidat der SPD (25,7 %) zum Bundeskanzler ernannt und bildete eine Koalitionsregierung ("Ampel-Koalition") mit den Grünen (14,7 %) und der FDP (11,4 %).
Nachdem diese Regierung am 6. November 2024 zerbrach, wurde am 16. Dezember die Vertrauensfrage von Kanzler Scholz gestellt. In dieser Sondersitzung des Bundestages wurde Scholz mit der Mehrheit von 394 Abgeordneten das Vertrauen verweigert. Der Bundestag wurde schließlich von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember 2024 aufgelöst.
Wie die Parteien in diesem Jahr abschneiden, wissen wir am Sonntag, den 23. Februar ab 18 Uhr.
Überblick über die wichtigsten Themen zur Bundestagswahl
Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl beantworten wir euch hier:
Bei der Bundestagswahl wählen wir die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Abgeordneten sind die Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Volks. Im Bundestag beschließen sie Gesetze, die das Leben aller Menschen in Deutschland betreffen. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.
Gewählt wird am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr. Die Terminfindung für die Bundestagswahl basiert auf mehreren rechtlichen und praktischen Vorgaben. Der Termin wird durch das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz geregelt.
Für die Bundestagswahl 2025 wurde nun der 23. Februar 2025 als Datum festgelegt, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber auch nach sorgfältiger Abstimmung und unter Berücksichtigung organisatorischer Belange und möglicher politischer Faktoren entschieden wurde.
Bei der Bundestagswahl 2025 dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren: Wählen darf jeder, der am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist.
- Staatsbürgerschaft: Wählberechtigt sind nur deutsche Staatsbürger. Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind von der Wahl ausgeschlossen.
- Wohnsitz: Wählen dürfen nur diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Auslandsdeutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können ebenfalls wählen, wenn sie sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen haben.
- Wählerverzeichnis: Wahlberechtigte müssen in das Wählerverzeichnis eingetragen sein, das automatisch auf Grundlage der Meldedaten erstellt wird. In der Regel müssen sich Bürger, die neu in Deutschland gemeldet sind oder aus anderen Gründen noch nicht registriert sind, rechtzeitig anmelden, um sicherzustellen, dass sie an der Wahl teilnehmen können.
Das Wahlrecht ist für alle volljährigen Deutschen grundsätzlich gleich, frei, geheim und direkt. Das bedeutet, dass jede Person eine Stimme abgeben kann und die Wahlentscheidung ohne äußeren Druck oder Einfluss erfolgen muss.
Bei der Bundestagswahl wird nach einem personalisieren Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen abgeben: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
- Erststimme (Direktwahl): Mit der Erststimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Person (Direktkandidatin oder Direktkandidaten) aus ihrem Wahlkreis.Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Jeder Wahlkreis wählt einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete in den Bundestag.Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Dies wird als Mehrheitswahl bezeichnet.
- Zweitstimme (Parteiwahl): Mit der Zweitstimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Partei.Diese Stimme ist entscheidend für die Verteilung der Sitze im Bundestag. Der Anteil der Zweitstimmen einer Partei bestimmt, wie viele Sitze sie insgesamt im Bundestag erhält.Das Wahlsystem stellt sicher, dass der Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag dem Verhältnis ihrer Zweitstimmen möglichst genau entspricht.
- Kombination von Erst- und Zweitstimme: Durch die Erststimme (Direktwahl) können Parteien zusätzliche Mandate erhalten, die sie aufgrund der Zweitstimmen nicht bekommen würden. Dies wird durch Überhangmandate ausgeglichen. Um die Überhangmandate auszugleichen, erhält die Partei, die mehr Direktmandate gewonnen hat als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden, zusätzliche Sitze. Dies kann zu einer Vergrößerung des Bundestags führen.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet als personalisierte Verhältniswahl statt. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin direkt aus seinem Wahlkreis – wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt, und der Rest geht leer aus.
Mit diesen Direktmandaten soll theoretisch die Hälfte der Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei. Es ist die Zweitstimme, die darüber entscheidet, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen.
