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Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Seid ihr noch unentschlossen, wen ihr wählen sollt? Der Wahl-O-Mat hilft euch bei eurer Entscheidung. Findet hier heraus, welche Partei zu euch passt und informiert euch über die Wahlprogramme!

Wahl-O-Mat Deutschland

CDU/CSU, SPD, die Grünen, SPD, AfD, BSW, FDP oder eine ganz andere Partei? Mehr als 59 Millionen Menschen dürfen den Bundestag wählen. 2,3 Millionen sogar das erste Mal! Umfragen kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zeigen: Viele Wählerinnen und Wähler in Bayern und Deutschland sind noch unentschlossen, welcher Partei sie am 23. Februar 2025 ihre Stimme geben sollen.

Für diese und alle anderen, die ihre Ansichten und Meinungen, mit denen der Parteien vergleichen möchten, gibt es jetzt eine zusätzliche Möglichkeit, der persönlichen Wahlentscheidung näherzukommen: Der Wahl-O-Mat ist eine Online-Entscheidungshilfe, die von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betrieben wird. 

Weitere Informationen zur Bundeszentrale für politische Bildung findet ihr auf der offiziellen Webseite bpb.de.

Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025

Mit dem Wahl-O-Mat könnt ihr eure persönlichen Standpunkte mit denen der Parteien vergleichen. So findet ihr heraus, welche Partei am besten zu euch passt! Jetzt loslegen:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bundestagswahl:

Bei der Bundestagswahl wählen wir die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Abgeordneten sind die Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Volks. Im Bundestag beschließen sie Gesetze, die das Leben aller Menschen in Deutschland betreffen. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.

Gewählt wird am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr. Die Terminfindung für die Bundestagswahl basiert auf mehreren rechtlichen und praktischen Vorgaben. Der Termin wird durch das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz geregelt.

Für die Bundestagswahl 2025 wurde nun der 23. Februar 2025 als Datum festgelegt, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber auch nach sorgfältiger Abstimmung und unter Berücksichtigung organisatorischer Belange und möglicher politischer Faktoren entschieden wurde.

    Bei der Bundestagswahl 2025 dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Mindestalter von 18 Jahren: Wählen darf jeder, der am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt ist.
    • Staatsbürgerschaft: Wählberechtigt sind nur deutsche Staatsbürger. Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind von der Wahl ausgeschlossen.
    • Wohnsitz: Wählen dürfen nur diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Auslandsdeutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können ebenfalls wählen, wenn sie sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen haben.
    • Wählerverzeichnis: Wahlberechtigte müssen in das Wählerverzeichnis eingetragen sein, das automatisch auf Grundlage der Meldedaten erstellt wird. In der Regel müssen sich Bürger, die neu in Deutschland gemeldet sind oder aus anderen Gründen noch nicht registriert sind, rechtzeitig anmelden, um sicherzustellen, dass sie an der Wahl teilnehmen können.

    Das Wahlrecht ist für alle volljährigen Deutschen grundsätzlich gleich, frei, geheim und direkt. Das bedeutet, dass jede Person eine Stimme abgeben kann und die Wahlentscheidung ohne äußeren Druck oder Einfluss erfolgen muss.

    Bei der Bundestagswahl wird nach einem personalisieren Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen abgeben: eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    • Erststimme (Direktwahl): Mit der Erststimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Person (Direktkandidatin oder Direktkandidaten) aus ihrem Wahlkreis.Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Jeder Wahlkreis wählt einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete in den Bundestag.Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Dies wird als Mehrheitswahl bezeichnet.
    • Zweitstimme (Parteiwahl): Mit der Zweitstimme wählen die Wählerinnen und Wähler eine Partei.Diese Stimme ist entscheidend für die Verteilung der Sitze im Bundestag. Der Anteil der Zweitstimmen einer Partei bestimmt, wie viele Sitze sie insgesamt im Bundestag erhält.Das Wahlsystem stellt sicher, dass der Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag dem Verhältnis ihrer Zweitstimmen möglichst genau entspricht.
    • Kombination von Erst- und Zweitstimme: Durch die Erststimme (Direktwahl) können Parteien zusätzliche Mandate erhalten, die sie aufgrund der Zweitstimmen nicht bekommen würden. Dies wird durch Überhangmandate ausgeglichen. Um die Überhangmandate auszugleichen, erhält die Partei, die mehr Direktmandate gewonnen hat als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden, zusätzliche Sitze. Dies kann zu einer Vergrößerung des Bundestags führen.

    Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet als personalisierte Verhältniswahl statt. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin direkt aus seinem Wahlkreis – wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt, und der Rest geht leer aus. 

