Beschädigung von Wahlplakaten in Bayern: rechtliche Folgen
In Bayern häufen sich Fälle von Vandalismus an Wahlplakaten. Welche Strafen drohen den Tätern? Alle Informationen dazu gibt's hier.
In den letzten Wochen wurden in verschiedenen bayerischen Städten zahlreiche Wahlplakate beschädigt oder zerstört. Von Landau an der Isar bis Schwandorf melden Parteien Vorfälle.
Aktuelle Vorfälle und Schäden
In Städten wie Schwandorf und Ettmannsdorf wurden Wahlplakate nicht nur beschädigt, sondern auch mit beleidigenden Inhalten übermalt. In anderen Regionen wie Bad Tölz und Traunreut wurden Plakate mit Graffiti besprüht. Der materielle Schaden beläuft sich oft auf mehrere hundert Euro.
Rechtliche Konsequenzen des Vandalismus
Das Beschädigen von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung. Gemäß § 303 StGB wird dies als Sachbeschädigung gewertet. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg betont, dass neben dem materiellen auch der ideelle Wert der Plakate im Rahmen der demokratischen Meinungsbildung berücksichtigt wird. Täter können mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Strafmaß für Ersttäter
Für Ersttäter, denen die Beschädigung eines Plakats nachgewiesen wird, beantragt die Staatsanwaltschaft Regensburg regelmäßig einen Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten, das sind im Schnitt etwa 2 Drittel des Nettomonatsgehalts.