Sogenannte Überhangmandate können dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Bundesland über die Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr eigentlich über die Landesliste aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen würden. Dieser „Überhang“ an Abgeordneten konnte in der Vergangenheit dazu führen, dass die Zusammensetzung des Bundestages deutlich vom Zweitstimmenergebnis abwich. 2005 gab es etwa 16 solcher Überhangmandate, 2009 gar 24.
Dadurch ist Deutschland mit aktuell 736 Sitzen im Bundestag unter den demokratischen Staaten weltweit das Land mit dem größten frei gewählten Parlament. Auch in den vorigen Legislaturperioden war das Parlament deutlich größer als die gesetzlich angestrebte Größe von 598. Deshalb hat der Bundestag 2023 eine Refom des Wahlrechts beschlossen. Jede Partei soll künftig nur noch so viele Sitze erhalten, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen und das Verhältniswahlrecht so gestärkt werden und der Bundestag so auf eine feste Größe von 630 Abgeordneten verkleinert werden.
Ist die Bundestagswahl 2025 vorbei und der neue Bundestag gewählt, wird als Erstes über die Bundestagspräsidentin oder den Bundestagspräsidenten und im Anschluss über das Präsidium abgestimmt. Damit ist der Bundestag arbeitsfähig und in der Lage, bis zum Ende der Wahlperiode seinen zentralen Aufgaben nachzugehen:
- den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen und die Regierungsmitglieder bestätigen
- Gesetze für Deutschland beschließen
- die Bundesregierung und die ihr unterstellte Verwaltung kontrollieren
- den Bundeshaushalt beschließen
Der neue Bundestag muss spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen – das wäre der 25. März.
Einen festgeschriebenen Termin, bis zu dem ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin gewählt sein muss, gibt es dagegen nicht. Üblicherweise findet die Kanzlerwahl ein bis drei Monate nach einer Bundestagswahl statt.
Nein, in Deutschland wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt vom Volk gewählt. Stattdessen wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Der Bundestag wählt dann den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. In der Regel schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor, der oder die dann die Mehrheit der Stimmen im Bundestag erhalten muss, um gewählt zu werden.
Bei der Bundestagswahl in Deutschland schließen die Wahllokale um 18:00 Uhr. Unmittelbar danach werden die ersten Prognosen basierend auf Nachwahlbefragungen veröffentlicht. Diese Prognosen geben einen ersten Eindruck vom möglichen Wahlausgang. Die ersten Hochrechnungen, die auf tatsächlichen Auszählungen basieren, folgen meist kurz darauf, oft innerhalb der nächsten Stunde, also gegen 19 Uhr. Die endgültigen Ergebnisse werden jedoch erst im Laufe des Abends und der Nacht bekanntgegeben, wenn alle Stimmen ausgezählt sind.
Etabliere Parteien werden automatisch zugelassen. Alle anderen müssen normalerweise bis 97 Tage vor der Wahl ihre Teilnahme bei der Bundeswahlleiterin schriftlich anzeigen („Beteiligungsanzeige“). Diese Anzeige muss unter anderem den Namen der Partei sowie deren schriftliche Satzung und das Parteiprogramm enthalten. Hinzu kommen weitere Nachweise für die Prüfung, ob eine Vereinigung nach § 2 Parteiengesetz auch tatsächlich eine Partei ist. Der Bundeswahlausschuss entscheidet in der Folge darüber, ob die Vereinigung als Partei im rechtlichen Sinne anzuerkennen ist.
Bei der vorgezogenen Bundestagwahl 2025 werden laut des „Verordnungsentwurfs über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz“ voraussichtlich verkürzte Fristen gelten.
Vor der Wahl bekommt jeder wahlberechtigte Deutsche eine Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Wer drei Wochen (am 3. Februar 2025) vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, soll sich sich bei seiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis melden. Mehr Infos zur Briefwahl gibt es auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Ein Wahlkreis ist ein Gebiet, in dem Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl antreten. Wahlkreise können einzelne oder mehrere Landkreise, Städte oder Gemeinden oder auch Teile davon umfassen. Zur Bundestagswahl ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt.