    Mit diesen Direktmandaten soll theoretisch die Hälfte der Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei. Es ist die Zweitstimme, die darüber entscheidet, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. 

    Sogenannte Überhangmandate können dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Bundesland über die Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr eigentlich über die Landesliste aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen würden. Dieser „Überhang“ an Abgeordneten konnte in der Vergangenheit dazu führen, dass die Zusammensetzung des Bundestages deutlich vom Zweitstimmenergebnis abwich. 2005 gab es etwa 16 solcher Überhangmandate, 2009 gar 24.

    Dadurch ist Deutschland mit aktuell 736 Sitzen im Bundestag unter den demokratischen Staaten weltweit das Land mit dem größten frei gewählten Parlament. Auch in den vorigen Legislaturperioden war das Parlament deutlich größer als die gesetzlich angestrebte Größe von 598. Deshalb hat der Bundestag 2023 eine Refom des Wahlrechts beschlossen. Jede Partei soll künftig nur noch so viele Sitze erhalten, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen und das Verhältniswahlrecht so gestärkt werden und der Bundestag so auf eine feste Größe von 630 Abgeordneten verkleinert werden.

    Ist die Bundestagswahl 2025 vorbei und der neue Bundestag gewählt, wird als Erstes über die Bundestagspräsidentin oder den Bundestagspräsidenten und im Anschluss über das Präsidium abgestimmt. Damit ist der Bundestag arbeitsfähig und in der Lage, bis zum Ende der Wahlperiode seinen zentralen Aufgaben nachzugehen:

    • den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen und die Regierungsmitglieder bestätigen
    • Gesetze für Deutschland beschließen
    • die Bundesregierung und die ihr unterstellte Verwaltung kontrollieren
    • den Bundeshaushalt beschließen

    Der neue Bundestag muss spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen – das wäre der 25. März.

    Einen festgeschriebenen Termin, bis zu dem ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin gewählt sein muss, gibt es dagegen nicht. Üblicherweise findet die Kanzlerwahl ein bis drei Monate nach einer Bundestagswahl statt.

    Nein, in Deutschland wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt vom Volk gewählt. Stattdessen wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Der Bundestag wählt dann den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. In der Regel schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor, der oder die dann die Mehrheit der Stimmen im Bundestag erhalten muss, um gewählt zu werden.

    Bei der Bundestagswahl in Deutschland schließen die Wahllokale um 18:00 Uhr. Unmittelbar danach werden die ersten Prognosen basierend auf Nachwahlbefragungen veröffentlicht. Diese Prognosen geben einen ersten Eindruck vom möglichen Wahlausgang. Die ersten Hochrechnungen, die auf tatsächlichen Auszählungen basieren, folgen meist kurz darauf, oft innerhalb der nächsten Stunde, also gegen 19 Uhr. Die endgültigen Ergebnisse werden jedoch erst im Laufe des Abends und der Nacht bekanntgegeben, wenn alle Stimmen ausgezählt sind.

    Etabliere Parteien werden automatisch zugelassen. Alle anderen müssen normalerweise bis 97 Tage vor der Wahl ihre Teilnahme bei der Bundeswahlleiterin schriftlich anzeigen („Beteiligungsanzeige“). Diese Anzeige muss unter anderem den Namen der Partei sowie deren schriftliche Satzung und das Parteiprogramm enthalten. Hinzu kommen weitere Nachweise für die Prüfung, ob eine Vereinigung nach § 2 Parteiengesetz auch tatsächlich eine Partei ist. Der Bundeswahlausschuss entscheidet in der Folge darüber, ob die Vereinigung als Partei im rechtlichen Sinne anzuerkennen ist.

    Bei der vorgezogenen Bundestagwahl 2025 werden laut des „Verordnungsentwurfs über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz“ voraussichtlich verkürzte Fristen gelten. 

    Vor der Wahl bekommt jeder wahlberechtigte Deutsche eine Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt. Wer drei Wochen (am 3. Februar 2025) vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, soll sich  sich bei seiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis melden. Mehr Infos zur Briefwahl gibt es auf der Website der Bundeswahlleiterin

    Ein Wahlkreis ist ein Gebiet, in dem Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl antreten. Wahlkreise können einzelne oder mehrere Landkreise, Städte oder Gemeinden oder auch Teile davon umfassen. Zur Bundestagswahl ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt.

    Wahlkreise bestehen aus kleineren Wahl- und Stimmbezirken. Alle Wahlberechtigten, die in einem Stimmbezirk wohnen, wählen im gleichen Interner Link:Wahllokal.

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