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Minister: Übergriffe auf Gefangene «absolute Ausnahmefälle»

Seit Monaten wird gegen Beschäftigte des Augsburger Gefängnisses ermittelt. Es geht um die mögliche Misshandlung von Häftlingen. Das Ministerium glaubt nicht, dass solche Zustände üblich sind.

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Justizvollzugsanstalt  in Augsburg-Gablingen Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München/Augsburg (dpa/lby) - Das bayerische Justizministerium betrachtet die massiven Misshandlungsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Augsburger Justizvollzugsanstalt (JVA) als Einzelfälle. «Vorwürfe, wie sie sich gegen eine Gruppe von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen richten, sind zu anderen Justizvollzugsanstalten nicht bekannt», heißt es in einem Bericht von Minister Georg Eisenreich (CSU), den er im Rechtsausschuss des Landtags in München vorgestellt hat.

«Bei Übergriffen von Bediensteten auf Gefangene handelt es sich um absolute Ausnahmefälle», betonte der Justizminister. Wenn ein Übergriff bekannt werde, werde Strafanzeige gestellt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg ermittelt derzeit wegen verschiedener Vorwürfe gegen 17 Justizbedienstete, auch gegen die frühere Anstaltsleiterin und ihre Stellvertreterin. Im Kern geht es darum, ob Gefangene in den Sicherheitshafträumen in der JVA im Augsburger Vorort Gablingen vom Personal misshandelt wurden.

Gefährdete Häftlinge kommen in Spezialzellen

In diesen karg ausgestatteten Spezialzellen, im Fachjargon «Besonders gesicherte Hafträume» (BgH) genannt, werden vorübergehend Männer eingesperrt, die als gewalttätig oder suizidgefährdet gelten. Gegen einzelne Justizbeamte wird auch ermittelt, weil sie möglicherweise Beweismaterial vernichtet haben sollen.

Zu den einzelnen strafrechtlichen Vorwürfen gegen Mitarbeiter der JVA äußerte sich Eisenreich nicht konkret. Er verwies auf die noch laufenden Ermittlungen bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei.

Versäumnisse der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung sieht der Justizminister nicht. Hintergrund ist, dass eine Anstaltsärztin bereits im Oktober 2023 auf mögliche Misshandlungen hingewiesen hatte, es aber dann noch rund ein Jahr dauerte, bis ein umfassendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Eisenreich sagte, dass es nach dem Schreiben der Ärztin ab Sommer 2024 noch weitere Hinweise auf Straftaten von anderer Seite gegeben habe. Dies habe dann letztlich zu einer «Verdichtung der Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten» in der JVA geführt. Eisenreich erklärte, die Ermittlungsbehörde habe auch einen «Beurteilungsspielraum» bei der Bewertung von Strafanzeigen.

Inzwischen weniger Gefangene in Spezialzellen

Der Bericht des Ministers zeigt, dass es nach dem Bekanntwerden des Skandals um die Augsburger JVA landesweit einen Einbruch der Zahl von Unterbringungen in die «Besonders gesicherten Hafträume» gab. Im November 2024 gab es demnach in Bayern nur noch 80 BgH-Maßnahmen, in den Vormonaten waren es zeitweise mehr als doppelt so viele.

Die 80 Unterbringungen im November seien auf die Verunsicherung des Justizpersonals zurückzuführen, meinte Eisenreich. Letztlich dürften dies in diesem Monat zu wenige Fälle gewesen sein. Danach habe es wieder mehr Unterbringungen gegeben, im Januar 2025 habe die Zahl bei 122 gelegen.

Der Rechtsexperte der Landtags-Grünen, Toni Schuberl, sagte, die rückläufigen Zahlen zu den BgH belegten, dass die Unterbringung dort in der Vergangenheit zu häufig angeordnet worden sei. Die Inhaftierungen in den Spezialzellen seien um etwa ein Drittel zurückgegangen, betonte er. Dies zeige, «mit was für einem systematischen, flächendeckenden Problem wir es hier zu tun haben».

Das Ministerium hat zwischenzeitlich eine Expertenkommission eingesetzt, die auch verbindliche Regeln für die Nutzung der Spezialzellen festlegen soll. Eisenreich hatte bereits mehrfach signalisiert, dass künftig möglicherweise die Unterbringung in den BgH ab einer gewissen Dauer auch nur noch nach Anordnung einer Richters oder einer Richterin zulässig sein könnte.

© dpa-infocom, dpa:250313-930-402638/3