Wahlkreise bestehen aus kleineren Wahl- und Stimmbezirken. Alle Wahlberechtigten, die in einem Stimmbezirk wohnen, wählen im gleichen Wahllokal.
Diese Parteien und Spitzenkandidaten stehen bei der Bundestagswahl zur Wahl:
- SPD: Olaf Scholz
- CDU/CSU: Friedrich Merz
- Grüne: Robert Habeck
- FDP: Christian Lindner
- AfD: Alice Weidel
- DIE LINKE: Heidi Reichinnek und Jan van Aken
- BSW: Sahra Wagenknecht
Folgende Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl in Bayern als Parteien anerkannt:
- BP (Bayernpartei)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND
- FREIE WÄHLER
- MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands)
- dieBasis
- PdH (Partei der Humanisten)
- Die PARTEI
- Tierschutzpartei
- CSC (Cannabis Social Club)
- MERA25
- ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei)
- Volt
- PDR (Partei der Rentner)
- WerteUnion
- Verjüngungsforschung
- V-Partei³ (Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer)
- PIRATEN
So beantragt ihr die Briefwahl
Ihr seid am Sonntag, den 23. Februar 2025 verplant, unterwegs oder habt einfach keine Lust, zum Wahllokal zu fahren? Dann habt ihr die Möglichkeit, noch eure Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Dazu braucht ihr euren Wahlschein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden in Bayern laut dem Landeswahlleiter ab dem 13. Januar verschickt. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin heißt es: "Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein." Wer also am 3. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei seiner Stadt oder Gemeinde nachhaken.
Mit diesem Wahlschein habt ihr die Möglichkeit, eure Briefwahlunterlagen anzufordern. In vielen Gemeinden könnt ihr das inzwischen schon online:
So wählt ihr bei der Briefwahl
Die Briefwahl und die Wahl im Wahllokal läuft ziemlich ähnlich ab. Das Wichtigste ist, dass ihr euer Kreuz an der richtigen Stelle macht. Auf jeden Wahlzettel gehört nur ein Kreuz.
- Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den gleichfarbigen Stimmzettelumschlag. Den muss zugeklebt werden.
- Der zugeklebte Stimmzettelumschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein (Ort, Datum und Unterschrift) in den roten Briefumschlag.
- Der rote Umschlag muss per Post an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Die Adresse ist bereits auf dem Umschlag vorgedruckt. Alternativ kann der Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten der zuständigen Verwaltung geworfen werden.
Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung
Es ist möglich, die Briefwahl oder die Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Die Behörden empfehlen aber ausdrücklich, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Andernfalls entsteht für sie mehr Aufwand, da sie die Angaben erst überprüfen müssen. Die Unterlagen werden dadurch auch nicht schneller versendet.
Wer dennoch ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen möchte, muss selbst herausfinden, an welche Stelle der Stadt oder Gemeinde der Antrag gesendet werden soll. Für einen formlosen Antrag sind folgende Informationen erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Zusätzlich ist es hilfreich, den Stimm- oder Wahlbezirk sowie die Wählerverzeichnisnummer anzugeben.
Wen wählen? Jetzt im Wahl-O-Mat testen!
So funktioniert die U18-Wahl
Bei der U18-Wahl beschäftigen sich Kinder und Jugendliche mit dem Wahlverfahren und politischen Themen, die ihr Leben beeinflussen. Sie stimmen am Wahltag ab, um ihre politische Meinung zu äußern, ohne dass ein Mindestalter erforderlich ist.
Wahllokale, die überall sein können, von Jugendzentren bis zu Fußgängerzonen, sind zentrale Orte, wo neben der Stimmabgabe auch politische Bildung stattfindet, etwa durch Diskussionen mit Politiker:innen. Die Ergebnisse werden nach Wahlende online veröffentlicht. U18-Wahlen gelten rechtlich als Meinungsumfrage und sind durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt.